21-1812.04

Zügige Umsetzung der gutachterlichen Maßnahmenvorschläge zur Bekämpfung der Nutriaplage in Bergedorf

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Ö 12.2.1
Sachverhalt

Änderungsantrag

der BAbg. Schütt und Jacobsen FDP Fraktion

der BAbg. Kramer, Jarchow und Martens und SPD Fraktion

der BAbg. Brodbeck, Bendt-Soetedjo und Fraktion Grüne

 

 

Am 2. November 2023 ist das vor über einem Jahr beauftragte Gutachten des Planungs- und Gutachterbüros LEWATANA zur Nutriapopulation den Bezirksabgeordneten zur Verfügung gestellt worden. Das Gutachten ermittelte im Rahmen der Untersuchungen auf der Basis aktueller Schätzungen eine hochgerechnete Gesamtpopulation von ca. 6.500 bis zu 42.300 Tieren für den Bezirk Bergedorf. Die Darstellung der Schäden zeichnet ein diverses Bild, wobei überwiegend wirtschaftliche Schäden in Form von Beeinflussungen des Ent- und Bewässerungsnetzes zu Tage getreten sind. Naturschutzfachliche Schäden konnten im Vergleich dazu in geringerem Maße nachgewiesen werden. Deshalb empfiehlt das Gutachten hier ganz explizit, die Reduzierung der Populationszahl auf ein wirtschaftlich tragbares Maximum über den Fang mit Lebendfangfallen zu regeln. Nach dem Artikel 19 der EU-VO 1143/2014 sind bei gebietsfremden Arten wirksame Managementmaßnahmen umzusetzen, mit dem Ziel, negative Auswirkungen zu minimieren. Unter Punkt 6.3. im Gutachten werden aus diesem Grund mögliche Managementmaßnahmen zur Populationskontrolle unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit dargelegt:

 

-          Aufnahme der Nutria ins Jagdrecht zur Schaffung von Rechtssicherheit und der Möglichkeit von weiteren Regelungen

-          Ausweitung der Schwanzprämie auf weitere Bezirke in Hamburg

-          Einstellung von Berufsjägern als hauptverantwortlicher Ansprechpartner und Manager der Nutriaproblematik unter Einbeziehung der bereits bestehenden Jagdausübungsberechtigten in der Stadt und auf dem Land

 

-          Flächendeckende Bejagung in den befriedeten Bereichen (Stadt) und auf dem Land zur Eindämmung wirtschaftlicher Schäden

-          Wo es möglich ist, ist die Entnahme durch Lebendfangfallen mit Fallenmeldern der Ansitzjagd vorzuziehen. Ergänzend dazu kann die Ansitzjagd hinzugezogen werden.

-          Die Methode der Kastration wird nicht empfohlen

-          Starker flächendeckender Jagddruck mit Beginn der Wintermonate zur Reduzierung des Bestandes

-          Abwägung über das befristete Aufheben des Elterntierschutzes zu Beginn der umzusetzenden Maßnahmen (Winter) zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Jagdausübungsberechtigten, wobei eine Bejagung ohne die Aufhebung auch möglich ist. Aufhebung des Muttertierschutzes in Zeiten der geringsten Reproduktion (Winter)

-          Bereitstellung oder unterstützende Aufwandsentschädigung für die Lebendfallen

-          Begleitend zu den Maßnahmen sollte ein flächendeckendes jährliches Monitoring durchgeführt werden. Ein alleiniges Monitoring über die Jagdzahlen der einzelnen Bezirke wäre nicht ausreichend, da die Jagdzahlen nicht zwangsläufig den Bestand widerspiegeln. Ergänzend dazu sollten über ein einfaches unbürokratisches Meldeportal die Schäden und Zahlen von Nutrias erfasst und ausgewertet werden z.B. über das vorhandene Neobiota-Portal, welches entweder für die Ermittlung von Schäden erweitert wird, oder es wird ein weiteres Portal für die Schadensmeldungen erstellt. Die gemeldeten Schäden sollten zudem stichpunktartig durch Fachpersonal (z.B. Berufsjäger) überprüft werden (Nutzung durch Betroffene/Geschädigte ist natürlich Voraussetzung).

-          Die Öffentlichkeit sollte über Folgen von Fütterungen (z.B. Eutrophierung durch vermehrten Kot, Rattenbefall) und deren Auswirkungen aufgeklärt werden (über z.B. Zeitungsartikel, Social Media, Infotafeln, Aufklärung in Schulen und Kindergärten etc.)

-          Einrichtung von Schutzzäunen um Bereiche, in denen wiederholt größere wirtschaftliche Schäden auftreten oder aus denen Nutrias ferngehalten werden sollen

 

 

Wir halten die Betrachtung des vorgelegten Antrages nicht für ausreichend. Und deswegen beantragen wir, anstelle des ursprünglichen das folgende Petitum zu beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird aufgefordert, in

enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergedorf

 

1. die in Bezug auf die Situation im Bezirk Bergedorf passenden Managementmaßnahmen zur Populationskontrolle der Nutria (Myocastor coypus) in Zusammenarbeit/Koordination mit dem Bezirksamt und der Bezirkspolitik zügig zu identifizieren und zeitnah umzusetzen

2. Parallel dazu einen Managementplan zur langfristigen Eindämmung der invasiven Art Nutria (Myocastor coypus) zu erstellen.

3. mit einem mehrjährigen Monitoring den Einfluss der Nutria auf Flora und Fauna zu verfolgen;

4. über die Umsetzung der Maßnahmen dem Umweltausschuss im Bezirk Bergedorf quartalsweise beginnend ab 2024 zu Berichten.

Anhänge

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