Zügige Umsetzung der gutachterlichen Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Nutriaplage in Bergedorf
Mit Beschluss des Änderungsantrages - Drucksache 21-1812.04 - wurde die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft am 30.11.2023 aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf
1. die in Bezug auf die Situation im Bezirk Bergedorf passenden Managementmaßnahmen zur Populationskontrolle der Nutria (Myocastor coypus) in Zusammenarbeit / Koordination mit dem Bezirksamt und der Bezirkspolitik zügig zu identifizieren und zeitnah umzusetzen
2. Parallel dazu einen Managementplan zur langfristigen Eindämmung der invasiven Art Nutria (Myocastor coypus) zu erstellen.
3. mit einem mehrjährigen Monitoring den Einfluss der Nutria auf Flora und Fauna zu verfolgen;
4. über die Umsetzung der Maßnahmen dem Umweltausschuss im Bezirk Bergedorf quartalsweise beginnend ab 2024 zu berichten.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die BUKEA befindet sich zu den vorgeschlagenen Managementmaßnahmen aus dem Gutachten bereits in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf, mit dem Ziel, sinnvolle Maßnahmen weiterzuführen, zeitnah umzusetzen und etwaige Hürden aus dem Weg zu räumen.
Die Finanzierung und Zuständigkeiten für Maßnahmen der Bestandskontrolle, die zur Abwehr wirtschaftlicher oder technischer Schäden erfolgen, liegen primär bei den Flächeneigentümerinnen und -eigentümern (insb. Bezirksämter/MR, Privatpersonen auf eigenem Grundstück und BUKEA). Die diesbezüglichen Klärungen sind noch nicht abgeschlossen.
Zu 2.und 3.:
Die Zielsetzung eines Managements ist, die Nutria-Population kurzfristig durch im Gutachten benannte verstärkte Maßnahmen auf ein tolerierbares Maß zu reduzieren und diesen Zustand langfristig aufrecht zu erhalten. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden im Gutachten dargestellt, so dass ein zusätzlicher Managementplan aktuell nicht erforderlich ist.
Das Vorgehen wird durch ein Monitoring begleitet und Maßnahmen können bei Bedarf angepasst werden. Die Abteilung Naturschutz der BUKEA erarbeitet/beauftragt hierfür ab 2024 dieses Monitoring, auch um den Einfluss von Nutria auf Flora und Fauna im Sinn der EU-VO 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu prüfen. Die Zielsetzung ist im Sinne der EU-VO die Abwehr von nachteiligen Auswirkungen von invasiven Arten auf die Biodiversität in der Europäischen Union, wofür es derzeit keine belastbaren Hinweise gibt. Wirtschaftliche Schäden sollen ebenfalls mit aufgenommen werden, sofern diese von den Betroffenen gemeldet werden, so dass insgesamt der Erfolg der ergriffenen Maßnahmen verfolgt wird.
Zu 4.:
Es ist weiterhin ein enger Austausch zwischen BUKEA und Bezirksamt geplant, so dass auch die Mitarbeitenden des Bezirksamtes im Umweltausschuss nach Bedarf berichten können. Ein Bericht durch die BUKEA kann ebenfalls bedarfsweise erfolgen, sobald aussagekräftige Ergebnisse des Monitorings vorliegen. Dies wird jedoch nicht quartalsweise erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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