Bebauungsplanverfahren Bergedorf 119 / Curslack 21 (Handwerkerhöfe Curslacker Heerweg) hier: Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung der von der Änderung des Entwässerungskonzeptes Betroffenen gemäß § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB; Zustimmung zum Planentwurf
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 13.6
Berichterstatter: Herr Jarchow
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses haben in der Sitzung am 05.11.2025 die
Drucksache 22-0567 (siehehttps://sitzungsdienst-bergedorf.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009156) beraten und einstimmig folgendes Petitum beschlossen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 zu,
- stimmt dem Entwurf für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu,
- empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.
Hinweis:
Vor Planfeststellung müssen die Vorhabenträger entsprechend dem Durchführungsvertrag nachweisen, dass sie auch finanziell in der Lage sind, das Vorhaben entsprechend dem Bebauungsplan zu realisieren (vgl. Drs. 21-1569.01).
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Stadtentwicklungsausschusses an.
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