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Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 (Kieler Straße/Elbgaustraße) Auswertung der öffentlichen Auslegung und Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung

Beschlussempfehlung Verwaltung

Letzte Beratung: 18.12.2018 Stadtplanungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

 

1.      Plangebiet

Die 2. Änderung des Bebauungsplans betrifft die in der Anlage (Karte) dargestellten und als Gewerbe- und Mischgebiete festgesetzten Bereiche an der Kieler Straße, Elbgaustraße und am Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg.

 

2.      Ziel und Zweck der Planaufstellung

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 hat die Zielsetzung, für die Gewerbe- und Mischgebiete an der Kieler Straße, Elbgaustraße und dem Niekampsweg/Antonie-Möbis-Weg zur Bereithaltung von Gewerbeflächen und zum Schutz des Bezirksentlastungszentrums Eidelstedter Platz Einzelhandelsnutzungen weitgehend auszuschließen.

 

3.      Städtebauliche Kenndaten

Die Änderungsbereiche sind etwa 27.800 m² groß. Davon entfallen etwa 19.100 m² auf Ge-werbegebiete und etwa 8.700 m² auf Mischgebiete.

 

4.      Wesentliche Verfahrensschritte

Stapla: Aufstellungsinformation

04.04.2017

Aufstellungsbeschluss

18.04.2017

(Datum der Veröffentlichung)

Zurückstellung

24.04.2017

Stapla: Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

20.06.2017

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen
Auslegung

10.07.2017 - 24.07.2017

Stapla: Mittelung der Verwaltung über die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung

05.09.2017

Veränderungssperre

09.03.2018

(Datum der Veröffentlichung)

Stapla: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

21.08.2018

Öffentliche Auslegung

17.09.2018 - 19.10.2018

 

 

hrend und vor der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung der Feststellung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 53 zuzustimmen.

 

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