22-2748

Änderungsantrag zur Drs. 22-2639 Bebauungsplan Niendorf 95: Funktionsplan als Grundlage für die weitere planerische Umsetzung

Antrag

Letzte Beratung: 10.11.2026 Stadtplanung Ö 6.1

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-2639 soll der am 01.04.2026 veröffentlichte Funktionsplan zur Grundlage für die weitere Planung zum Bebauungsplan Niendorf 95 gemacht werden. Dieser Ansatz ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist zu bedenken, dass der Funktionsplan die konzeptionellen und planerischen Ansätze der Bebauungspläne Niendorf 93 und 95 miteinander verbinden und in Einklang bringen sollte.

Der Bebauungsplan Niendorf 93 wurde durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 18.06.2026 für nichtig erklärt. Der Funktionsplan wurde vor dieser Entscheidung erarbeitet und berücksichtigt daher nicht die vom Gericht beanstandeten konzeptionellen Zusammenhänge. Diese gerichtlich beanstandeten Aspekte dürfen aber nicht über den Funktionsplan in die Bebauungsplanung Niendorf 95 einfließen. Jedenfalls nicht, ohne dass die Verwaltung diese erneut bewertet und ergebnisoffen abwägt.

Vor diesem Hintergrund bedarf es in der Dr. 22-2639 sowohl im Sachverhalt als auch im Petitum einige Ergänzungen.

Petitum/Beschluss
  1. Der Sachverhalt der Drs. 22-2639 wird wie folgt ergänzt:

„Vor einer Beteiligung der Öffentlichkeit ist jedoch zu berücksichtigen, dass der am 01.04.2026 veröffentlichte Funktionsplan erarbeitet wurde, bevor der Bebauungsplan Niendorf 93 durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am 18.06.2026 für nichtig erklärt wurde.

Der gemeinsame Funktionsplan Niendorf 93/95 darf in seiner bisherigen Fassung deshalb nicht ungeprüft als Planungsgrundlage fortgeführt werden. Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass die vorgesehenen Wege- und Grünflächenfestsetzungen nicht isoliert betrachtet werden können, weil Nachverdichtung und Freiraumplanung Bestandteile einer miteinander verknüpften Gesamtkonzeption waren. Wenn diese Erwägung dazu führt, dass der gesamte Bebauungsplan unwirksam ist, spricht viel dafür, auch die zugrunde liegende städtebauliche Gesamtkonzeption einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Das ist eine aus dem Urteil abgeleitete rechtliche Bewertung, keine ausdrückliche Anordnung des Gerichts gegenüber dem Funktionsplan.“

  1. Das Petitum in Drs. 22-26-39 wird wie folgt gefasst:

„1. Ziffer 1 im Petitum der Drs. 22-2639 erhält folgende Fassung:

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten:

a. den Funktionsplan anhand sämtlicher tragender Entscheidungsgründe der OVG-Urteile vom 18. Juni 2026 zu überprüfen;

b. die gerichtlich beanstandeten Flächenbeanspruchungen und Wegeführungen den Darstellungen des Funktionsplans gegenüberzustellen;

c. zu untersuchen, ob die Gesamtkonzeption von Nachverdichtung und Grünflächenversorgung auch ohne die beanstandeten Festsetzungen tragfähig bleibt;

d. gegebenenfalls einen überarbeiteten Funktionsplan mit alternativen Wegeführungen und einer neuen Bewertung der Eigentümerinteressen vorzulegen;

e. diesen vor einer weiteren Verwendung als maßgebliche Planungsgrundlage dem Stadtplanungsausschuss erneut zur Beratung vorzulegen.

  1. Es wird folgende neue Ziffer 2 in Drs. 22-2639 eingefügt:

„Im Rahmen der Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Funktionsplans gemäß Ziffer 1 wird die Bezirksamtsleitung gebeten, die bisherige Fassung des Funktionsplans in ihren Aussagen zu konkretisieren und zu einer tragfähigen Planungsgrundlage für den Bebauungsplan Niendorf 95 fortzuentwickeln. Insbesondere sollen die bisherigen Darstellungen durch eine schriftliche Erläuterung ergänzt werden, die insbesondere folgende Punkte beinhalten soll:

  1. Städtebauliche Kennzahlen und Zielwerte
  • Angestrebte Anzahl der Wohneinheiten (gesamt und je Teilbereich)
  • Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) differenziert nach Teilquartieren
  • Versiegelungsgrade
  • Dichtekennziffern je Dichtetyp
  1. Differenzierte Darstellung der Baukörperstruktur
  • Konkrete Angaben zu Gebäudehöhen (Vollgeschosse, Staffelgeschosse)
  • Maximale Baukörperlängen und -tiefen
  • Abstandsflächen und Bauweisen (offen/geschlossen) je Bereich
  1. Räumliche Differenzierung des Plangebiets
  • Klare Abgrenzung und Beschreibung der Teilquartiere
  • Begründung der jeweiligen Verdichtungsansätze
  • Herleitung der „bestandsorientierten“ Entwicklung im Detail
  1. Verkehrliche Auswirkungen und Erschließung
  • Prognose der zusätzlichen Verkehrsbelastung
  • Stellplatzkonzept (ruhender Verkehr)
  • Auswirkungen auf bestehende Straßenräume, insbesondere Paul-Sorge-Straße
  • Einbindung des ÖPNV
  1. Infrastrukturfolgen
  • Auswirkungen auf Kitas, Schulen und soziale Infrastruktur
  • Aussagen zur Nahversorgung
  1. Freiraum- und Grünkonzept (quantifiziert)
  • Flächenanteile öffentlicher und privater Grünflächen
  • Sicherung und Entwicklung von Grünstrukturen
  • Durchwegungen und deren rechtliche Sicherung
  1. Klimarelevante Auswirkungen
  • Ergebnisse des vorgestellten Klimachecks
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung und -resilienz
  1. Vergleich von Szenarien
  • Gegenüberstellung der Varianten (insbesondere Szenario 2 und 3 der Planungswerkstatt vom 04.02.2025)

Begründung der gewählten Vorzugsvariante

  1. Ziffer 2 des Petitums in Drs. 22-2639 wird Ziffer 3 und wie folgt geändert: Hinter dem Wort „gebeten“ werden die Wörter „nach Abschluss der Prüfung und ggf. Änderung gemäß Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses“ eingefügt.
  2. Ziffer 3 des Petitums in Drs. 22-2639 wird Ziffer 4 und bleibt unverändert.“

Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP)

und FDP Fraktion Eimsbüttel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.11.2026
Ö 6.1
Lokalisation Beta
Stadtteile

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Themen Beta

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