Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2017 Änderungsvorlage zur Drs. 20-0930.2 Tischvorlage
der BAbg Lühr, Scharnke, Wobbe und GRÜNE Fraktion
Der geplante Bau des Stadtteils Oberbillwerder bedeutet einen erheblichen Flächenverbrauch und einen massiven Eingriff in die schützenswerte Natur- und Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande. Deshalb gilt es, die übrigen Flächen und Siedlungsstrukturen der Vier- und Marschlande bestmöglich vor weiterreichenden Eingriffen zu schützen.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“ für 2017 in folgenden Punkten zu ändern:
Folgende Potenzialflächen werden aus dem Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2017 gestrichen oder hinsichtlich ihres Status' wie folgt geändert:
‒ A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring (neu) Streichung
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des geltenden
Bebauungsplans kurzfristig eine Kita und vier Einfamilienhäuser realisiert
werden können.
‒ A 4_6 Ortskern Ochsenwerder, Kirchenweg Streichung
‒ A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Dorferbogen Streichung
‒ A 4_8 Ortskern Ochsenwerder, Butterberg Streichung
‒ B 4_1 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg Einstufung als C-Fläche
‒ C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Schule Streichung
‒ C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landscheideweg Streichung
‒ C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landstraße Streichung
‒ C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer Weg Streichung
‒ C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / Sandbrack Streichung
‒ C 4_6 Neuengamme, Feldstegel Zweitreihenbebauung Streichung
‒ C 4_7 Curslack, nördlich der Schule Streichung
‒ C 4_8 Altengamme, Horster Damm (neu) Streichung
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem so geänderten Entwurf zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, der geänderten Entwurfsfassung des Kapitels 6 zuzustimmen.
keine
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