22-0428.01

Entwicklung des Innovationsparks Bergedorf (Bebauungsplanverfahren Bergedorf 99) hier: Auslobung des Freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens B99

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 05.11.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

Mit der Drs. 21/12248 nahm die Bürgerschaft Kenntnis vom Ausbau bestehender (bezirklicher) Innovationscluster in Hamburg. Mit dem Innovationspark Bergedorf (IPB) entsteht auf einer Fläche von etwa 55 ha östlich des Curslacker Neuer Deichs und nördlich der Autobahn A25 ein zukunftsweisender Standort für Forschung, Entwicklung und unternehmerische Innovation. Aufbauend auf der Rahmenplanung „Urbanes Bergedorf-Südost“ (Drs. 21/0840.02) wurde eine Funktionsplanung für den IPB entworfen (Drs. 21/1502.01). Für den westlichen Teil des Innovationsparks wurde mit dem Bebauungsplan Bergedorf 99 (knapp 40 ha), dem der Stadtentwicklungsausschuss am 06.12.2023 zustimmte, das Planrecht auf den Weg gebracht (Drs. 21/1696.04). Für den östlichen Teil soll mit dem Bebauungsplanverfahren Bergedorf 125 Planrecht geschaffen werden (Drs. 21/1439, Drs. 21/1800, Drs. 22/0494). Die Realisierung des Innovationsparks koordiniert die Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft (HIE).

r die Teilfläche „Bergedorf 99“ soll ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden, dessen grundsätzliche Zielstellung im Stadtentwicklungsausschuss am 02.07.2025 vorgestellt wurde (Drs. 22/0428). Ausloberin ist die HIE.

Verfahrensaufgabe und Rahmenbedingungen

Der Bebauungsplan Bergedorf 99 setzt ca. 6,3 ha öffentlicher Grünfläche (Campuspark, Biotoppark) und ca. 3,7 ha Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (Lifeline, Linearpark) fest. Diese öffentlichen Freiräume sollen sich aus urban geprägten Bereichen, intensiv bespielten und extensiv genutzten, naturnahen Parkanlagen zusammensetzen. Im Freiraumwettbewerb sind verschiedene Freiraumtypologien unter Beachtung der Zielsetzung aus der Rahmen- und Funktionsplanung konkret auszuformulieren bzw. weiterzuentwickeln. Es sind spezifische Charakteristika herauszuarbeiten und ein identitätsstiftender und funktional sowie qualitativ hochwertiger Freiraum zu entwickeln, welcher sowohl die inneren Teilbereiche des IPB miteinander verbindet als auch die angrenzenden Quartiere anschließt.

Zu erarbeiten ist ein Gesamtkonzept im Maßstab 1:1.000, welches die Programmierung und Zonierung der Freiflächen und die Einbindung des Wettbewerbsgebietes in die städtebaulichen und landschafts- bzw. freiraumplanerischen Strukturen der Umgebung aufzeigt. Besonderes Augenmerk ist auf die Lifeline zu legen, welche im Mstab 1:500 darzustellen ist. Darüber hinaus sind drei Vertiefungsbereiche im Maßstab 1:200 zu entwerfen. Diese umfassen

  • einen Quartiersplatz und seine Übergänge auf der Lifeline im westlichen Teil des IPB,
  • den Campuspark und die Lifeline in der Schnittstelle zwischen dem zukünftigen Haupteingang von Körber Technologies auf der einen und der Betriebshoferweiterung der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein auf der anderen Seite,
  • den nördlichen Campuspark mit seinen Sportangeboten und dem Übergang zum angrenzenden Linearpark.

Im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sollen u.a. Aussagen zu Aufenthaltsqualitäten und zur Möblierung, Mobilität und Wegebeziehungen (z.B. Barrierefreiheit, Radroute Plus, Zonierung), Spiel- und Bewegungsflächen (z.B. Sportanlagen), Klimaanpassungsmaßnahmen (z.B. Starkregenvorsorge) und ökologischen Gestaltungsprinzipien (z.B. Baum- und Gehölzbestand, Biotopbestand) getätigt werden. Dabei soll sich der innovative Charakter des Quartiers als Standort für Forschung und Entwicklung auch im Freiraum widerspiegeln.

Verfahren und Zeitplan

Das Verfahren wird als nichtoffener, freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Zwischenpräsentation, EU-weitem vorgeschaltetem Auswahlverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß VgV durchgeführt. Es werden sechs Büros teilnehmen.

Im Rahmen des vorgeschalteten Auswahlverfahrens werden vier Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften in einem EU-weiten Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage von Mindestanforderungen und anhand der höchsten Punktzahlen, die mittels vorher festgelegter Auswahlkriterien beispielsweise eingereichter Referenzprojekte bestimmt werden. Zwei weitere Büros wurden im Vorfeld aufgrund ihrer bekannten Qualifikationen ausgewählt.

Im Anschluss an die Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses zur Auslobungsieht der weitere Zeitplan für das Verfahren derzeit folgendes vor:

  • ab KW 44 / 2025: Finalisierung der Auslobung
  • ab KW 47 / 2025: EU-weites Auswahlverfahren
  • KW 5 / 2026: Versand der Unterlagen an die teilnehmenden Büros
  • KW 7 / 2026: Auftakt- und Rückfragekolloquium
  • KW14 / 2026: Zwischenpräsentation
  • KW 22 / 2026: Abgabe der Arbeiten
  • KW 29 / 2026: Preisgerichtssitzung

Hierbei handelt es sich um einen vorläufigen Zeitplan, der je nach Projektverlauf noch Anpassungen unterliegen kann.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs sind Grundlage für das nachfolgende Verhandlungsverfahren. Zunächst wird mit dem/r Wettbewerbssieger:in (1. Preis) nach der VgV verhandelt. Für den Fall, dass die Verhandlungen mit dem/r Wettbewerbssieger:in scheitern, wird mit allen Preisträger:innen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.

Die Ergebnisse des Wettbewerbsverfahrens werden im Anschluss an die Preisgerichtssitzung zu gegebener Zeit im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt.

Die Fraktionen werden gebeten, ihrejeweiligenVertreter:innenr das Preisgericht in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.11.2025 zu benennen.

Der Auslobungstext, der dieser Drucksache beiliegt, wurde in den vergangenen Wochen mit dem Bezirksamt Bergedorf und den zu beteiligenden Hamburger Fachbehörden grundlegend abgestimmt. Bei dem anhängenden Auslobungstext handelt es sich allerdings nicht um den final abgestimmten Stand, da u.a. die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erst ab dem 24.10.2025 (vgl. Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung) abschließend ausgewertet werden konnten. Insofern wird der Stadtentwicklungsausschuss um eine Zustimmung vorbehaltlich noch vorzunehmender Anpassungen bzw. Änderungen gebeten. Diese werden keine grundlegenden Inhalte betreffen. In der Sitzung erfolgt zudem eine Präsentation der wesentlichen Inhalte der Auslobung und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Um interessierten Bürger:innen, zukünftig im IPB arbeitenden Personen sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung Gelegenheit zu bieten, Ideen und Anregungen in das Verfahren einzubringen, wurden zwei Beteiligungsformate durchgeführt:

  • eine Online-Beteiligung über Dipas vom 06.10.2025 24.10.2025
  • eine öffentliche Veranstaltung am 15.10.2025 im KörberHaus

Online wurden 101 Beiträge in den Kategorien Angebote Quartiersplätze, Angebote Parkanlagen, Sport und Bewegung, Neue Ideen und Innovation, Wege und Verbindungen, Pflanzen und Pflege sowie Sonstiges abgegeben. Hinzu kommen etwa 36 unterschiedliche Beiträge der öffentlichen Veranstaltung. An der Veranstaltung im KörberHaus nahmen die Öffentlichkeit sowie Vertretungen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Bezirkspolitik und lokale Verbände teil. Die Ergebnisse aus diesen Beteiligungsformaten werden zusammengefasst und in die Auslobung aufgenommen.

Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden im Anschluss des Verfahrens öffentlich ausgestellt.

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