20-0930.2

Wohnungsbauprogramm Bergedorf Fortschreibung des Kapitels 6 "Flächenpotentiale für den Wohnungsbau" für 2017 hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20-0930.1 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss im Oktober 2016 der Entwurf des Kapitels 6 des Wohnungsbauprogramms  für die Fortschreibung 2017 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat allen Änderungen des o.g. Entwurfes zugestimmt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugestimmt. Nach diesem Beschluss (vgl. Drs. 20-0930.1) haben sich noch folgende Änderungen für den Entwurf des Wohnungsbauprogramms ergeben:

 

In der Zeit vom 07.10.2016 bis zum 07.11.2016 wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms gebeten. Es wurden acht Stellungnahmen abgegeben. Die geäußerten Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise der TÖB‘s sowie die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung sind in der Übersichtstabelle als Anhang zu dieser Vorlage zusammengefasst. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in das Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms übernommen.

 

Es wurden mehrere Stellungnahmen zu dem im Kapitel 6 textlich erwähntem Areal Oberbillwerder nördlich der S-Bahn-Station Allermöhe abgegeben. Aufgrund des Beschlusses der Senatskommission für Stadtentwicklung vom 28.09.2016 (vgl. Drucksache Nr. 160928/6) zu dem Areal Oberbillwerder wurde der Textabschnitt entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“ für 2017 einschließlich der Ergebnisse der TÖB-Beteiligung mit den sich daraus ergebenen Änderungen zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, der jetzt vorgelegten Entwurfsfassung des Kapitels 6 zuzustimmen.

 

 

Anhänge

 

1.) Übersichtstabelle der Stellungnahmen sowie Abwägungsvorschläge

 

2.) Entwurf des Kapitels 6 des Wohnungsbauprogramms für 2017