22-0657

Entwicklungskonzept für die Nutzung der Großen Moorweide Alternativantrag zu DRS. 22-0493

Antrag

Letzte Beratung: 03.02.2025 Kerngebietsausschuss Ö 6.1.3

Sachverhalt

Die Moorweide ist aufgrund ihres historischen Hintergrunds eine Hamburgerin

bekannte Grünfläche, die ca. 4,3 ha groß ist.

Als Grünfläche hat die Moorweide ökologische Bedeutung als

Versickerungsfläche, den Erhalt von schützenswerten Baumbeständen und als

Lebensraum verschiedener Tierarten.

Als anerkanntes Gartendenkmal vernetzt die Moorweide die Alster mit Planten

und Bloomen und dient vielen Hamburgern als Naherholungsfläche.

Um künftig eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung der Moorweide zu

ermöglichen, soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden, das einen Ausgleich

zwischen den Interessen schafft, insbesondere dem Bedürfnis die Fläche für

öffentliche Veranstaltungen nutzen zu können und den ökologischen Wert der

Naherholungsfläche zu erhalten.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt,

 

1. dass die Große Moorweide weiterhin als Veranstaltungsfläche genutzt

wird. Das gilt sowohl für kommerzielle als auch nicht kommerzielle

Veranstaltungen.

FDP Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel Seite 2 von 2

 

2. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, ein strukturiertes

Nutzungskonzept zu entwickeln, welches zukünftig eine nachhaltige

Sondernutzung der Großen Moorweide durch öffentliche Veranstaltungen

ermöglicht und den ökologischen Schutz gewährleistet als auch seine

Bedeutung als Naherholungsfläche und Ort mit historischem Hintergrund

Rechnung trägt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen:

A. Eine Definition der Veranstaltung nach Art und Größe, z. B.

Veranstaltungen mit kulturellem oder sozialen Hintergrund, die

nftig auf der Moorweide zulässig sein sollen.

B. Ein kriterienbasiertes, transparentes und ausgewogenes

Vergabeverfahren gegenüber potenziellen Veranstaltern auf der

Großen Moorweide.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob Veranstaltungen auf die

zentrale Lage wegen der guten ÖPNV Anbindung angewiesen sind

und für die keine andere Veranstaltungsfläche in Betracht kommt.

C. Vor Inkrafttreten des neuen Nutzungskonzeptes ist dieses mit der

Bezirksversammlung abzustimmen.

 

3. Die Bezirksversammlung beschließt, dass im Falle einer sich

abzeichnenden Ausnahmesituation eine Veranstaltungszulassung im

Einzelfall durch die Bezirksversammlung zugelassen werden kann, auch

wenn dies nicht mit den Vorgaben des unter Ziffer 2 genannten Konzeptes

im Einklang steht.

 

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Hans-Christian von Arnim (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.02.2025
Ö 6.1.3
Anhänge

keine

   

Lokalisation Beta
Eimsbüttel Moorweide

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