Brücken im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes Eimsbüttel
Der Brückeneinsturz in Genua, die vielen Toten und Verletzten sowie die Ursachenforschung sind derzeit ein Hauptthema in den Medien.
Nach dem verheerenden Unglück, richtet sich jetzt das Augenmerk auch auf die Brücken in unserer Stadt bzw. in unserem Bezirk. Die Zuständigkeiten für die Verwaltung der Brücken sind verteilt, für rund 394 der Hamburger Brücken sind die Bezirke zuständig. Im Bezirk Eimsbüttel gibt es viele und zum Teil auch schon in die Jahre gekommene Brücken, über deren baulichen Zustand kaum etwas (öffentlich) bekannt ist.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Verkehrsausschuss ausführlich über den baulichen Zustand der Brücken im Bezirk Eimsbüttel, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirkes fallen, berichtet wird. Insbesondere soll auch Auskunft darüber gegeben werden, wie hoch die jährlichen Kosten für den Erhalt der Brücken sind und wie hoch der Investitionsbedarf für die Zukunft geschätzt wird. Zudem wird um eine Prognose des Bezirkes gebeten, bezüglich etwaiger sicherheitsbedingter Teil- oder Vollsperrungen auf den von ihm verwalteten Brücken.
Der Bezirksamtsleiter wird außerdem gebeten, zu veranlassen, dass ½ jährlich im Verkehrsausschuss ein kurzer Sachstandsbericht über aktuelle Veränderungen und Erhaltungsmaßnahmen an Brücken des Bezirkes erfolgt.
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
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