Bewässerung von Straßenbäumen – widersprüchliche Empfehlungen der Hamburger Verwaltung
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Bewässerung von Straßenbäumen – widersprüchliche Empfehlungen der Hamburger Verwaltung
Fortlaufende. Nr.: 22-227
Eingangsdatum: 01.09.2026
Datum der Antwort: 14.09.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 13. August 2026 – siehe Anlage – warnt die Hamburger Umweltbehörde davor, junge Straßenbäume durch Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu bewässern. Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, kleinere zusätzliche Wassermengen würden lediglich die Bodenoberfläche befeuchten, könnten die Ausbildung von Flachwurzeln fördern und die Bäume langfristig anfälliger für Trockenheit machen. Junge Straßenbäume würden durch beauftragte Fachfirmen bereits ausreichend versorgt und je nach Witterung etwa 10 bis 15 Mal pro Saison mit jeweils 100 bis 200 Litern Wasser bewässert.
Demgegenüber finden sich auf den Internetseiten der Hamburger Verwaltung weiterhin ausdrücklich gegenteilige Empfehlungen. So weist das Bezirksamt Eimsbüttel im Zusammenhang mit Grünpatenschaften darauf hin, dass ein Jungbaum in den ersten fünf Jahren im Sommer wöchentlich etwa 50 bis 60 Liter Wasser benötige. Auch für ältere Bäume werden bei längeren Trockenperioden kräftige Wassergaben empfohlen.
Aus fachlich-gärtnerischer Sicht erscheint zudem zweifelhaft, ob gelegentliche zusätzliche Wassergaben tatsächlich generell zu einer schädlichen Flachwurzelbildung führen können. Fachlich unterschieden werden muss vielmehr zwischen häufigem oberflächlichem Gießen mit Kleinstmengen und einer ausreichenden, durchdringenden Bewässerung des Wurzelraums.
Vor diesem Hintergrund fragt die FDP Fraktion Eimsbüttel die Eimsbütteler Bezirksverwaltung.
Fragen
Die Bäume werden in den ersten 3 Vegetationsperioden durch das mit der Straßenbaumpflanzung beauftragte Unternehmen gewässert. Je Wässerungsgang werden pro Baum ca. 200 Liter ausgebracht. Die Häufigkeit der Wässerungsgange richtet sich nach der Wetterlage und den natürlichen Niederschlägen.
Es sind bis zu 15 Wässerungsgänge vorgesehen. Im Bedarfsfall wird die Anzahl erhöht. Bei ausreichenden Niederschlägen können auch weniger Wässerungsgänge erforderlich sein.
Die Entscheidung erfolgt aufgrund der Niederschlagsdaten und fachlichen Beurteilung vor Ort.
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) teilt nicht den Wortlaut des Zeitungsartikels.
Fehlanzeige. Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.
Fehlanzeige Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.
Die Internetauftritte der BUKEA und des Bezirksamtes sind nicht abgestimmt.
Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.
Dieser Aspekt wird auf fachlicher Ebene mit der BUKEA geprüft.
Nein
Die einzelnen Wässerungsgänge müssen durch das Bezirksamt abgenommen werden. Hierzu werden Prüfungen per Stichproben vor Ort vorgenommen.
2023: 0 Stck
2024: 3 Stck
2025: 9 Stck
2026: Die Abnahme steht noch aus
Ja.
Falls nein, warum nicht?
Online Artikel Hamburger Abendblatt 13.08.2026
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