21-1901

Entwicklungsperspektiven für die Freiwillige Feuerwehr Stellingen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.05.2021
29.04.2021
Sachverhalt

Seit mehreren Jahren ist der Leerstand in den „Glaskästen“ an der Kreuzung Kieler Straße Volksparkstraße für viele Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Wohngebiete ein Ärgernis. Mit dem im August 2020 eingeleiteten Bebauungsplanverfahren Stellingen 69 (Volksparkstraße) sollen nun die Weichen für eine Neuentwicklung des Areals gestellt werden.

Zusätzlich zu dem Bereich rund um die Gläskästen erstreckt sich das Plangebiet zwischen Kieler Straße und Molkenbuhrstraße südlich der Alten Volksparkstraße bis zur Johan-Wendt-Straße bzw. bis zum Friedhof Stellingen. Es umfasst somit auch das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Stellingen in der Melanchthonstraße 10.

Das geltende Planrecht („Stellingen 6“) sieht für das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr eine Ausweisung als „Grünfläche“ vor. Im Verfahren für den neu aufzustellenden Bebauungsplan „Stellingen 69“ war zunächst eine Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“ vorgesehen, nach der Abstimmung mit den Fachbehörden ist auf Wunsch der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft aber wieder eine Ausweisung als Grünfläche geplant.

Wenngleich der Fortbestand der Feuerwehrwache auf dem Gelände aufgrund des Bestandschutzes auch bei einer Ausweisung als Grünfläche nicht gefährdet ist, bietet das eingeleitete Bebauungsplanverfahren eine gute Gelegenheit, auch eine langfristige Entwicklungsperspektive für die Freiwilligen Feuerwehr Stellingen mitzudenken und mit zu berücksichtigen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, mit der Aufstellung des Bebauungsplans Stellingen 69 die planrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Freiwilligen Feuerwehr Stellingen, vorzugsweise am derzeitigen Standort, zu schaffen.

 

 

Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine