20-0930.03

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2017 Änderungsvorlage zur Drs. 20-0930.2 Tischvorlage

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

der BAbg Lühr, Scharnke, Wobbe und GRÜNE Fraktion

 

Der geplante Bau des Stadtteils Oberbillwerder bedeutet einen erheblichen Flächenverbrauch und einen massiven Eingriff in die schützenswerte Natur- und Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande. Deshalb gilt es, die übrigen Flächen und Siedlungsstrukturen der Vier- und Marschlande bestmöglich vor weiterreichenden Eingriffen zu schützen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“r 2017 in folgenden Punkten zu ändern:

 

Folgende Potenzialflächen werden aus dem Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2017 gestrichen oder hinsichtlich ihres Status' wie folgt geändert:

 

     A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring (neu)Streichung
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des geltenden
Bebauungsplans kurzfristig eine Kita und vier Einfamilienhäuser realisiert
werden können.

     A 4_6 Ortskern Ochsenwerder, KirchenwegStreichung

     A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / DorferbogenStreichung

     A 4_8 Ortskern Ochsenwerder, ButterbergStreichung

     B 4_1 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / TönerwegEinstufung als C-Fläche

     C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / SchuleStreichung

     C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder LandscheidewegStreichung

     C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder LandstraßeStreichung

     C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer WegStreichung

     C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / SandbrackStreichung

     C 4_6 Neuengamme, Feldstegel ZweitreihenbebauungStreichung

     C 4_7 Curslack, nördlich der SchuleStreichung

     C 4_8 Altengamme, Horster Damm (neu)Streichung

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem so geänderten Entwurf zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, der geänderten Entwurfsfassung des Kapitels 6 zuzustimmen.

 

 

Anhänge

 

keine