Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 (Kieler Straße/Elbgaustraße) Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. |
Ergebnis |
Stadtplanungsausschuss |
18.12.2018 |
5 |
Einstimmig beschlossen |
1. Plangebiet
Die 2. Änderung des Bebauungsplans betrifft die in der Anlage (Karte) dargestellten und als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.
2. Ziel und Zweck der Planaufstellung
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 hat die Zielsetzung, für die Gewerbe- und Mischgebiete an der Kieler Straße, Elbgaustraße und dem Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg zur Bereithaltung von Gewerbeflächen und zum Schutz des Bezirksentlastungszentrums Eidelstedter Platz Einzelhandelsnutzungen weitgehend auszuschließen.
3. Städtebauliche Kenndaten
Die Änderungsbereiche sind etwa 27.800 m² groß. Davon entfallen etwa 19.100 m² auf Ge-werbegebiete und etwa 8.700 m² auf Mischgebiete.
4. Wesentliche Verfahrensschritte
Stapla: Aufstellungsinformation |
04.04.2017 |
Aufstellungsbeschluss |
18.04.2017 (Datum der Veröffentlichung) |
Zurückstellung |
24.04.2017 |
Stapla: Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
20.06.2017 |
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen |
10.07.2017 - 24.07.2017 |
Stapla: Mittelung der Verwaltung über die frühzeitige |
05.09.2017 |
Veränderungssperre |
09.03.2018 (Datum der Veröffentlichung) |
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung |
21.08.2018 |
Öffentliche Auslegung |
17.09.2018 - 19.10.2018 |
Während und vor der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.