21-1812.03

Zügige Umsetzung der gutachterlichen Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Nutriaplage in Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Ö 12.2
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Wegner, Garbers, Froh und Fraktion der CDU

der BAbg. Heilmann und Fraktion Die LINKE

 

 

Die Nutria stammt ursprünglich aus Südamerika. In Deutschland haben sie keine natürlichen Feinde und können sich ungestört vermehren. Seitdem Ende 2020 die Prämie zur Jagd auf sie in Hamburg abgeschafft wurde, ist ihre Population in den vergangenen Jahren stark angewachsen. Mittlerweile hat sich aus Sicht der Bergedorfer Politik sowie Vertretern von Jägerschaft, Landwirtschaft, Ent- und Bewässerungsverband die Lage deutlich verschärft.

 

Nutria richten erhebliche Schäden an Wasserbauanlagen an, da sie Deichanlagen und Uferbereiche unterhöhlen. Auch schädigen sie Gräben, landwirtschaftliche Flächen sowie Uferröhrichte durch Fraß, wodurch Lebensräume seltener Arten eingeschränkt werden. Die von Nutria geschaffenen Hohlräume sind sehr groß, die dadurch entstehenden Einstürze im Erdreich können ggf. auch die Verkehrswege gefährden. Auf EU-Ebene ist die Nutria in der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung für die Europäische Union aufgenommen (Verordnung (EU) Nr. 1143/2014). Die Verordnung sieht ein gestuftes System von Prävention, Früherkennung und dem Management invasiver Arten vor. Deshalb muss gegen die Nutria auch in Deutschland diesen Vorgaben entsprechend vorgegangen werden, so dass z. B. die weitere Einfuhr und die Zucht verboten sind. Auch eine Bejagung stellt hiernach eine Managementmaßnahme zu einer deutlichen Verringerung der örtlichen Population dar.

 

Eine Mehrheit der Lokalpolitik versucht seit fast drei Jahren, die zuständige Fachbehörde zu einem konkreten Vorgehen gegen die weitere Ausbreitung von Nutria in Bergedorf zu bewegen. Erst im Sommer 2023 stellte die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) befristet im Wege eines „Pilotprojekts“ finanzielle Mittel zur Jagd auf die invasiven Nager zur Verfügung. Allerdings waren und sind u. a. einige rechtliche Rahmenbedingungen ungeklärt, zumindest bis zur Vorlage des von der BUKEA im November 2022 in Auftrag gegebenen, und der Politik am 02.11.2023 zur Kenntnis gegebenen Gutachtens „Maßnahmenkonzept (Bestand Schäden Maßnahmen) für die Art Nutria…in den Hamburger Bezirken Bergedorf und Harburg“ mit Stand 19.10.2023.

 

Dieses Gutachten kann und soll aus Sicht der Bezirksversammlung die Grundlage für ein langfristiges Management dieser Tierart legen. Dafür muss die BUKEA allerdings auch zügig die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen.

 

Das Gutachten hat eindeutig eine deutliche Überpopulation im Bezirk aufgezeigt und es konnte diverse Schäden, mit einem Schwerpunkt von Schäden an Ufern und dem Sedimenteintrag in die Gewässer, sowie geringeren Schäden an der Ufervegetation, Zier- und Kulturpflanzen, belegen. Ohne Bekämpfungsansätze ist aufgrund der hohen Reproduktionsrate und dem Fehlen natürlicher Feinde gemäß Gutachten davon auszugehen, dass sich die Nutria (auch im städtischen Bereich) weiter ausbreiten werden und auch Flächen, in denen die Nutria bereits durch Bejagung bekämpft wurden, durch zuwandernde Tiere erneut besetzt werden. Es besteht daher im Ergebnis ein hoher Handlungsdruck und der Bedarf eines zügigen Ergreifens von konkreten Maßnahmen, insbesondere eine kontrollierte, bedarfsgerechte und flächendeckende Entnahme durch Lebendfangfallen in Ergänzung mit der Ansitzjagd durch Jagdausübungsberechtigte mit einem begleitenden Monitoring.

 

Das Gutachten empfiehlt u. a. weiterhin:

 

  • Abbau rechtlicher Hürden. Dabei soll z.B. geprüft und abgestimmt werden, wie die Art Nutria in das Hamburger Jagdrecht aufgenommen werden kann.
  • Bekämpfung und eine Unterstützung durch zur Verfügungstellung von Lebendfallen und die bereits als Pilotprojekt im Bezirk Bergedorf gezahlte Prämie sowie die Prüfung einer Prämie für weitere Bezirke.
  • Die fortlaufende Aufklärung in der Bevölkerung, dass Nutria nicht gefüttert werden sollen, um natürliche Verhaltensweisen, wie z. B. den Fluchtreflex, beizubehalten und eine Gewöhnung an den Menschen zu verhindern.
  • Einsatz von Berufsjägern.
  • Langfristig eine Untersuchung der Auswirkungen der Nutria auf heimische Vegetation, Artenvielfalt und bedrohte Tierarten durch Monitoringmaßnahmen, um einen negativen Einfluss der Nutria auf die heimischen Ökosysteme Hamburgs ausschließen zu können.
  • Zur Verhinderung und Eindämmung einer erneuten Ausbreitung der mobilen Nutria nach Umsetzung der Maßnahmen in Hamburg sind länderübergreifende Konzepte notwendig. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit den angrenzenden Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung beschließt nach § 27 BezVG:

Die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf

 

  1. umgehend ein Gesamtkonzept für die Bekämpfung der Nutria in Bergedorf vorzulegen,

 

  1. die in dem vorgenannten Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Nutria vollumfänglich, zügig und nachhaltig mit der Maßgabe umzusetzen, dass eine Bejagung auch in Schutzgebieten (LSG, NSG, etc.) möglich ist und zur Rechtssicherheit eine Aufhebung des Elterntierschutzes erfolgt.

 

  1. regelmäßig zu jeder im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahme gesondert die jeweiligen Umsetzungsstände dem Umweltausschuss und/oder Regionalausschuss zu berichten, 

 

  1. erstmals im Umweltausschuss im Januar 2024 unter Hinzuladung des Regionalausschusses die jeweiligen Umsetzungsstände vorzustellen.

 

 

Anhänge

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