22-1019

Wie geht es mit den Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern weiter?

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.4

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Dietrich, Emrich, Wegner und der CDU-Fraktion

Die Bezirksversammlung hatte sich 2025 umfassend mit den Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern beschäftigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Pauschalen nicht ausreichend sind und jährlich eine Unterdeckung von knapp 200t€ festzustellen sei.

Die Bezirksversammlung beschloss daraufhin, für das Jahr 2026 den betroffenen Sportvereinen einmalig einen nennenswerten Anteil des festgestellten Defizits aus dem Förderfonds zur Verfügung zu stellen. Dies wurde im Oktober 2025 i. H. v. € 50.000 umgesetzt (Drs. 22-540).

Weiterhin wurde beschlossen, den Senat der FHH aufzufordern, die Mittel für den Bezirk Bergedorf ab dem Doppelhaushalt 2027/28 und in den folgenden Jahren in Höhe von € 195.500 jährlich anzuheben und die Pauschale zusätzlich um einen inflationsbedingten Betrag zu erhöhen.

Die Finanzbehörde teilte hierauf mit, dass bereits mit der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 eine strukturelle Verstärkung für die Unterhaltung von Sportanlagen stattgefunden habe. Sollten nach Auffassung des Bezirksamts Bergedorf darüber hinaus zusätzliche Bedarfe vorliegen, obläge es dem Bezirksamt, diese im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Hat das Bezirksamt im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/28 den zusätzlichen Bedarf von € 195.500 für die Erhöhung der Pauschalen zur Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportanlagen und Umkleideräumen angemeldet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurden diese im Haushaltsplanentwurf 2027/28 des Senats in welcher Höhe berücksichtigt?
  2. Sollten im Haushalt 2027/28 keine zusätzlichen Mittel oder nicht in der beantragten Höhe berücksichtigt sein, wie soll der nötige Ausgleich gegenüber den betroffenen Vereinen dann erfolgen?
  3. Sieht das Bezirksamt Wege, unabhängig vom Haushalt 2027/28 Mittel zu generieren, um das errechnete Defizit auszugleichen? Wenn ja, welche?
  4. Laut Erläuterungen des Bezirksamts im Juli 2025 sollen für 10 Anlagen in Bergedorf die Pflegepauschalen gezahlt werden. Diese Verträge sollen kurzfristig kündbar sein. Mit welchen Fristen genau?
  5. Sind 10 Anlagen der aktuelle Stand? Wenn nein, wie viele Verträge wurden gekündigt?
  6. Sollten sich Vereine dazu entschließen, die Verträge zu kündigen, welche Folgen hätte dies für die Nutzung und den Betrieb der Anlagen?
  7. Sollten einzelne Verträge gekündigt werden, welche Folgen hätte dies für die Anlagen und das Budget des Sportreferats?
  8. Sollten alle Verträge gekündigt werden, welche Folgen hätte dies für die Anlagen und das Budget des Sportreferats?
  9. Durch wen könnten die nicht mehr von den Vereinen übernommenen Aufgaben erledigt werden? Müsste das Bezirksamt hierfür zusätzliches Personal einstellen oder externe Aufträge erteilen?
  10. Geht das Sportreferat davon aus, dass bei Kündigungen eines Teils der Verträge die Kosten dann die aktuell gezahlten Pauschalen von ca. € 76.000 übersteigen würden? Wenn ja, um welchen Betrag pro Anlage? (Schätzung reicht)
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