21-1812.01

Wann wird der Bezirksversammlung Bergedorf das Gutachten über den Nutriabestand vorgestellt?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.09.2023
Ö 6.1
Sachverhalt

 

Auskunftsersuchen

der BAbg. Garbers, Froh, Pelch, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU

 

Im April 2022 hatte die Bezirksversammlung die BUKEA gebeten ein Gutachten erstellen zu lassen, welches u.a. Aussagen über den Bestand, die Verbreitung, die bekannten Schäden, und ein Konzept über die Regulierung der Nutriapopulation in Bergedorf enthalten soll.
 

Die BUKEA hat mehrfach dargestellt, dass das Gutachten Ende Juli 2023 von dem beauftragten Büro fertiggestellt sein soll und im August 2023 die Ergebnisse vorgelegt werden können.
 

Gerade jetzt in der Sommerzeit zeigt sich an verschiedenen Stellen im Landgebiet, dass die Population noch einmal sprunghaft angestiegen zu sein scheint. Insbesondere Landwirte berichten von wesentlich höheren Schäden als in den Vorjahren.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:


 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wurde das Gutachten, wie erwartet, im Juli 2023 fertig gestellt?

 

Das Gutachten wurde aufgrund umfangreicher Datenerhebungen und Auswertungen vom beauftragten Büro der BUKEA als Entwurf am 21.08.2023 übergeben.

 

 

  1. Wann und in welchem Rahmen plant die BUKEA das Gutachten vorzustellen?

 

Zurzeit findet eine fachliche Prüfung durch die beteiligten Ämter der BUKEA und in Rücksprache mit dem beauftragten Büro statt. Nach Abschluss, voraussichtlich Ende September, kann das Gutachten auch dem Bezirksamt Bergedorf zur Verfügung gestellt werden. Die BUKEA plant, das Gutachten nach endgültiger Fertigstellung der BV Bergedorf vorzustellen.

 

 

  1. Ist es möglich, das Gutachten bereits vorab den Mitgliedern der Regionalausschusses zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Sobald das Gutachten in seiner finalen Version vorliegt, kann es den Mitgliedern des Regionalausschusses zur Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich Ende September der Fall sein.

 

 

  1. Wann wird es veröffentlicht?

Es ist aktuell beabsichtigt, dass finalisierte Gutachten im Oktober im Transparenzportal zu veröffentlichen.

 

 

Petitum/Beschluss

----

 

Anhänge

---