Entwicklungskonzept für die Nutzung der Großen Moorweide Alternativantrag zu DRS. 22-0493
Letzte Beratung: 03.02.2025 Kerngebietsausschuss Ö 6.1.3
Die Moorweide ist aufgrund ihres historischen Hintergrunds eine Hamburgerin
bekannte Grünfläche, die ca. 4,3 ha groß ist.
Als Grünfläche hat die Moorweide ökologische Bedeutung als
Versickerungsfläche, den Erhalt von schützenswerten Baumbeständen und als
Lebensraum verschiedener Tierarten.
Als anerkanntes Gartendenkmal vernetzt die Moorweide die Alster mit Planten
und Bloomen und dient vielen Hamburgern als Naherholungsfläche.
Um künftig eine ausgewogene und nachhaltige Nutzung der Moorweide zu
ermöglichen, soll ein Nutzungskonzept entwickelt werden, das einen Ausgleich
zwischen den Interessen schafft, insbesondere dem Bedürfnis die Fläche für
öffentliche Veranstaltungen nutzen zu können und den ökologischen Wert der
Naherholungsfläche zu erhalten.
Die Bezirksversammlung beschließt,
1. dass die Große Moorweide weiterhin als Veranstaltungsfläche genutzt
wird. Das gilt sowohl für kommerzielle als auch nicht kommerzielle
Veranstaltungen.
FDP Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel Seite 2 von 2
2. Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert, ein strukturiertes
Nutzungskonzept zu entwickeln, welches zukünftig eine nachhaltige
Sondernutzung der Großen Moorweide durch öffentliche Veranstaltungen
ermöglicht und den ökologischen Schutz gewährleistet als auch seine
Bedeutung als Naherholungsfläche und Ort mit historischem Hintergrund
Rechnung trägt. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen:
A. Eine Definition der Veranstaltung nach Art und Größe, z. B.
Veranstaltungen mit kulturellem oder sozialen Hintergrund, die
künftig auf der Moorweide zulässig sein sollen.
B. Ein kriterienbasiertes, transparentes und ausgewogenes
Vergabeverfahren gegenüber potenziellen Veranstaltern auf der
Großen Moorweide.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob Veranstaltungen auf die
zentrale Lage wegen der guten ÖPNV Anbindung angewiesen sind
und für die keine andere Veranstaltungsfläche in Betracht kommt.
C. Vor Inkrafttreten des neuen Nutzungskonzeptes ist dieses mit der
Bezirksversammlung abzustimmen.
3. Die Bezirksversammlung beschließt, dass im Falle einer sich
abzeichnenden Ausnahmesituation eine Veranstaltungszulassung im
Einzelfall durch die Bezirksversammlung zugelassen werden kann, auch
wenn dies nicht mit den Vorgaben des unter Ziffer 2 genannten Konzeptes
im Einklang steht.
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce-Thiele, Hans-Christian von Arnim (FDP) und FDP Fraktion Eimsbüttel
keine
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