Zusätzliche Toilettenhäuschen für den Hohendeicher See
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung des Bezirksamts Bergedorf zum o.g. Beschluss, Drucksache 21-1199.01, wie folgt Stellung:
Zur Schaffung einer ansprechenden und anforderungsgerechten Toiletteninfrastruktur hat die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Bau, Betrieb und Unterhaltung öffentlicher Toiletten übernommen. Die SRH betreibt am See drei saisonal geöffnete Badeseetoiletten, die vom Bezirksamt Bergedorf ins Anlagevermögen der BUKEA übertragen wurden. Am Hohendeicher See befinden sich außerdem zwei Kiosk-WC Anlagen, die aufgrund der noch mehrjährig bestehenden Mietverhältnisse nicht auf die BUKEA / SRH übertragbar sind. Die Versorgungslage mit öffentlichen Toiletten am Hohendeicher See ist damit aus fachlicher Sicht als ausreichend anzusehen.
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind vollständig gebunden. Unabhängig von den für die Errichtung zusätzlicher Anlagen erforderlichen investiven Ermächtigungen wäre die Übernahme zusätzlicher Anlagen durch die BUKEA und die SRH bzw. die Anmietung von Anlagen nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsermächtigungen als strukturelle Betriebsmittel innerhalb des Haushaltes der Freien und Hansestadt Hamburg aus dem Bezirkshaushalt auf die BUKEA übertragen werden könnten oder auf andere Standorte im Bezirk Bergedorf verzichtet werden könnte. Die diesbezügliche Anfrage der BUKEA hat das Bezirksamt Bergedorf abschlägig beantwortet.
Selbst wenn es gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen zu erhalten, würde – wie oben dargestellt – aus fachlicher Sicht weiteren Toilettenanlagen für den Hohendeicher See keine hohe Priorität eingeräumt werden können.
Den Anteil barrierefreier und barrierefrei zugänglicher öffentlicher Toilettenanlagen zu erhöhen, ist ein wichtiges Ziel des Senats. An einem naturnahen Badesee mit Sandabschnitten, Wiesen, Gefällen und nicht befestigten Wegen wäre der barrierefreie Zugang zur Toilettenanlage besonders zu prüfen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Hohendeicher See kommen dafür insbesondere die vorhandenen, durch geeignete Umbaumaßnahmen zu ertüchtigenden Kiosk-WC Standorte in Frage, die in der Zuständigkeit des Bezirksamtes liegen.
Die BUKEA sieht daher keine Möglichkeit, der Beschlussempfehlung zu folgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---