Optimale Ausnutzung der Kapazitäten von Sportanlagen in Altona Kleine Anfrage von Dr. Bernd Hesselschwerdt und Sven Hielscher (beide CDU-Fraktion)
Aufgrund der derzeitig abnehmenden Entwicklung der Corona-Infektionszahlen wird eine baldige Wiederaufnahme des regelhaften Trainingsbetriebes im ersten Schritt und in einem der nächsten die Aufnahme des Spielbetriebes folgen. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, vorhandene Sportstätten optimal auszulasten, um so vielen Vereinen wie möglich, eine Nutzung anbieten zu können. Dafür müssen die Bedarfe der Vereine und tatsächlichen Nutzungen abgeglichen und analysiert werden. Auch eine Digitalisierung der Belegungsplanung sollte hierbei betrachtet und deren Umsetzbarkeit geprüft werden.
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat mit dem Beschluss des Antrages 21-1494 das Bezirksamt aufgefordert, die Belegungsplanung der bezirklichen Sportstätten zu optimieren, sinnvolle Kontrollmechanismen einzuführen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Hierfür wurde durch die BV Altona im selbigen Antrags eine entsprechende personelle Aufstockung des durch die Behörde für Inneres und Sport (BIS) gefordert. Die BIS lehnte diese Forderung mit Verweis auf die Zuständigkeit des Bezirksamtes Altona ab. Mit Schreiben vom 14.4.2021 hat nun das Bezirksamt Altona zum obigen Antrag Stellung bezogen und mitgeteilt, dass das Sportreferat aufgrund von langwieriger Krankheit und einer strukturellen Unterbesetzung bis auf weiteres keine Möglichkeit sieht, den obigen Beschluss zeitnah umzusetzen.
Dies vorausgeschickt, fragen wir das Bezirksamt Altona:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Nein, weil die Zuständigkeit für Personalstellen ausschließlich beim Bezirk liegt.
Zu 2:
Keine, weil ein langfristiger Ausfall nicht absehbar war (siehe auch Antwort zu Frage 4).
Zu 3:
Nein, vom Bezirksamt Altona aus wurde keine zusätzliche Stelle beantragt. Das Bezirksamt Harburg (Federführer Sport) beantragte für alle sieben Bezirksämter für den Haushalt 2021/2022 eine Stellenaufstockung um jeweils zwei Stellen pro Bezirksamt im Verwaltungsbereich der Sportreferate. Die Stellenanmeldung hatte keinen Erfolg.
Zu 4:
Eine derartige Überprüfung erfolgt erst nach einer Bedarfsmeldung durch den Fachbereich. Grundsätzlich ist eine befristete Einstellung zur Überbrückung von Engpässen unter der Annahme einer baldigen Rückkehr nicht ohne weiteres möglich. Eine befristete Einstellung kann nur vorgenommen werden, sofern auch ausreichend freie Stellenanteile vorhanden sind. Ein nicht dauerhafter Ausfall durch Krankheit führt nicht zum Freiwerden der betroffenen Stellenanteile.
Zu 5:
Nein. Die gängige Praxis ist, dass jede Nutzung vom Nutzer(Verein) mit Anzahl der Nutzer in einer Liste beim Platzwart mit Unterschrift dokumentiert wird. Diese wird jährlich ausgewertet. Leider war zum Zeitpunkt die zuständige Kollegin erkrankt, so dass keine inhaltliche Rückmeldung möglich war. Das kann zeitnah nachgeholt werden. Die Belegungspläne aller Sportstätten (Hallen und Plätze) sind ebenfalls digitalisiert und in SKUBIS abrufbar. Eine weitere Optimierung ist nicht zu erwarten.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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