Protokoll
Sitzung des Fachausschusses für Sport und Bildung vom 03.11.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 2

Beschluss über die Tagesordnung

Herr Dietrich bittet darum, einen neuen Tagesordnungspunkt 3 einzufügen. Zwei Vertreterinnen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) berichten zu den Fördermöglichkeiten von Schülern und Schülerinnen mit Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.

 

Der Fachausschuss für Sport und Bildung stimmt dem zu.

 

Ö 3 - 22-0285.03

Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten oder besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (Referentinnen der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung)

Frau Puchert und Frau Behrendt stellen das o. g. Thema anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.

 

Herr Mirbach berichtet, dass Kinder mit Legasthenie oder Dyskalkulie durchgehend gefördert werden müssen und verweist darauf, dass es in Hamburg nur eine Schule gebe, die sich gezielt mit diesen Förderbedarfen auseinandersetze. Er fragt, wie sichergestellt werde, dass diese Kinder auch auf weiterführenden Schulen angemessen unterstützt werden.

 

Frau Puchert verweist auf die Begrifflichkeiten. Medizinische Diagnosen würden zwar berücksichtigt, die pädagogische Hoheit liege jedoch bei den Schulen. Bei Feststellung besonderer Schwierigkeiten in der Grundschule werden Fördermaßnahmen wie Nachteilsausgleich oder Notenschutz dokumentiert und in der weiterführenden Schule übernommen. Die Dokumentation erfolgt über einen diagnosegestützten Förderplan, der im Schülerbogen und im Programm DiViS abgelegt wird, wobei die weiterführende Schule verpflichtet ist, die in der Grundschule beschlossenen Maßnahmen fortzuführen.

 

Herr Nasiri erkundigt sich, wo die zusätzlichen außerunterrichtlichen Lernhilfen stattfinden und wie diese beantragt werden können.

 

Frau Behrendt erklärt, dass die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) in diesem Bereich Lerntherapeuten anerkenne, die eine etwa dreijährige zusätzliche Weiterbildung zu dem Kernthema „Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschrieben und/ oder Rechnen“ absolviert haben. Die Kosten für Lerntherapien mit anerkannten Fachkräften werden bezuschusst, während nicht anerkannte Angebote privat zu tragen seien. Lerntherapie stellt ein ergänzendes, freiwilliges Angebot zur schulischen Förderung dar, welche Priorität habe, da diese den Alltag der Kinder umfassender begleite.

 

Herr Lentfer erkundigt sich nach der praktischen Durchführung des sechsmonatigen Programms, insbesondere wie häufig die Einheiten stattfinden, ob diese an den Bedarf angepasst werden und ob der Unterricht ausschließlich einzeln oder auch in Gruppen erfolgt.

 

Frau Puchert erklärt, dass die Förderung kontinuierlich innerhalb des Unterrichts durch alle Pädagogen erfolgen soll. Die Pädagogen kennen den Förderplan, beraten die Maßnahmen und legen diese in der Zeugniskonferenz fest. Zusätzlich finden Fördermaßnahmen außerhalb des Unterrichts statt, beispielsweise in der Sprachförderung nach § 28a oder der Lernförderung nach § 45 HmbSG, die in der Regel einmal wöchentlich angeboten werden. Die Schule entscheidet, welches Förderformat für das jeweilige Kind geeignet ist.

 

Herr Momenzada verweist auf aktuelle Diskussionen zur Verzahnung frühkindlicher Bildung und Schule, etwa durch Pilotprojekte wie in Ludwigshafen, und erkundigt sich, ob ähnliche Konzepte in Hamburg existierten. Zudem bittet er um eine Erläuterung, wie die Fachlichkeit bei der Anwendung der Stufenlogik in der Praxis unberührt bleibe, insbesondere wenn Schwierigkeiten beim Lesen von Fachtexten, beispielsweise Sachaufgaben in Mathematik, auftreten.

 

Frau Behrendt erläutert, dass es für Rechnen als auch für Testungen, deren Prüfungsgegenstand die Rechtschreibung (Diktat o. Ä.) ist, kein Notenschutz gewährt werde. Fachliche Prüfungsanforderungen blieben jedoch erhalten und eine abweichende Gewichtung in der Bewertung sei möglich. Die Bildungspläne wurden hinsichtlich der Förderung der Verstehensleistung überarbeitet und die Prüfungsordnung 2010 angepasst.

 

Frau Puchert ergänzt, dass Notenschutz zurückhaltend angewendet werde, eine Nichtbewertung der Rechtschreibleistung bleibe die Ausnahme.

Hinsichtlich der Verzahnung frühkindlicher Bildung und Schule verweist sie auf das Projekt „Übergang Kita-Schule“ und die Vorstellung der Viereinhalbjährigen, um Förderbedarfe frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls regionale Bildungs- und Beratungszentren einzubeziehen. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf erfolgt u. U. eine vorgezogene Schulpflicht mit verpflichtendem Besuch einer Vorschulklasse.

 

Herr Dietrich erkundigt sich nach der wissenschaftlichen Grundlage für die zeitliche Begrenzung der Förderung.

 

Frau Behrendt erläutert, dass es sich um ein pädagogisches Setting handelt, in dem Lernbeobachtungen und pädagogische Einschätzungen erfolgen, die keine medizinische Diagnose ersetzen. Sie betont, dass es sich um einen niedrigschwelligen Zugang handelt, was Schülerinnen und Schüler helfe, deren Sorgeberechtigte nicht in der Lage sind, Fachärzte aufzusuchen.

 

Herr Dietrich fragt, warum Sorgeberechtigte hier einen Antrag für den Notenschutz stellen müssen, während dies in anderen Fällen ohne Antrag möglich sei.

 

Frau Puchert erläutert, dass die veränderten Bewertungsmaßstäbe durch einen Notenschutz Auswirkungen, beispielsweise auf die Ausbildungsplatzsuche haben können, weshalb eine bewusste und umfassende Information der Sorgeberechtigten sowie deren aktives Einverständnis erforderlich seien.

 

Frau Behrendt ergänzt, dass die Eltern im Rahmen der gestuften Fördermaßnahmen über die Schwierigkeiten ihres Kindes, die schulische Förderung, den Nachteilsausgleich informiert werden sowie einen etwaigen Notenschutz informiert werden.

 

Herr Krohn erkundigt sich, ob Kinder, die aus anderen Bundesländern oder dem Ausland zuziehen, Schwierigkeiten haben, sich an den Hamburger Lehrplan anzupassen und wie diese sprachlich gefördert werden.

 

Frau Behrendt und Frau Puchert erklären, dass sie hierzu fachlich nicht auskunftsfähig seien und verweisen u. A. auf internationale Vorbereitungsklassen.

 

Frau Arthur fragt, ob Erhebungen zur ungefähren Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bestehen.

 

Frau Behrendt berichtet, dass die Erfassung von Nachteilsausgleichen und Notenschutz für Schüler:innen mit spezifischen Schwierigkeiten derzeit begonnen werde und bisher keine statistischen Daten vorliegen. Die betroffene Schülergruppe sei klein und beschränke sich auf jene, die isolierte Probleme in Bereichen Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen haben.

 

Frau Arthur möchte weiterhin wissen, ob es ein Fort- und Weiterbildungsangebot für Lehrkräfte gebe, um diese im beschriebenen Prozess zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Wissen regelmäßig zu aktualisieren.

 

Frau Behrendt und Frau Puchert berichten, dass für alle Hamburger Schulen eine umfassende Informationsoffensive mit spezifischen Fortbildungen zur jeweiligen Schulform, digitalen Sprechstunden und einem eigens eingerichteten LMS-Kurs zur Handreichung und Informationsveranstaltungen durchgeführt werden. Zudem finden Fortbildungen zur freiwilligen Förderplanvorlage statt. Die ReBBZ sollen Anfang nächsten Jahres weiterqualifiziert werden, um die Schulen in ihrer Beratungsarbeit besser zu unterstützen.

 

Herr Graßhoff verweist auf die Kritik der Elternkammer Hamburg hinsichtlich struktureller pädagogischer und rechtlicher Mängel und erkundigt sich nach dem weiteren Verlauf sowie dem aktuellen Stand des Dialogs zu diesen Themen.

 

Frau Puchert und Frau Behrendt erklären, dass sie den aktuellen Stand hierzu nicht kennen. Die Eingabe befinde sich derzeit in Bearbeitung.

 


Anlagen
Bergedorfer Fachausschuss Sport Bildung_251103_Fö+U SuS Schw Le-Rs-Re_Versand (565 KB)

Ö 4 - 22-0285.03

Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern II (Verfasserin: CDU-Fraktion Verfasserin 2: SPD-Fraktion)

Herr Dietrich fragt, ob das Bezirksamt, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2027/ 2028 vorgesehene strukturelle Verstärkung für die Unterhaltung von Sportanlagen berücksichtigen werde, was Herr Trute bestätigt. Er möchte außerdem wissen, ob der ermittelte Mehrbedarf von etwa 195.500 Euro angemeldet werde.

 

Herr Trute erläutert dazu, dass im Bereich Sport keine Rahmenzuweisung existiert, weshalb finanzielle Belange im Einzelplan des Bezirksamtes verankert werden und die Finanzbehörde als Ansprechpartner fungiert. Das Bezirksamt formuliert im Rahmen der Haushaltsaufstellung und den Eckwertegesprächen für den Sport seine Mehrbedarfe gegenüber der Finanzbehörde, wobei die bezirkliche Fachdienststelle nicht direkt in diese Verhandlungen eingebunden ist. Der Mehrbedarf im Sport wird seit mehreren Jahren grundsätzlich berücksichtigt und vom Dezernenten ausgehandelt.

 

Herr Woller möchte wissen, ob die Sportrahmenverträge mit den Vereinen gleichmäßig behandelt werden und bittet um Erläuterung, sollte dies anders sein.

 

Herr Trute erklärt, dass man verschiedene Modelle zur gerechten und gleichmäßigen Mittelverteilung geprüft habe, wobei der jeweilige Aufwand schwer zu quantifizieren sei, da Flächenarten und Pflegeintensitäten variieren. Nach Abwägung habe man sich für eine Mittelverteilung anhand der zu unterhaltenden Quadratmeterzahl entschieden, wobei alle relevanten Flächenarten wie Rasen-, Kunstrasen- und Nebenflächen sowie Umkleidehäuser berücksichtigt werden. Die zugrundeliegende Prämisse sei, dass größere Flächen einen höheren Aufwand und somit eine höhere Mittelzuweisung rechtfertigen.

 

Der Fachausschuss für Sport und Bildung nimmt Kenntnis.

 

Petitum/Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

 

Ö 5 - 22-0485

Sport- und Bewegungspark Ladenbeker Furtweg, Bergedorf-West

Frau Kohls erkundigt sich, warum die Finanzierung des Kunststoffrasenplatzes zunächst aus dem Budget des Fachamtes SR und jetzt des Fachamtes MR erfolgen soll.

 

Herr Trute erläutert, dass das Bezirksamt ausschließlich konsumtive Mittel für die Unterhaltung und Pflege von Sportanlagen bereitstelle, während investive Mittel beim bezirklichen Sportstädtebau (M/BS) in Hamburg-Mitte angesiedelt sind.

Im Sinne der Active City-Strategie strebe man an, die Fläche weiterhin für den Sport zu erhalten und habe daher in Zusammenarbeit mit dem Landessportamt und dem Fachamt MR die Idee eines Sport- und Bewegungsparks entwickelt. Dabei habe sich gezeigt, dass die Pflege eines Kunstrasenplatzes aufwendig und kostenintensiv sei, was das Bezirksamt finanziell nicht leisten könne. Deshalb sei man mit dem Fachamt MR in Verhandlung getreten, das unter der Bedingung einer öffentlich zugänglichen Anlage bereit sei, die Anlage in ihr Verwaltungsvermögen aufzunehmen und die Pflege zu übernehmen.

 

Herr Dietrich betont die Bedeutung einer Fußballfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in dem kinderreichen und wachsenden Stadtteil. Diese müsse seiner Meinung nach auch nicht zwingend vereinsgebunden sein. Er verweist auf die laufenden bundesgesetzlichen Arbeiten zu einer Lärmschutz- bzw. Sportstättenverordnung, die einen besseren Schutz von Sportplätzen versieht.

Die Finanzierung und Unterhaltung von Sportanlagen ist Aufgabe des Stadtstaates, der Bezirk selbst nicht haushaltsverantwortlich. Er sieht den Erhalt der Fläche in Bergedorf-West als essenziell für die soziale Urbanität sowie den Sport und die Bewegung im Stadtteil an und plädiert dafür, die geplante Maßnahme im Bezirklichen Sportstättenbeirat zu diskutieren und ab 2027, mit Unterstützung von RISE-Mitteln, umzusetzen. Die Unterhaltung des Platzes müsse dann noch geklärt werden.

 

Herr Momenzada verweist darauf, dass im Rahmen des Beteiligungsformates Fußball gewünscht wurde und ermöglicht werden soll. Die aktuelle Diskussion fokussiere auf einen Punktspielbetrieb, nicht die Herstellung eines kleinen Fußballplatzes.

 

Herr Dietrich stellt fest, dass an der Stelle ein Kleinspielfeld für den Wettkampfsportbereich der G- bis D-Jugend machbar sei. Räume für Duschen o. Ä. seien in dieser Altersklasse nicht zwingend notwendig. Auch wenn das Angebot seiner Meinung nach nicht zwingend vereinsgebunden ausgestaltet werden müsse, plädiert er für eine teilweise Vereinsbindung zu bestimmten Zeiten, vor allem Schulzeiten. Die Unterhaltung des Sport- und Bewegungsparks könnte über das Fachamt MR und nur die Kleinspielfeldfläche über das Fachamt SR erfolgen. So könne man auch investive Mittel bezirklichen Sportstättenbeirat (M/BS) einwerben.

 

Herr Momenzada hinterfragt, wo dann die Altersklassen nach der G-Jugend spielen können. Er erinnert, dass der Ausschuss zunächst die Vorstellung der Ergebnisse abwarten und anschließend erneut diskutieren wollte. Er befürwortet an dieser Vorgehensweise festzuhalten.

 

Herr Dietrich bestätigt, dass die ersten Planungen im Januar vorgestellt werden sollen. Jetzt gehe es darum, dass die Bezirksversammlung beteiligt werde. Er verweist auf die Bitte Herrn Charles aus der letzten Sitzung, ein eindeutiges politischen Votum abzugeben. Er ist davon ausgegangen, dass jetzt das Beteiligungsverfahren der Politik beginne. Gleichzeitig erkennt er an, dass der RISE-Prozess fortlaufend ist und fragt bis wann die Maßnahme demnach beendet werden müssen.

 

Herr Trute erklärt, dass derzeit die Vorbereitung zur Verlängerung der RISE-Laufzeit vorgenommen wird. Das Fachamt plane aktuell einen Sport- und Bewegungspark, wobei die Wünsche der Bürgerbeteiligung, auch des Fußballspielens, berücksichtigt werden.

Er erinnert die Aussage Herrn Charles nicht als Notwendigkeit eines „Go“, sondern eines „Stopp“ - sofern eine fußballerische Anlage entstehen soll, die einen Sport- und Bewegungspark ausschließt.

Die Planungen zum Sport- und Bewegungspark werden Ende Dezember intern und im Januar im Ausschuss vorgestellt.

Er verweist darauf, dass im Bezirk 16 öffentliche Sportanlagen unterhalten und instandgesetzt werden müssen und dass die Mittel i. H v. 450.000 Euro, explizit für Erstellung eines des Sport- und Bewegungsparks zur Verfügung gestellt wurden.

Jede Veränderung im Rahmen der Planung könnte dazu führen, dass das Projekt nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann, da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die Wünsche der Bürger berücksichtigt und eine gute Lösung für das Quartier, einschließlich der Fußballjugend, gefunden werde.

 

Herr Graßhoff hinterfragt das „Stopp“, das in den Raum gestellt wurde. Seiner Meinung nach, habe die Bezirksversammlung selbst die Möglichkeit gehabt, sich aktiv an den vielfältigen Terminen des Beteiligungsverfahrens zu beteiligen und wurde dazu auch aufgerufen. Er verweist zudem auf die Diskussion mit den Vertretern des Stadtteilsportvereins „Atlantik 97“ in der Märzsitzung des Ausschusses und deren Bedarf eines Kleinspielfeldes. Er betont, dass die aktuelle Planung die Erstellung eines Fußball-Multifunktionsplatzes nicht ausschließe.

 

Herr Niese verweist auf das Ziel der Active City-Strategie, vorhandene Sportflächen zu erhalten bzw. im Umfeld zu kompensieren. Sollte hier ein „Stopp“ erfolgen, sei dies gefährdet.

 

Herr Mirbach unterstreicht, dass Fußball in Bergedorf-West für viele Kinder einen hohen Stellenwert habe. Er fragt, ob die Aussagen von Herrn Trute so zu verstehen seien, dass bei Nichtzustimmung zum geplanten Konzept, erst einmal „nichts passieren“ werde.

 

Herr Trute unterstreicht, dass das Fachamt MR absolut im Sinne der Active City-Strategie handele und eine Sportfläche sichert, die neben Fußball auch andere Sportarten berücksichtigt. Hinsichtlich der Kompensation verweist er auf den Bau Oberbillwerders, wo eine große Sportanlage geplant werde. Die Verwaltung richte sich zudem nach § 33 BezVG und berücksichtige die Wünsche der Anwohner, Kinder und Jugendlichen.

Er kenne die Entwurfsplanung zum Sport- und Bewegungspark noch nicht, gehe aber davon aus, dass diese Fußball als geäußerten Wunsch der Anwohner berücksichtige.

Weiterhin verweist er auf den Interessenkonflikt zwischen dem Erhalt einer ungenutzten Sportanlage in Bergedorf-West und dem Bedarf an Wohnraumentwicklung. Obgleich er, den möglichen Wegfall für den Sportverein SV Bergedorf-West bedaure, betont er die Notwendigkeit, Grünflächen und Aufenthaltsqualität in einem bereits stark verdichteten Wohnquartier zu erhalten.

 

Herr Krohn hält fest, dass kein Punktspielbetrieb mehr stattfinden werde und bemängelt, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich sei, ob ein Fußballplatz vorgesehen wird. Er bittet um Stellungnahme.

 

Herr Trute hinterfragt, was unter einem Fußballplatz verstanden wird. Er bestätigt, dass kein „liga-tauglicher“ Fußballplatz vorgesehen werde, betont jedoch, dass bisher keine konkrete Planung vorliegt. Er wiederholt, dass - sollte die Entscheidung für ein Kleinspielfeld getroffen werden - das Fachamt MR nicht mehr zuständig sei und unterstreicht die Möglichkeit, hier mit RISE kurzfristig eine Lösung herbeizuführen.

 

Herr Dietrich betont, dass sich seine Fraktion nicht gegen einen Sport- und Bewegungspark stelle, kritisiert jedoch den Umgang mit dem Prozess: nach Abschluss des öffentlichen Beteiligungsverfahrens, sei seiner Meinung nach vorgesehen, dass Bezirksversammlung bzw. Fachausschuss Vorschläge einbringen. Er plädiert für ein Kleinspielfeld in Kunststoffrasenqualität, das nicht zwingend vereinsgebunden sein müsse.

Zudem schlägt er vor, die Fläche des Sport- und Bewegungsparks so aufzuteilen, dass die Grünflächen vom Fachamt MR und die Sportfläche vom Fachamt SR unterhalten werden. Das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau (M/BS) könnte so investiven Mittel zur Verfügung stellen. Er betont, dass die Bezirksversammlung als gewählter Vertreter, die Aufträge an die Verwaltung erteile.

 

Herr Graßhoff kritisiert die mangelnde Transparenz im Beteiligungsprozess und weist darauf hin, dass von Anfang an klar kommuniziert hätte werden müssen, dass ein Teil der Fläche für Fußball reserviert werde. Er sehe die Gefahr, dass nachträgliche Änderungen im Verfahren, die Bürgerbeteiligung untergraben und politische Entscheidungen diese konterkarieren könnten. Abschließend verweist er auf die Notwendigkeit, den Bedarf an Fußballangeboten mit anderen bestehenden Einrichtungen wie beim Sportverein „Atlantik 97“ abzustimmen, ohne diese gegeneinander auszuspielen.

 

Ö 6

Verschiedenes

Herr Graßhoff weist darauf hin, dass am 04.11.2025 das Beteiligungsverfahren zu Olympia im Haus im Park stattfindet.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.09.2025, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 08.09.2025 wird einstimmig genehmigt.