21-3784

Baumbilanz im Bezirk Eimsbüttel

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

18.04.2023

Lfd. Nr. 208 (21)

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Hans-Hinrich Brunckhorst (CDU-Fraktion)

 

Baumbilanz im Bezirk Eimsbüttel

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

  1. Wie fällt die Bilanz der Baumfällungen und Baumnachpflanzungen im Bezirk Eimsbüttel in den Jahren 2018 bis 2022 aus?

 

Belastbare Zahlen zu öffentlichen Bäumen liegen nur für die Straßenbäume auf Grundlage der Daten im digitalen Straßenbaumkataster vor.

 

Bilanz Straßenbäume:

 

Jahr

Fällungen

Pflanzungen

2018

232

30

2019

258

51

2020

180

423

2021

178

199

2022 

Zahlen der BUKEA voraussichtlich Mitte 2023

 

Bilanz der Parkbäume.

Das Parkbaumkataster befindet sich bei der BUKEA noch im Aufbau. Im Bezirksamt Eimsbüttel liegen keine Zahlen vor. Die Standorte werden in dem Grün und Erholungsanlagen nicht einzeln erfasst.

 

 

Bilanz der Bäume auf Privatgrund:

 

 Jahr

Fällungen

Ersatzbäume

Ersatzhecken

Ersatzsträucher

2018

1821

1080

1580 m

369 Stck + 3045 qm

2019

1153

655

377 m

143 Stck

2020

836

755

252 m

11 Stck

2021

794

680

1106 m

66 Stck

2022

632

564

137 m

71 Stck

 

  1. Ist die Bilanz in einzelnen Jahren nicht ausgeglichen, so bitte ich um Nennung der Gründe hierfür.

 

Bilanz auf öffentlicher Fläche:

Die beauftragten Baumpflanzungen setzten sich aus Ersatzpflanzungen, Erschließungsmaßnahmen und Straßenbaumaßnahmen des Bezirkes und des LSBG zusammen. Ersatzpflanzungen an Standorten gefällter Straßenbäume bedürfen der planerischen und baulichen Vorbereitung. Eine Ersatzpflanzung erfolgt daher in der Regel nicht unmittelbar im Jahr der Fällung sondern mit zeitlicher Verzögerung.

 

Bilanz auf Privatgrund:

Ein Grund für unausgeglichene Bilanzen in den Vorjahren ist die Bebauung von Grundstücken und damit einhergehende Verkleinerung der Flächen für Ersatzpflanzungen auf eigenem Grund. Daher werden auch u. a. Pflanzungen von Hecken und Sträuchern sowie Dachbegrünungen festgelegt und angerechnet sowie Ersatzzahlungen. Ein anderer Grund ist eine geringe Wertigkeit von kranken Bäumen, die nach Vorgaben der Bilanzierung nach dem Leitfaden „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017 (s. Anlage), ein Ersatzwert von 0 ergeben kann. Entsprechend werden Gefahrenbäume und Sturmschäden auch nicht mit Ersatzpflanzungen belegt.

 

  1. Plant der Bezirk eventuell negative Bilanzen in diesem und den nächsten Jahren auszugleichen?

 

Auf öffentlicher Fläche:

Der Bezirk wird geeignete Straßen- und Parkbaumstandorte, auf denen Bäume gefällt werden mussten fortlaufend weiter bepflanzen und die Schaffung neuer geeigneter Straßenbaumstandorte im Zuge der Baumaßnahmen in den Straßen umzusetzen. Mittel und Langfristig könnten hierbei durch den Umbau und die Neuordnung des Straßenraumes neue Baumstandorte geschaffen werden.

 

Auf Privatgrund:

Im Jahr 2022 wurden auf Privatgrundstücken insgesamt

 

  •         564 Bäume,
  •         137 m Hecken (entspricht 9 Bäume), und
  •         71 Sträucher zu den
  •         244.118,-- € Ersatzzahlungen (entspricht 244 Bäume)

 

 – s. Drs.22/11262 - gefordert.

 

Damit sind im Bezirk Eimsbüttel 632 Bäume gefällt worden, und im Gegenzug ein Gegenwert von 817 Bäumen und 71 Sträuchern als Ersatz gefordert worden.

 

Das Ziel im Bereich der Fällungen auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich eine ausgeglichene Bilanz zu erreichen.

 

  1. Wofür werden monetäre Ausgleiche verwendet?

 

Das Bezirksamt verwendet Ausgleichszahlungen für Ersatzmaßnahmen zum Grünausgleich wie z.B. Baumpflanzungen.

 

  1. Wie hoch sind die Ausgleichszahlungen je Baum?

 

Ausgleichszahlungen auf öffentlicher Fläche:

Die Vorgaben für die Berechnung von Ausgleichszahlungen bei Baumfällungen unterscheiden sich nach den jeweiligen Verfahren im Einzelfall. Es kommen sowohl die Arbeitshinweise zum Vollzug der Bauschutzverordnung (derzeit auf Grundlage der neuen Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 in Überarbeitung) als auch Berechnungsmethoden der Versicherungswirtschaft zur Anwendung.

 

Ausgleichszahlungen auf Privatgrund:

In der Bilanzierung wurde bisher nach Vorgabe der Berechnung von Ersatz der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017, ein Wert von 1000,-- € pro Baum angesetzt.

 

Für die neue Baumschutzverordnung vom 28.02.2023 erfolgt derzeit bei der BUKEA eine neue Wertberechnung für Ersatzzahlungen. Das Ergebnis wird voraussichtlich in Kürze vorliegen.

 

  1. Gibt es Unterschiede nach Alter, Art und Zustand der gefällten Bäume? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Auf öffentlicher Fläche:

Ja. Die Gründe für Fällungen im Straßenraum und in den Grün- und Erholungsanlagen sind unterschiedlich und können bei Bäumen im jeweils unterschiedlichen Alter und unterschiedlicher Art zutreffen.

Dem Bezirksamt liegen jedoch keine belastbaren Auswertungen zu der Fragestellung nach Alters- und Artenverteilung vor.

Fällungen im Zuge der Unterhaltung des Straßenbaumbestandes erfolgen überwiegend aus dem Grund, dass die Bäume keinen verkehrssichern Zustand mehr haben und eine Baumpflegerische Maßnahme nicht mehr sinnvoll ist. Weiterhin kommt es zu Fällungen von abgestorbenen Bäumen.

Bäume welche im Zuge von Baumaßnahmen wie Leitungsbau, Straßenbau oder Wohnungsbau gefällt werden müssen, können hingegen auch gesund sein.

 

Auf Privatgrund:

(Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Bilanzierung bezieht. Dann lautet die Antwort:) Ja, diese umfangreichen Unterschiede sind den Bilanzierungsvorgaben der „Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung und der dabei zu beachtenden artenschutzrechtlichen Vorschriften“ der BUKEA, Stand 2017, zu entnehmen. Der Leitfaden ist der Anlage beigefügt.

 

  1. Werden diese eventuell nicht für ökologische Maßnahmen eingesetzt, so bitte ich um Nennung der Gründe hierfür.

 

Wenn sich die Frage auf die Frage 4 bezieht werden die Mittel nur für ökologische Maßnahmen wie z. Bsp. Baumpflanzungen eingesetzt.

 

  1. Wo befinden sich im Bezirk Eimsbüttel potenzielle Flächen für Nachpflanzungen?

 

Auf öffentlicher Fläche:

Flächen für Ersatzpflanzungen gefällter Straßenbäume befinden sich Grundsätzlich im Straßenraum und werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen geprüft und wenn geeignet im Zuge der Maßnahmen umgesetzt.

 

Flächen für Ersatzpflanzungen gefällter Bäume in den Grün- und Erholungsanlagen befinden sich in allen Anlagen und werden unter Berücksichtigung ökologischer, freiraumplanerischer und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte ausgewählt.

 

 

Petitum/Beschluss

 

ohne

 

 

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