21-1518

Bewohnerparken in Rotherbaum: Beschilderung der Bewohnerparkzonen verbessern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.01.2021
17.12.2020
Sachverhalt

Der Hamburger Landesbetrieb Verkehr (LBV) hat am 21. September 2020 im Stadtteil Rotherbaum vier neue Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Anwohnerinnen und Anwohner mit gültigem Parkausweis können ihr Kraftfahrzeug in der jeweiligen Parkzone demnach kostenfrei abstellen, für Auswärtige gilt zwischen 9 Uhr und 20 Uhr eine Parkscheinpflicht.

Die Einführung der Bewohnerparkregelung wird von der großen Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort begrüßt. Auch die Bezirkspolitik hatte sich angesichts des hohen Parkdrucks im Stadtteil Rotherbaum bereits im Oktober 2017 für eine solche Parkregelung eingesetzt (siehe Drucksache 20-2523).

Kritik gibt es aktuell jedoch am Zuschnitt der einzelnen Zonen (siehe Drucksache 21-1422) sowie an der unzureichenden Ausschilderung der Bewohnerparkgebiete. Aktuell weisen insbesondere am Anfang und Ende der Parkzonen Straßenschilder auf die Parkscheinpflicht hin, innerhalb der Zonen sucht man eine entsprechende Beschilderung vielerorts vergeblich. So ist beispielsweise nach der Kreuzung Grindelallee/Grindelhof bis zum Mittelweg keine Beschilderung der Bewohnerparkzone vorhanden. Vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ist es bei solch langen Strecken nicht bewusst, dass sie sich weiterhin innerhalb einer Parkzone befinden und Fahrzeuge werden dort mitunter unwissentlich regelwidrig abgestellt. Entsprechend groß sind daher oftmals das Unverständnis und der Ärger, wenn hierbei ein Bußgeld fällig wird.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollte innerhalb der Bewohnerparkzonen überall erkennbar sein, dass Auswärtige einen Parkschein benötigen.

 

 

Anhänge

keine