Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.
Frau Weidinger und Frau Möbs stellen den aktuellen Sachstand zum Innovationspark Bergedorf anhand einer Präsentation vor.
Herr Jarchow fragt, bis wann die Erschließung hergestellt sein wird.
Frau Weidinger berichtet, dass die ReGe mit der hochbaureifen Erschließung und Herrichtung bis 2028 beauftragt wurde.
Herr Rosinski ergänzt, dass neben der inneren Erschließung des Baufeldes auch die äußere Erschließung, wie der Anschluss der zukünftigen Marschlandstraße und die Anpassung der umliegenden Knotenpunkte erfolgen müssen. Ziel sei es, die Erschließung bis 2028, parallel zur Vermarktung, sicherzustellen.
Herr Jarchow erkundigt sich nach dem Einbezug der freiraumplanerischen Entwicklung etwa des Campus Parks, der LifeLine in die Vermarktungsaktivitäten (Vermarktungsplus) sowie deren zeitlicher Perspektive.
Frau Weidinger bestätigt, dass die freiraumplanerische Entwicklung und die Herstellung der Flächen für die Vermarktung vorteilhaft sei. Sie verweist auf die Vorstellung des Wettbewerbsverfahrens unter TOP 4 und kündigt die Zusammenarbeit mit den Wettbewerbsplanern an.
Frau Petersen-Griem erkundigt sich nach den herausstellungswürdigen Vorteilen der Fläche sowie dem Fokus der Vermarktungsaktivitäten.
Frau Weidinger erklärt, man wolle an die thematischen Schwerpunkte der ansässigen wissenschaftlichen Einrichtungen, wie dem CC4E und den Fraunhofer Instituten, anknüpfen, um ein vernetztes Innovationsökosystem aufzubauen, das Neuansiedlungen und Startups / Scale-Ups begünstigt. Entsprechend biete sich z.B. das Thema „alternative / regenerative Energien“ an.
Herr Panz ergänzt, dass im Innovationspark 337.000 m2 realisierbare Bruttogeschossfläche entstehen, wovon ungefähr 50.000 m2 auf das Gebäude von Körber Technologies entfielen. Dies ermögliche gemäß der von der HIE beauftragten Funktionsplanung und dem zugehörigen „Mengengerüst“ eine Ansiedlung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 11.000 Arbeitsplätzen. Er hebt die hohe Nutzungsfrequenz und Qualität der Freiräume als wesentlich für die Attraktivität des Standorts hervor.
Herr Panz und Frau Weidinger stellen die nächsten erforderlichen Schritte für das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 125 kurz vor.
Herr Noetzel unterstreicht die Bedeutung des Projektes. Er hebt hervor, dass die Fläche für die Erweiterung des Innovationsparks sowie für das lokale Gewerbe essenziell sei. Zudem weist er darauf hin, dass man sich kurzfristig mit Gutachterunterstützung auf Fragen zur verkehrlichen Erschließung vorbereiten sollte, um das Verfahren ohne weitere Verzögerungen starten zu können.
Herr Jarchow schließt sich seinem Vorredner an und betont, dass lokale Handwerksbetriebe großes Interesse an den Flächen haben. Er erkundigt sich nach dem Sachstand zum Flächenerwerb.
Herr Panz berichtet, dass der LIG noch bezüglich einer kleineren Teilfläche in Verhandlung stehe. Das Gros der Flächen sei in städtischer Hand und er sehe kein Hindernis, planvorbereitende Überlegungen und Gutachten anzustrengen. Auch die jahreszeitlich bedingte Kartierung von z.B. Amphibien, Vögeln und Pflanzen sei ohne die letzten Teilflächen möglich.
Er verweist auf den für B125 gefassten Aufstellungsbeschluss und die Beauftragung der Bebauungspläne Bergedorf 99 und Bergedorf 125 in der Sitzung am 11.01.2023. Es bestehe ein grundsätzliches und abgestimmtes Bild des von der Hamburg Invest beauftragten und mit dem Bezirksamt und weiteren abgestimmten Funktionsplans mit einem Nutzungsgefüge von Forschung sowie Hallengewerbe.
Herr Noetzel unterstreicht die Bedeutung einer regelmäßigen und zeitnahen Berichterstattung zu Bergedorf 125 im Ausschuss und verweist auf das am 11.01.2023 beschlossene Petitum.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Petitum/Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss bittet die Bezirksamtsleiterin sich bei der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation dafür einzusetzen, dass die HIE
• die Funktionsplanung weiterentwickelt,
• die für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Beauftragung eines Büros zur Verfahrensbetreuung veranlasst,
• die erforderlichen Gutachten kurzfristig beauftragt.
Frau Ellerbrock und Herr Wild stellen die Auslobung des Freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.
Herr Panz erklärt, dass im Petitum der Vorlage, auf noch vorzunehmende Änderungen hingewiesen werde: Hierbei handele sich lediglich um redaktionelle Anpassungen, Ziele und Inhalte der Aufgabenstellung für die am Wettbewerb teilnehmenden Büros bleiben unverändert.
Herr Krohn erkundigt sich, ob die Flächen außerhalb des Körber-Areals, insbesondere Grünflächen und Lifeline, der Öffentlichkeit zugänglich sein werden.
Herr Panz verweist auf den im Dezember 2023 beschlossenen Bebauungsplan und die im Januar 2023 vorgestellte und beschlossene Funktionsplanung. Dabei erläutert er, dass das Körber-Grundstück in Teilen im Norden sowie vollständig im Süden und Osten eingezäunt werde. Die Vorzone im Westen, die dem CampusPark zugewandt ist, ist öffentlich zugänglich und wird in den Wettbewerb einbezogen, da Körber Technologies hierzu bereit ist. In diesem Bereich werde eine Umfahrung für Betriebsfeuerwehren gewährleistet. Die weiteren Flächen von ca. 13 Hektar, wie Lifeline, Campuspark und Linearpark sind öffentliche Flächen, die als Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung oder Grünanlagen ausgewiesen sind und nach deren Fertigstellung durch das Fachamt MR übernommen werden. Schutzgebiete zur Pflege von Natur und Landschaft, deren Zugang eingeschränkt werde, sind ebenfalls im Bebauungsplan einzusehen.
Frau Ellerbrock ergänzt, dass die Naturschutzflächen eine Fläche von 4,1 Hektar umfassen.
Herr Capeletti hinterfragt die Erschließung über den Curslacker Neuen Deich hinsichtlich Belastbarkeit, Parkplatzsituation und im Hinblick auf die Nutzung von Elektroautos.
Herr Panz erläutert, dass im Rahmen der Planrechtschaffung ein Verkehrsgutachten erstellt wurde, durch das neue Planrecht entstehenden Verkehr und die Verkehrsmittelwahl untersuchte, wobei hierin der Modal Split für Bergedorf stärker auf den Autoverkehr ausgerichtet wurde als in gesamtstädtischen Szenarien. Gemäß Bebauungsplan werden Mobilitätszentren vorgesehen, die Parkhäuser mit multifunktionalen Erdgeschossen umfassen und eine Anzahl von ca. 5.000 Kfz-Stellplätzen vorhalten werden, was hinsichtlich der prognostizierten Zahl von bis 11.500 Arbeitsplätzen als ausgewogen angesehen werde. Die Verkehrsabwicklung an den Knotenpunkten sowie die Integration leistungsfähiger Busverkehre werden in Abstimmung mit Fachbehörden und Verkehrsbetrieben geplant. Diese Aspekte werden primär im Bebauungsplan behandelt und seien nicht Gegenstand des Freiraumwettbewerbs.
Herr Rosinski erinnert, dass das Thema Verkehr bereits in den ersten Planungen für das BG-Klinikum berücksichtigt wurde. Er verweist auf die Anwendung eines an Bergedorf angepassten Model Split und die Erweiterung des Knotenpunkts an der Marschlandstraße. Das Gebiet werde zudem durch ein umfassendes ÖPNV-Angebot erschlossen.
Frau Kramer fragt, ob eine neue Buslinie eingerichtet oder die bestehenden Linien angepasst werden. Außerdem möchte sie wissen, ob geplant sei, die Öffentlichkeit auf die dann neu geschaffenen Naherholungs- und Sportflächen hinzuweisen.
Herr Rosinski gibt an, dass bislang keine Hinweisbeschilderung der neuen Flächen geplant wurde, nimmt den Hinweis, auch hinsichtlich der neuen Freizeitflächen am Schilfpark, auf. Zum öffentlichen Nahverkehr erklärt er, dass aktuell Gespräche über eine mögliche Erweiterung bestehender Linien oder auch Schaffung einer neuen Linie, stattfinden. Fest stehe bisher, dass die Marschlandstraße angebunden werde, die endgültige Linienführung jedoch noch nicht.
Herr Panz ergänzt, dass die Marschlandstraße nicht als Umgehungsstraße zur B5 dienen soll, sondern nur für Fahrräder und Busse durchgängig befahrbar sein werde. Dies soll die Leistungsfähigkeit sichern und durch die Bevorrechtigung des Busverkehrs eine schnelle Erreichbarkeit der Arbeitsstätten gewährleisten.
Herr Detmer fragt nach der Verkehrsführung des Busverkehrs, ob dieser neben der Marschlandstraße auch über die nördliche Angströmstraße geführt werde, um Staus insbesondere während des Feierabendverkehrs zu vermeiden. Zudem möchte er wissen, ob die Angstströmstraße für den Individualverkehr freigegeben wird.
Herr Panz erläutert, dass die genannten Straßennamen Arbeitstitel seien, die endgültigen Straßennamen werden von der Senatskommission für Straßenbenennung festgelegt. Er verweist darauf, dass es Vorüberlegungen zur Buslinienführung im Rahmen der Bebauungsplanung gebe und zeigt die zugrundeliegende Funktionsplanung kurz anhand des beschlossenen Bebauungsplans (Drs.: 21-1696.03; <https://sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007728>) auf.
Die Fraktionen benennen jeweils ihre Vertreter für die Jury des Wettbewerbsverfahrens.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Herr Wittmann stellt das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung kurz vor.
Herr Capeletti kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an. Er äußert sein Unverständnis hinsichtlich der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren.
Frau Westberg schließt sich den Ausführungen von Herrn Capeletti an.
Herr Rosinski macht deutlich, dass das Bebauungsplanverfahren der maßgeblichen Mitwirkung des Vorhabenträgers bedarf.
Protokollnotiz: Das Bezirksamt hat sämtliche erforderlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Entwässerungskonzepts stets umgehend durchgeführt und hat hierbei die Regelungen dieses demokratischen Verfahrens eingehalten, um die Rechtssicherheit für die Investitionen zu gewährleisten. Vor Planfeststellung muss der Vorhabenträger entsprechend dem Durchführungsvertrag nachweisen, dass er auch finanziell in der Lage ist, das Vorhaben entsprechend dem Bebauungsplan zu realisieren (vgl. u.a. Drs. 21-1569.01 vom 07.06.2023. Gleichwohl konnten Bauanträge grundsätzlich seit Sommer 2023 zur Prüfung eingereicht werden).
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu.
Keine Wortmeldungen.
Herr Rosinski weist auf die Bergedorfer Wirtschaftskonferenz des WSB im Haus im Park am 20.11.2025 hin.
Da die Niederschrift noch nicht vorliegt, wird der TOP auf die kommende Sitzung vertagt.