Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119 / Curslack 21 (Handwerkerhöfe Curslacker Heerweg) hier: Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der von der Änderung des Entwässerungskonzeptes Betroffenen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB; Zustimmung zum Planentwurf
Letzte Beratung: 05.11.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5
Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 119 / Curslack 21 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Handwerksbetrieben geschaffen werden, deren bisherige Standorte in den Vier- und Marschlanden keine adäquaten Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
Nachdem der Stadtentwicklungsausschuss am 7. Juni 2023 und die Bezirksversammlung am 31. August 2023 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt hatten, wurde das Entwässerungsgutachten aktualisiert. Für den Bebauungsplanentwurf ergaben sich daraus lediglich redaktionelle Anpassungen. Wegen des geänderten Entwässerungsgutachtens fand vom 8. Mai bis 6. Juni 2025 eine eingeschränkte Beteiligung statt. Beteiligt wurden gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB die von der Änderung des Entwässerungskonzeptes Betroffenen. In diesem Zeitraum gingen vier Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die Stellungnahmen wurden vom Bezirksamt aus fachlicher Sicht und im Hinblick auf die beschlossenen politischen Ziele geprüft. In der Anlage 1 sind die Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge der Verwaltung dargestellt. In diesen Stellungnahmen kommen im Wesentlichen Sorgen dahingehend zum Ausdruck, dass die Änderung des Entwässerungskonzepts zu zusätzlichen Wassermengen in den Gräben führt, die auf privaten Grundstücken liegen.
Ausweislich des Entwässerungskonzepts vom 25.03.2025 führen die Handwerkerhöfe jedoch nicht dazu, dass die entwässerungstechnisch berührten Grundstücke mehr als heute oder mehr als nach dem vormaligen Entwässerungskonzept von Regenereignissen beeinträchtigt werden. Anders gesagt: Das Konzept funktioniert und führt nicht zu entwässerungstechnischen Nachteilen auf anderen Grundstücken. Im Gegenteil: Das Konzept verbessert die Entwässerungssituation, weil Starkregenereignisse besser bewältigt werden, indem die Regenrückhaltebecken Oberflächenwasser zurückhalten und nur gedrosselt ableiten. Hierdurch werden Entwässerungsspitzen verringert und das Oberflächenwasser wird gleichmäßiger in die Gräben abgeleitet. Andere oder zusätzliche Maßnahmen, z.B. eine Ableitung des Wassers in eine andere Richtung oder die Öffnung von Gräben, sind für die Entwässerung der Handwerkerhöfe nicht erforderlich.
Zusätzliche Maßnahmen für die Entwässerung können, müssen aber nicht durchgeführt werden.
Prüfung zusätzlicher Maßnahmen
Obwohl für eine schadlose Ableitung von Oberflächenwasser aus den Handwerkerhöfen nicht erforderlich, wurden unter Beteiligung von Grundeigentümern die beiden folgenden zusätzlichen Maßnahmen geprüft, um die heutige Entwässerungssituation zu verbessern:
1. Die Wiedereröffnung eines Grabendurchlasses am Achterschlag
Geprüft wurde, ob sich die Entwässerungssituation für die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch eine Wiederherstellung eines ehemaligen Sielgrabens mit einem Durchlass unter dem Achterschlag verbessern könnte. Am 11.09.2025 wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Die Ortsbesichtigung ergab, dass eine Wiederherstellung des Grabendurchlasses nicht erfolgen kann, weil südlich des Achterschlags das erforderliche Gefälle Richtung Dove-Elbe nicht mehr gegeben ist und damit ein Abfluss im Bereich des ehemaligen Sielgrabens nicht möglich ist. Überlegt wurde daher
2. Die Ableitung von Oberflächenwasser in die Brookwetterung
Geprüft wurde, ob das Regenwasser, das im Plangebiet und auf der nördlich davon liegenden Freizeitfläche anfällt, nach Norden abgeleitet und mit Hilfe einer Pumpe in die Brookwetterung eingeleitet werden kann. Eine ununterbrochene Ableitung wäre mit hohen Betriebskosten verbunden. Jedoch erscheint eine Lösung, die hohe Abflussspitzen reguliert, vertretbar.
Ergebnis der Prüfung ist:
Ergänzend zum Bebauungsplan soll am nordöstlichen Rand der o.g. Freizeitfläche („Tennishalle“) eine Pumpe aufgestellt werden. Die Pumpe soll im Fall von Abflussspitzen Oberflächenwasser in die Brookwetterung ableiten. Die Pumpe wäre in der Regel nicht ununterbrochen in Betrieb, sondern nur im Falle besonderer Starkregenereignisse. Ergänzend sollen Schotts den Wasserfluss leiten. Im Ergebnis sollen bestimmte Sielgräben entlastet werden.
Hierfür ist das Bezirksamt bereit, unabhängig vom Bebauungsplanverfahren ein genehmigungsrechtliches Verfahren durchzuführen mit dem Ziel, die Entwässerungssituation in der Umgebung des Plangebiets zu verbessern. Dieses Genehmigungsverfahren ist nicht Voraussetzung für den Bebauungsplan, da gemäß dem Entwässerungskonzept das aus den Handwerkerhöfen abgeleitete Oberflächenwasser die heutige Entwässerungssituation nicht verschlechtert – im Gegenteil sogar verbessert (siehe oben). Der Vorhabenträger der Handwerkerhöfe hat mitgeteilt, dass er bereit sei, auf freiwilliger Basis einen Antrag auf ein entsprechendes Verfahren zu stellen.
Diese Bereitschaft hat der Vorhabenträger auch gegenüber dem Eigentümer erklärt, dessen Grundstücke westlich des Plangebiets liegen. Er hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass er diese Erklärung positiv bewerte und dass er einverstanden sei, dass Weiteres im genehmigungsrechtlichen Verfahren geklärt wird.
Weiteres Vorgehen
Im Ergebnis der Abwägung soll der Bebauungsplanentwurf lediglich redaktionell geändert werden.
Hinweis: Vor Planfeststellung muss der Vorhabenträger entsprechend dem Durchführungsvertrag nachweisen, dass er auch finanziell in der Lage ist, das Vorhaben entsprechend dem Bebauungsplan zu realisieren (vgl. Drs. 21-1569.01).
Der Stadtentwicklungsausschuss
- stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,
- stimmt dem Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu,
- empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.
1 – Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit
2 - Bebauungsplanentwurf – Planzeichnung
3 - Bebauungsplanentwurf – Vorhaben- und Erschließungsplan
4 - Bebauungsplanentwurf – Verordnung
5 - Bebauungsplanentwurf – Begründung
6 - Änderung des Flächennutzungsplans
7 - Änderung des Landschaftsprogramms
Der Durchführungsvertrag mit Vorhaben- und Erschließungsplan kann im Internet eingesehen werden unter https://transparenz.hamburg.de/und den Stichworten „Bergedorf 119 20221221“
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