22-0285.02

Anhebung der Pauschalen für die Pflege und Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen und Umkleidehäusern - Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE

Antrag

Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8.1

Sachverhalt

Änderungsantrag

der BAbg. Vlamynck, Brodbeck und Fraktion GRÜNE

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

  1. Der Senat der FHH wird aufgefordert, die Mittel für den Bezirk Bergedorf ab dem Haushaltsjahr 2026 und ff. Jahre in Höhe von 195.500,00 hrlich anzuheben, einen inflationsbedingten Betrag für die Pflegepauschale von unüberdachten Sportanlagen jährlich zu ermitteln und die Zuweisung an den Bezirk Bergedorf dementsprechend zu erhöhen.
  2. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, sofern die zuständige Senatsverwaltung entsprechend höhere Mittel an den Bezirk auskehrt,
    1. diese im Einzelplan 1.7 und der Produktgruppe 227.02 zuzuordnen.
    2. die Pauschalen an die Sportvereine mit Überlassungsvertrag für die Pflege und die Unterhaltung von unüberdachten Sportflächen, dem Umfeld (Grün- und Knickschnitt) und der Umkleidehäuser so anzuheben, dass die Mittel für die Vereine, die Anlagen in Selbstorganisation übernommen haben, auskömmlich sind.
    3. sicherzustellen, dass die Reinigung der Umkleide-Kabinen der Sportstätten grundsätzlich durch die FHH erfolgt oder aber durch weitere Mittelzuweisungen an die Vereine abgesichert wird.
    4. zu prüfen, inwiefern Transponder bzw. andere intelligente, digitale Schlüsselsysteme bei den Umkleidehäusern installiert werden können, um den zeitlichen Mehraufwand der Vereine reduzieren zu helfen. Zu prüfen wäre zum Beispiel das Transponder-Modell für die Sporthallen.
    5. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, der Bezirksversammlung Bergedorf von dem Ergebnis der Umsetzung der Ziffern eins bis drei zu berichten.
  3. Die Bezirksversammlung Bergedorf erklärt mit Beschluss der obig genannten Ziffern aus

A. und B. das Petitum aus Drucksache 22-0285 für erledigt.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.07.2025
Ö 11.8.1
Anhänge

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