20-0930.04

Wohnungsbauprogramms Bergedorf Fortschreibung des Kapitels 6 "Flächenpotentiale für den Wohnungsbau" für 2017 hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Änderungsvorlage (Grüne)

Bericht

Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Gabriel

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2017 das Wohnungsbauprogramm Bergedorf – Fortschreibung des Kapitels 6 für 2017 (Drs. 20-0930.2) – sowie die Änderungsvorlage der GRÜNEN dazu (Drs. 20-0930.3) beraten.

 

Die GRÜNEN vertreten die Auffassung, dass der Bau von Oberbillwerder ein massiver Eingriff in die Natur- und Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande darstelle. Deshalb sollten die übrigen Flächen und Siedlungsstrukturen der Vier- und Marschlande vor weitergehenden Eingriffen geschützt werden. Sie wollen diverse Potentialflächen aus dem Wohnungsbauprogramm streichen.

 

Die CDU-Fraktion wendet ein, dass die Festlegung dieser Potenzialflächen das letztlich einvernehmliche Ergebnis der u.a. durchgeführten Stadtwerkstatt Ochsenwerder mit Bürgerbeteiligung und eingehender Beratungen im AK Vier- und Marschlande gewesen sei. Die beantragten Streichungen stellen eine nicht nachvollziehbare Kehrtwende dar; insbesondere die bei der Fläche Kirchendeich (A 4_6), wo bereits die Einleitung eines vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahrens beschlossen worden sei.

 

In diesem Fall liege ein redaktionelles Versehen vor, räumen die Grünen ein. Diese Fläche solle weiterhin als Potentialfläche Kategorie A eingestuft bleiben.

 

Die Linken unterstreichen, dass man in der Stadtwerksatt Ochsenwerder auf die Rettung des Ortskerns und Wachstum des Dorfes abgezielt habe und sich auf eine sinnvolle Entwicklung von geeigneten Flächen verständigt habe. Eher sollte gefordert werden, Oberbillwerder weniger verdichtet zu errichten und den landwirtschaftlichen Betrieben eine teilweise Fortführung des Ackerbaus zu ermöglichen.

 

Die SPD-Fraktion hält es für legitim, die Potentialflächen der Kategorie C im Landgebiet kritisch zu hinterfragen, auch ob die Landschaftsfenster bei den geplanten Ortskernstärkungen hinreichend berücksichtigt werden. Aus Abwägungsgründen solle man wegen Oberbillwerder auf einige Flächen verzichten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU und Linken, den vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“r 2017 in folgenden Punkten zu ändern:

 

Folgende Potenzialflächen werden aus dem Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2017 gestrichen oder hinsichtlich ihres Status' wie folgt geändert:

 

     A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring (neu)Streichung
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des geltenden
Bebauungsplans kurzfristig eine Kita und vier Einfamilienhäuser realisiert
werden können.

     A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / DorferbogenStreichung

     A 4_8 Ortskern Ochsenwerder, ButterbergStreichung

     B 4_1 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / TönerwegEinstufung als C-Fläche

     C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / SchuleStreichung

     C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder LandscheidewegStreichung

     C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder LandstraßeStreichung

     C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer WegStreichung

     C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / SandbrackStreichung

     C 4_6 Neuengamme, Feldstegel ZweitreihenbebauungStreichung

     C 4_7 Curslack, nördlich der SchuleStreichung

     C 4_8 Altengamme, Horster Damm (neu)Streichung

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem so geänderten Entwurf mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und Grünen gegen die Stimmen der CDU und Linken zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, der geänderten Entwurfsfassung des Kapitels 6 zuzustimmen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung schließt sich diesem Petitum an.

 

Anhänge

 

keine