22-0565

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 125 hier: nächste erforderliche Schritte

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 05.11.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.09.2025 hat die Bezirksversammlung den Antrag zum Vorantreiben des Bebauungsplans Bergedorf 125 beschlossen (vgl. Drs. 22-0494). Mit der Beschleunigung des Verfahrens soll das Angebot weiterer Gewerbeflächen für eine mögliche Standortverlagerung bzw. Neugründungen von Unternehmen in Bergedorf insbesondere auch Handwerksbetriebe geschaffen werden.

Bereits mit der Bü-DrS. 21/12248 besteht seit März 2018 der politische Auftrag zur Entwicklung des Innovationsparks Bergedorf, dessen Grundsätze und Erweiterung um die Gebiete „westlich Pollhof“ (Bebauungsplan B125) mit der Rahmenplanung Urbanes Bergedorf Südost (DrS. 21/0840.02), der Funktionsplanung (DrS. 21/1502.01) und der -DrS. 22/11958 (vgl. u.a. S. 1) sowohl auf bezirkspolitischer als auch auf gesamtstädtischer Ebene bewegt und beschlossen wurden. Ebenso wie im Bereich des B99 soll ein Gewerbegebiet mit einer vielfältigen Struktur und ergänzenden Nutzungsbausteinen sowie einer engen Anbindung an Autobahn, City, Bahnhof, künftigem Radschnellweg und die Schleusengrabenachse entstehen. Der Charakter des Parks ist im Sinne des Ansatzes „district+ auf eine Nutzungsmischung ausgelegt. Dieses bietet über ein reines Gewerbegebiet hinaus Angebote für die Mittagspause, den Betriebs- und Parksport sowie das Zusammentreffen mit anderen Unternehmen zum informellen Austausch und zur Kooperation.

Gemäß dem bereits am 16.08.2022 erfolgten Aufstellungsbeschluss und dem Änderungsbeschluss vom 18.08.2023 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung gewerblicher Flächen und Dauerkleingärten westlich der Straße Pollhof zwischen der Bundesautobahn 25 und der Bahntrasse geschaffen werden. Der Standort soll in die städtebauliche Struktur seiner Umgebung integriert werden. Daher ist die Entwicklung eines Radschnellwegs vorgesehen, zudem soll wertvoller Baumbestand erhalten und eine Tierauffangstation berücksichtigt werden. Des Weiteren sollen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden.

Mit dem bestehende Funktionsplan für den Innovationspark Bergedorf besteht bereits ein städtebauliches Konzept für das Plangebiet, das jedoch zu überprüfen und weiterzuentwickeln ist.

Die Flächen des Plangebietes befinden sich weitgehend in städtischen Besitz.

Weitere Vorgehen

Der bestehenden Funktionsplan ist für den Bereich des B 125 zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Für das Bebauungsplanverfahren sind ein Planungsbüro zur Verfahrensbetreuung sowie erforderliche Gutachten (Natur- und Artenschutzrechtliche Gutachten, Verkehrs- und Lärmgutachten, etc.) zu beauftragen. Auf Grundlage der Bü-DrS. 21/12248 wird die Hamburg Invest Entwicklung (HIE) die Beauftragung und Koordination übernehmen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet die Bezirksamtsleiterin sich bei der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation dafür einzusetzen, dass die HIE

die Funktionsplanung weiterentwickelt,

die für das Bebauungsplanverfahren erforderliche Beauftragung eines Büros zur Verfahrensbetreuung veranlasst,

die erforderlichen Gutachten kurzfristig beauftragt.

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