22-2701

Bewässerung von Straßenbäumen – widersprüchliche Empfehlungen der Hamburger Verwaltung

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Bewässerung von Straßenbäumen – widersprüchliche Empfehlungen der Hamburger Verwaltung
Fortlaufende. Nr.: 22-227

Eingangsdatum: 01.09.2026
Datum der Antwort: 14.09.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 13. August 2026 – siehe Anlage – warnt die Hamburger Umweltbehörde davor, junge Straßenbäume durch Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu bewässern. Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt, kleinere zusätzliche Wassermengen würden lediglich die Bodenoberfläche befeuchten, könnten die Ausbildung von Flachwurzeln fördern und die Bäume langfristig anfälliger für Trockenheit machen. Junge Straßenbäume würden durch beauftragte Fachfirmen bereits ausreichend versorgt und je nach Witterung etwa 10 bis 15 Mal pro Saison mit jeweils 100 bis 200 Litern Wasser bewässert.

Demgegenüber finden sich auf den Internetseiten der Hamburger Verwaltung weiterhin ausdrücklich gegenteilige Empfehlungen. So weist das Bezirksamt Eimsbüttel im Zusammenhang mit Grünpatenschaften darauf hin, dass ein Jungbaum in den ersten fünf Jahren im Sommer wöchentlich etwa 50 bis 60 Liter Wasser benötige. Auch für ältere Bäume werden bei längeren Trockenperioden kräftige Wassergaben empfohlen.

Aus fachlich-gärtnerischer Sicht erscheint zudem zweifelhaft, ob gelegentliche zusätzliche Wassergaben tatsächlich generell zu einer schädlichen Flachwurzelbildung führen können. Fachlich unterschieden werden muss vielmehr zwischen häufigem oberflächlichem Gießen mit Kleinstmengen und einer ausreichenden, durchdringenden Bewässerung des Wurzelraums.

Vor diesem Hintergrund fragt die FDP Fraktion Eimsbüttel die Eimsbütteler Bezirksverwaltung.

Fragen

  1. Welche konkreten Bewässerungsvorgaben gelten derzeit für neu gepflanzte Straßenbäume im Bezirk Eimsbüttel, insbesondere hinsichtlich Wassermenge, Häufigkeit und Dauer der Bewässerung in den ersten fünf Standjahren?

Die Bäume werden in den ersten 3 Vegetationsperioden durch das mit der Straßenbaumpflanzung beauftragte Unternehmen gewässert. Je Wässerungsgang werden pro Baum ca. 200 Liter ausgebracht. Die Häufigkeit der Wässerungsgange richtet sich nach der Wetterlage und den natürlichen Niederschlägen.

  1. Wie viele Bewässerungsgänge sind für Jungbäume im Bezirk Eimsbüttel vertraglich bzw. organisatorisch mindestens pro Jahr vorgesehen, und in welchem Umfang werden diese bei außergewöhnlicher Hitze oder länger anhaltender Trockenheit erhöht?

Es sind bis zu 15 Wässerungsgänge vorgesehen. Im Bedarfsfall wird die Anzahl erhöht. Bei ausreichenden Niederschlägen können auch weniger Wässerungsgänge erforderlich sein.

  1. Erfolgt die Entscheidung über zusätzliche Bewässerungsgänge anhand konkreter Bodenfeuchtemessungen, Niederschlagsdaten oder anderer fachlicher Kriterien, und wenn ja, welcher?

Die Entscheidung erfolgt aufgrund der Niederschlagsdaten und fachlichen Beurteilung vor Ort.

  1. Teilt das Bezirksamt Eimsbüttel die öffentlich verbreitete Aussage der Umweltbehörde, wonach eine zusätzliche private Bewässerung junger Straßenbäume grundsätzlich mehr schaden als nutzen könne?

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) teilt nicht den Wortlaut des Zeitungsartikels.

  1. Falls ja: Auf welche konkreten wissenschaftlichen, arboristischen oder gärtnerischen Erkenntnisse stützt sich insbesondere die Aussage, dass zusätzliche Wassergaben durch Bürgerinnen und Bürger zu einer relevanten Ausbildung von Flachwurzeln und damit zu einer erhöhten Trockenheitsanfälligkeit führen?

Fehlanzeige. Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.

  1. Wird fachlich zwischen einer häufigen oberflächlichen Bewässerung mit geringen Wassermengen und einer selteneren, aber durchdringenden zusätzlichen Bewässerung unterschieden? Falls ja, warum kommt diese Differenzierung in der öffentlichen Warnung der Umweltbehörde nicht zum Ausdruck?

Fehlanzeige Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.

  1. Wie erklärt das Bezirksamt den Widerspruch zwischen der aktuellen Warnung der Umweltbehörde vor privater Bewässerung und der weiterhin auf hamburg.de veröffentlichten Empfehlung des Bezirksamtes Eimsbüttel, wonach Jungbäume in den ersten fünf Jahren im Sommer wöchentlich etwa 50 bis 60 Liter Wasser benötigen?

Die Internetauftritte der BUKEA und des Bezirksamtes sind nicht abgestimmt.

Die Frage wäre an die Fachbehörde (BUKEA) zu stellen.

  1. Ist beabsichtigt, die auf den Internetseiten des Bezirksamtes veröffentlichten Empfehlungen zur Bewässerung von Straßenbäumen aufgrund der neuen Position der Umweltbehörde zu ändern? Falls ja, wann und auf welcher fachlichen Grundlage?

Dieser Aspekt wird auf fachlicher Ebene mit der BUKEA geprüft.

  1. Wurde das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raumes bzw. der Bereich Stadtgrün des Bezirksamtes Eimsbüttel vor Veröffentlichung der Warnung der Umweltbehörde fachlich beteiligt oder angehört? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Nein

  1. Wie wird kontrolliert und dokumentiert, ob die von Fachfirmen bewässerten Jungbäume tatsächlich die vorgesehenen Wassermengen erhalten und ob das Wasser ausreichend tief in den jeweiligen Wurzelraum eindringt?

Die einzelnen Wässerungsgänge müssen durch das Bezirksamt abgenommen werden. Hierzu werden Prüfungen per Stichproben vor Ort vorgenommen.

  1. Wie viele Jungbäume im Bezirk Eimsbüttel sind in den Jahren 2023, 2024, 2025 und bislang 2026 trotz erfolgter Bewässerung vertrocknet, abgestorben oder mussten aufgrund von Trockenheitsschäden ersetzt werden?

2023: 0 Stck

2024: 3 Stck

2025: 9 Stck

2026: Die Abnahme steht noch aus

  1. Hält das Bezirksamt eine differenzierte Empfehlung für sachgerechter, wonach Bürgerinnen und Bürger bei erkennbarer Trockenheit Straßenbäume durchaus unterstützen können, dabei jedoch nicht häufig mit Kleinstmengen, sondern möglichst seltener und mit ausreichender Wassermenge bewässern sollten?

Ja.

Falls nein, warum nicht?

Anhänge

Online Artikel Hamburger Abendblatt 13.08.2026

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.