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Unterhaltungszustand der Brücken im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 95/2018 von Herrn Martin Fischer, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Auch wenn die meisten Brücken im Bezirk Hamburg-Nord in die Zuständigkeit der LSBG fallen, so gibt es doch auch zahlreiche Brücken, die in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Leitung des Bezirksamtes:

 

 

1.)    Welche Brücken befinden sich im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts Hamburg-Nord? Bitte nach Stadtteilen sortiert auflisten.
 

Siehe beigefügte Liste in der Anlage.

 

2.)    Welche finanziellen Ressourcen standen in den letzten 6 Jahren sowie aktuell jeweils jährlich für die Unterhaltung dieser Brücken zur Verfügung?
 

Für die Unterhaltung der unter 1.) angeführten Brücken, sowie für die nichttragenden Teile aller im Bezirk Hamburg-Nord befindlichen Brücken, Tunnel und sonstigen Ingenieurbauwerke standen in den Jahren 2013/2014 jeweils 103.000 €/Jahr und in den Jahren 2015-2018 jeweils 89.000 €/Jahr pauschal zur Verfügung. Dabei gab es keine weitere Differenzierung.

 

3.)    Welche finanziellen Ressourcen standen in den letzten 6 Jahren sowie aktuell jeweils jährlich für die Instandhaltung und Instandsetzung dieser Brücken zur Verfügung?


N/MR2 stehen keine gesonderte Mittel zur Verfügung. Darüber hinaus siehe Antwort zu 2.

 

4.)    Welche Brücken wurden im Bezirksamtsbereich in den zurückliegenden 6 Jahren neu gebaut? Bitte nach Stadtteilen sortiert auflisten.
 

Keine, ferner wird hierüber keine Statistik geführt.

 

5.)    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VZÄ) sind für die Unterhaltung der Brücken im Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig? Wie wird deren Arbeit jeweils vergütet?
 

Es ist eine Vollzeitkraft in der Entgeltgruppe 12, Teil II Abschnitt 22 der EGO zum TV-L für Brücken zuständig.
 

6.)    In welchem Turnus werden die unter 1. aufgeführten Brücken jeweils begutachtet? Gibt es Unterscheidungen zwischen den Brücken?


Die Brücken werden jährlich begutachtet.

 

7.)    Gibt es im Bezirksamt Hamburg-Nord einen zentralen Monitoring-Bericht zum Zustand der unter 1. aufgeführten Brücken?


Nein.

 

 

 

 

01.11.2018

Yvonne Nische

 

Anhänge

 

1 Anlage