Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 (Kieler Straße/Elbgaustraße) Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 18.12.2018 Stadtplanungsausschuss Ö 5
1. Plangebiet
Die 2. Änderung des Bebauungsplans betrifft die in der Anlage (Karte) dargestellten und als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.
2. Ziel und Zweck der Planaufstellung
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 hat die Zielsetzung, für die Gewerbe- und Mischgebiete an der Kieler Straße, Elbgaustraße und dem Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg zur Bereithaltung von Gewerbeflächen und zum Schutz des Bezirksentlastungszentrums Eidelstedter Platz Einzelhandelsnutzungen weitgehend auszuschließen.
3. Städtebauliche Kenndaten
Die Änderungsbereiche sind etwa 27.800 m² groß. Davon entfallen etwa 19.100 m² auf Ge-werbegebiete und etwa 8.700 m² auf Mischgebiete.
4. Wesentliche Verfahrensschritte
Stapla: Aufstellungsinformation |
04.04.2017 |
Aufstellungsbeschluss |
18.04.2017 (Datum der Veröffentlichung) |
Zurückstellung |
24.04.2017 |
Stapla: Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung |
20.06.2017 |
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen |
10.07.2017 - 24.07.2017 |
Stapla: Mittelung der Verwaltung über die frühzeitige |
05.09.2017 |
Veränderungssperre |
09.03.2018 (Datum der Veröffentlichung) |
Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung |
21.08.2018 |
Öffentliche Auslegung |
17.09.2018 - 19.10.2018 |
Während und vor der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feststellung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 zuzustimmen.
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