Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern II
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2
Interfraktioneller Antrag
der BAbg. Dietrich, Woller und Fraktion der CDU
der BAbg. Teske, Kramer und Fraktion der SPD
Stellungnahme der Finanzbehörde zum Antrag der Bezirksversammlung Bergedorf, gem. § 27 BezVG, - Drs. 22-0285.01
Der Senat der FHH wird aufgefordert, die Mittel für den Bezirks Bergedorf ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 und in den folgenden Jahren in Höhe von 195.500,00€ jährlich anzuheben und einen inflationsbedingten Betrag für die Pflegepauschale von unüberdachten Sportanlagen jährlich zu ermitteln und die Zuweisung an den Bezirk Bergedorf dementsprechend zusätzlich zu erhöhen.
Bereits mit der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 hat eine strukturelle Verstärkung für die Unterhaltung von Sportanlagen stattgefunden. Sollten nach Auffassung des Bezirksamtes Bergedorf darüber hinaus zusätzliche Bedarfe vorliegen, obliegt es dem Bezirksamt, diese im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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