Baumbilanz im Bezirk Eimsbüttel
18.04.2023
Lfd. Nr. 208 (21)
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hans-Hinrich Brunckhorst (CDU-Fraktion)
Baumbilanz im Bezirk Eimsbüttel
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Belastbare Zahlen zu öffentlichen Bäumen liegen nur für die Straßenbäume auf Grundlage der Daten im digitalen Straßenbaumkataster vor.
Bilanz Straßenbäume:
Jahr |
Fällungen |
Pflanzungen |
2018 |
232 |
30 |
2019 |
258 |
51 |
2020 |
180 |
423 |
2021 |
178 |
199 |
2022 |
Zahlen der BUKEA voraussichtlich Mitte 2023 |
Bilanz der Parkbäume.
Das Parkbaumkataster befindet sich bei der BUKEA noch im Aufbau. Im Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Zahlen vor. Die Standorte werden in dem Grün und Erholungsanlagen nicht einzeln erfasst.
Bilanz der Bäume auf Privatgrund:
Jahr |
Fällungen |
Ersatzbäume |
Ersatzhecken |
Ersatzsträucher |
2018 |
1821 |
1080 |
1580 m |
369 Stck + 3045 qm |
2019 |
1153 |
655 |
377 m |
143 Stck |
2020 |
836 |
755 |
252 m |
11 Stck |
2021 |
794 |
680 |
1106 m |
66 Stck |
2022 |
632 |
564 |
137 m |
71 Stck |
Bilanz auf öffentlicher Fläche:
Die beauftragten Baumpflanzungen setzten sich aus Ersatzpflanzungen, Erschließungsmaßnahmen und Straßenbaumaßnahmen des Bezirkes und des LSBG zusammen. Ersatzpflanzungen an Standorten gefällter Straßenbäume bedürfen der planerischen und baulichen Vorbereitung. Eine Ersatzpflanzung erfolgt daher in der Regel nicht unmittelbar im Jahr der Fällung sondern mit zeitlicher Verzögerung.
Bilanz auf Privatgrund:
Ein Grund für unausgeglichene Bilanzen in den Vorjahren ist die Bebauung von Grundstücken und damit einhergehende Verkleinerung der Flächen für Ersatzpflanzungen auf eigenem Grund. Daher werden auch u. a. Pflanzungen von Hecken und Sträuchern sowie Dachbegrünungen festgelegt und angerechnet sowie Ersatzzahlungen. Ein anderer Grund ist eine geringe Wertigkeit von kranken Bäumen, die nach Vorgaben der Bilanzierung nach dem Leitfaden „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017 (s. Anlage), ein Ersatzwert von 0 ergeben kann. Entsprechend werden Gefahrenbäume und Sturmschäden auch nicht mit Ersatzpflanzungen belegt.
Auf öffentlicher Fläche:
Der Bezirk wird geeignete Straßen- und Parkbaumstandorte, auf denen Bäume gefällt werden mussten fortlaufend weiter bepflanzen und die Schaffung neuer geeigneter Straßenbaumstandorte im Zuge der Baumaßnahmen in den Straßen umzusetzen. Mittel und Langfristig könnten hierbei durch den Umbau und die Neuordnung des Straßenraumes neue Baumstandorte geschaffen werden.
Auf Privatgrund:
Im Jahr 2022 wurden auf Privatgrundstücken insgesamt
– s. Drs.22/11262 - gefordert.
Damit sind im Bezirk Eimsbüttel 632 Bäume gefällt worden, und im Gegenzug ein Gegenwert von 817 Bäumen und 71 Sträuchern als Ersatz gefordert worden.
Das Ziel im Bereich der Fällungen auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich eine ausgeglichene Bilanz zu erreichen.
Das Bezirksamt verwendet Ausgleichszahlungen für Ersatzmaßnahmen zum Grünausgleich wie z.B. Baumpflanzungen.
Ausgleichszahlungen auf öffentlicher Fläche:
Die Vorgaben für die Berechnung von Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen unterscheiden sich nach den jeweiligen Verfahren im Einzelfall. Es kommen sowohl die Arbeitshinweise zum Vollzug der Bauschutzverordnung (derzeit auf Grundlage der neuen Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 in Überarbeitung) als auch Berechnungsmethoden der Versicherungswirtschaft zur Anwendung.
Ausgleichszahlungen auf Privatgrund:
In der Bilanzierung wurde bisher nach Vorgabe der Berechnung von Ersatz der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017, ein Wert von 1000,-- € pro Baum angesetzt.
Für die neue Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 erfolgt derzeit bei der BUKEA eine neue Wertberechnung für Ersatzzahlungen. Das Ergebnis wird voraussichtlich in Kürze vorliegen.
Auf öffentlicher Fläche:
Ja. Die Gründe für Fällungen im Straßenraum und in den Grün- und Erholungsanlagen sind unterschiedlich und können bei Bäumen im jeweils unterschiedlichen Alter und unterschiedlicher Art zutreffen.
Dem Bezirksamt liegen jedoch keine belastbaren Auswertungen zu der Fragestellung nach Alters- und Artenverteilung vor.
Fällungen im Zuge der Unterhaltung des Straßenbaumbestandes erfolgen überwiegend aus dem Grund, dass die Bäume keinen verkehrssichern Zustand mehr haben und eine Baumpflegerische Maßnahme nicht mehr sinnvoll ist. Weiterhin kommt es zu Fällungen von abgestorbenen Bäumen.
Bäume welche im Zuge von Baumaßnahmen wie Leitungsbau, Straßenbau oder Wohnungsbau gefällt werden müssen, können hingegen auch gesund sein.
Auf Privatgrund:
(Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Bilanzierung bezieht. Dann lautet die Antwort:) Ja, diese umfangreichen Unterschiede sind den Bilanzierungsvorgaben der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017, zu entnehmen. Der Leitfaden ist der Anlage beigefügt.
Wenn sich die Frage auf die Frage 4 bezieht werden die Mittel nur für ökologische Maßnahmen wie z. Bsp. Baumpflanzungen eingesetzt.
Auf öffentlicher Fläche:
Flächen für Ersatzpflanzungen gefällter Straßenbäume befinden sich Grundsätzlich im Straßenraum und werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen geprüft und wenn geeignet im Zuge der Maßnahmen umgesetzt.
Flächen für Ersatzpflanzungen gefällter Bäume in den Grün- und Erholungsanlagen befinden sich in allen Anlagen und werden unter Berücksichtigung ökologischer, freiraumplanerischer und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte ausgewählt.
ohne
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