Verwendung der verbleibenden Restmittel 2026 aus den stadtteilkulturellen Projektmitteln sowie Korrektur der Drucksache 22-0939
Letzte Beratung: 12.10.2026 Kulturausschuss Ö 3
Mit Drucksache 22-0939 vom 12.08.2026 hat der Haushaltsausschuss der Bezirksversammlung empfohlen, die Restmittel 2026 aus den stadtteilkulturellen Projektmitteln gemäß Anlage 1 an sechs Antragstellende zu vergeben. Darunter befand sich unter Nr. 4 der Antrag der Bergedorfer Alevitischen Gemeinde e.V. für das Projekt "Desert Beats & Steps" in Höhe von 3.826,00 €. Die Bezirksversammlung ist in Ihrer Sitzung vom 27.08.2026 der Empfehlung gefolgt und hat die Verteilung entsprechend beschlossen.
Bei der fachlichen Prüfung hat sich herausgestellt, dass dieses Projekt die Förderkriterien der Ziffer 4.3 der Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024–2028 (kulturell-künstlerische Zwecksetzung) nicht erfüllt, da der Projektschwerpunkt tatsächlich im Bereich Sport-/Gesundheitsförderung liegt. Der Antrag ist daher nicht Gegenstand der Mittelvergabe aus den stadtteilkulturellen Projektmitteln; die in Anlage 1 der Drucksache 22-0939 aufgeführte Übersicht ist entsprechend zu ändern.
Durch diese Änderung sowie die bereits ursprünglich nicht ausgeschöpften Restmittel stehen insgesamt 8.845,87 € zur weiteren Verwendung zur Verfügung.
Vorschlag zur Verwendung der verbleibenden Mittel:
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden 8.845,87 € den beiden institutionell geförderten stadtteilkulturellen Einrichtungen LOLA-Kulturzentrum und Kultur- und Geschichtskontor zur Kompensation bislang nicht gedeckter Kostensteigerungen und unerwarteter Mehrkosten zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung orientiert sich am Verhältnis der institutionellen Förderung 2026 aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (Drucksache 22-0489):
Der Kulturausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung,
1. die Anlage 1 der Drucksache 22-0939 dahingehend zu ändern, dass der Antrag Nr. 4 (Bergedorfer Alevitische Gemeinde e.V., "Desert Beats & Steps") nicht Gegenstand der Mittelvergabe ist,
2. die danach verbleibenden Restmittel 2026 in Höhe von 8.845,87 € wie folgt zu vergeben:
Korrigierte Anlage 1 zur Drucksache 22-0939
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