Auch Eltern von Kindern mit Inklusionsbedarf die Online-Antragstellung für Kita-Gutscheine ermöglichen HA-Beschluss vom 12.11.2020 - Drs. 21-1374
Die Sozialbehörde nimmt zu o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zuständig für den Kita-Online-Antrag ist das Projekt „Kita-Gutschein-Online“, für dessen Federführung und Projektleitung das Programm Bezirksverwaltung Digital beim Bezirksamt Hamburg-Nord zuständig ist. Seitens des Projektes ist bereits geplant, im zweiten Release auch die Online-Beantragung von Eingliederungshilfe in der Kita nach § 26 Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) zu ermöglichen. Dieses Release könnte nach Kenntnis der Sozialbehörde voraussichtlich noch Ende 2021 produktiv gesetzt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine