Gutachten über den Nutriabestand
Letzte Beratung: 08.11.2023 Umweltausschuss Ö 5
Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Froh, Pelch, Capeletti, Woller und Fraktion der CDU
Im April 2022 hatte die Bezirksversammlung die BUKEA gebeten ein Gutachten erstellen
zu lassen, welches u.a. Aussagen über den Bestand, die Verbreitung, die bekannten
Schäden, und ein Konzept über die Regulierung der Nutriapopulation in Bergedorf enthalten soll.
Die BUKEA hat mehrfach dargestellt, dass das Gutachten Ende Juli 2023 von dem beauftragten Büro fertiggestellt sein soll und im August 2023 die Ergebnisse vorgelegt
werden können.
Gerade jetzt in der Sommerzeit zeigt sich an verschiedenen Stellen im Landgebiet, dass
die Population noch einmal sprunghaft angestiegen zu sein scheint. Insbesondere
Landwirte berichten von wesentlich höheren Schäden als in den Vorjahren
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft übersendet folgendes
Begleitschreiben zur Veröffentlichung des Nutria-Gutachtens
Das im November 2022 in Auftrag gegebenen Gutachten wurde im August 2023 vorgelegt und liegt nach einer fachlichen Prüfung zur Veröffentlichung vor.
Zielstellung des Gutachtens ist eine Bestandsabschätzung von Nutria in den Bezirken Bergedorf und Harburg, eine Aufnahme und Bewertung der Schäden sowie das Aufzeigen von Managementkonzepten.
Zusammenfassung und Empfehlungen des Gutachtens
Das Gutachten enthält eine überschlägige Bestandsschätzung der Nutriapopulation im Süden Hamburgs (die Schätzung geht von einer Mindestanzahl von etwa 8.600 und einer Höchstanzahl von etwa 57.100 mit einer mittleren Anzahl von 28.500 Tieren aus). Es konnten diverse Schäden, mit einem Schwerpunkt von Schäden an Ufern und dem Sedimenteintrag in die Gewässer, sowie geringeren Schäden an der Ufervegetation, Zier- und Kulturpflanzen, ermittelt werden.
Das Gutachten empfiehlt in Bezug auf die wirtschaftlichen Schäden, besonders der Uferstabilität und zur Sicherung einer funktionierenden Ent- und Bewässerung des Grabensystems eine kontrollierte, bedarfsgerechte, flächendeckende Entnahme durch Jagdausübungsberechtigte.
Ohne Bekämpfungsansätze ist aufgrund der hohen Reproduktionsrate und dem Fehlen natürlicher Feinde davon auszugehen, dass sich die Nutria (auch im städtischen Bereich) weiter ausbreiten wird und auch Flächen, in denen die Nutria bereits durch Bejagung bekämpft wurden, durch zuwandernde Tiere erneut besetzt werden.
Ob dieses durch die freiwillige Mithilfe der Jagdausübungsberechtigten in den Revieren möglich ist, lässt das Gutachten offen. In den befriedeten Bereichen sieht das Gutachten die Möglichkeiten der Reduzierung der Nutria durch die ehrenamtlich und freiwillig aktiven wenigen Stadtjäger kritisch.
Eine Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes durch die Nutria konnte im Rahmen der Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.
Eine Notwendigkeit der Bekämpfung von Nutria zur Abwendung naturschutzfachlicher Schäden sieht das Gutachten zurzeit nicht, d.h. keine Bekämpfung im Sinne der IAS Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 mit der Zielsetzung der Abwehr von nachteiligen Auswirkungen auf die Biodiversität.
Welche Schritte ergeben sich daraus?
Das Gutachten empfiehlt:
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