20-0988.07

Verkehrssicherheit an Bushaltestellen in den Vier- und Marschlanden

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung, Drucksache 20-0988.05, vom 30.11.2017 folgendes mit:

 

 

Der geplante sachgerechte Ausbau der Haltestellen an der Kreuzung Oortkatener Weg / Ochsenwerder Landscheideweg, wird seitens der zuständigen Behörde und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) begrüßt.

 

Es bestehen jedoch Bedenken gegen den Vorschlag, bis zum Umbau des Knotens die Haltestelle ausschließlich in der dort befindlichen Kehre einzurichten. Dies würde täglich rd. 200 zusätzliche Busabbiegevorgänge im Bereich der Kreuzung erzeugen und den Knoten nicht entschärfen, sondern das Risiko in der Zeit des Umbaus sogar erhöhen.

 

Die VHH lässt die morgendliche Schulfahrt der Linie 223 seit März des Jahres 2017 bereits an der Schule Ochsenwerder und nicht erst in Overwerder beginnen. Dies hat nach Beobachtungen der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) dazu geführt, dass die Nutzung der Haltestelle Overwerder am Morgen um etwa die Hälfte gesunken ist.

 

Bei den Ortsterminen des HVV wurde weiterhin festgestellt, dass die Kehre zu den Zeiten des Schulverkehrs vielfach von Eltern mit PKW genutzt wird, die ihre Kinder zum Bus bringen bzw. abholen. Gerade mittags sind dadurch Konflikte und unfallträchtige Situationen zwischen den Bussen und dem Individualverkehr zu erwarten. Zu den Zeiten, in denen an der Haltestelle die Linien 124 und 222 zeitglich halten, um Anschlüsse herzustellen, muss ein Bus ohnehin an der Straße halten. Unterschiedliche Haltestellen für eine Linie sollten vermieden werden, da dies nicht fahrgastfreundlich ist und zudem neue Gefahrenpotenziale schafft.

 

Es wird deshalb für zielführend erachtet, den sachgerechten Umbau so schnell wie möglich umzusetzen. Auf die vorgeschlagene Interimslösung sollte verzichtet werden, da diese die Sicherheit aus den dargestellten Gründen voraussichtlich nicht verbessern würde.“

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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