20-0930.05

Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms für das Jahr 2017 Änderungsvorlage zu 20-0930.02 - korrigierte Fassung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

der BAbg Lühr, Scharnke, Wobbe und GRÜNE Fraktion

Der geplante Bau des Stadtteils Oberbillwerder bedeutet einen erheblichen Flächenverbrauch und einen massiven Eingriff in die schützenswerte Natur- und Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande. Deshalb gilt es, die übrigen Flächen und Siedlungsstrukturen der Vier- und Marschlande bestmöglich vor weiterreichenden Eingriffen zu schützen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf des Kapitels 6 „Flächenpotenziale für den Wohnungsbau“ für 2017 in folgenden Punkten zu ändern:

Folgende Potenzialflächen werden aus dem Kapitel 6 des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2017 gestrichen oder hinsichtlich ihres Status' wie folgt geändert:

  • ‒     A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring (neu) Streichung

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, wie auf Grundlage des geltenden

Bebauungsplans kurzfristig eine Kita und vier Einfamilienhäuser realisiert

werden können.

  • ‒     A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Dorferbogen Streichung
  • ‒     A 4_8 Ortskern Ochsenwerder, Butterberg Streichung
  • ‒     B 4_1 Ortskern Curslack, Curslacker Deich / Tönerweg    Einstufung als C-Fläche
  • ‒     C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Schule Streichung
  • ‒     C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landscheideweg Streichung
  • ‒     C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landstraße Streichung
  • ‒     C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer Weg Streichung
  • ‒     C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / Sandbrack Streichung
  • ‒     C 4_6 Neuengamme, Feldstegel Zweitreihenbebauung Streichung
  • ‒     C 4_7 Curslack, nördlich der Schule Streichung
  • ‒     C 4_8 Altengamme, Horster Damm (neu) Streichung

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem so geänderten Entwurf zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, der geänderten Entwurfsfassung des Kapitels 6 zuzustimmen.