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Unterstützungs-, Schutz- und Distanzierungsangebote für Menschen, die sich aus linksextremen beziehungsweise gesichert demokratiefeindlichen Strukturen lösen wollen, sowie Präventions-, Beratungs- und Demokratieförderangebote im Bezirk Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und der AfD-Fraktion

Linksextreme Netzwerke und gesichert demokratiefeindliche Milieus stellen seit Jahren eine ernstzunehmende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherheit vieler Menschen dar. Sie reichen von offen gewaltbereiten Gruppierungen bis in gesellschaftliche und politische Zusammenhänge hinein, in denen menschenfeindliche Narrative normalisiert oder verharmlost werden.

Davon klar zu unterscheiden ist rechtlich zulässiges und demokratisch legitimiertes politisches Engagement. Dieses Auskunftsersuchen setzt legale politische Betätigung ausdrücklich nicht mit Extremismus gleich. Es wirft jedoch die Frage auf, wie staatliche Stellen Menschen unterstützen können, die sich ursprünglich in gutem Glauben politisch engagiert haben, später jedoch feststellen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend radikalisiert hat oder von demokratiefeindlichen beziehungsweise menschenfeindlichen Strömungen geprägt wird.

Gerade für diese Menschen müssen glaubwürdige, niedrigschwellige und sichere Wege bestehen, sich zu distanzieren und demokratisch neu zu orientieren.

Aus Gesprächen im kommunalpolitischen Kontext des Bezirks Bergedorf berichten die Auskunftsersuchenden von sehr unterschiedlichen Wahrnehmungen und Positionierungen innerhalb entsprechender politischer Milieus. Dabei reichen die Äußerungen von einer erkennbaren Distanzierung gegenüber einzelnen Entwicklungen bis hin zu einer Übernahme menschenfeindlicher Narrative.

Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit fielen unter anderem Aussagen wie:

„Es gefällt mir ja auch nicht alles, was meine Partei zur Migrationspolitik sagt.“

„Das finde ich auch nicht alles richtig, was bei uns im Bereich Migrationspolitik gesagt wird.“

„Ich bin ja nicht bei dem Flügel, der ungezügelte Migration will.“

Demgegenüber begegneten den Auskunftsersuchenden auch Aussagen wie:

„Wir wollen überhaupt keine Abschiebungen, auch die Schwerkriminellen haben das Recht hier zu bleiben“

„Lass mal am Wochenende einen politischen Infostand mit lauter Musik stören, deren Meinung gefällt uns überhaupt nicht.“

„Wollen wir Hakenkreuze an die Wände schmieren und es dann den Rechten in die Schuhe schieben“.

Diese Spannbreite verdeutlicht, dass sich innerhalb entsprechender politischer Milieus sowohl Menschen befinden, die Entwicklungen ihres politischen Umfeldes zunehmend kritisch sehen und nach Möglichkeiten der Distanzierung suchen, als auch Personen, die entsprechende Narrative übernommen haben oder aktiv vertreten.

Gerade diese Gemengelage kann es Ausstiegswilligen zusätzlich erschweren, ihre Zweifel offen zu äußern oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Auch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Analysen weisen darauf hin, dass sich politische Organisationen und Milieus im Laufe der Zeit verändern können und innerorganisatorische Machtverschiebungen dazu führen können, dass radikalere Strömungen an Einfluss gewinnen, während gemäßigtere Positionen an Bedeutung verlieren.

Menschen, die sich ursprünglich aus demokratischen und legitimen politischen Motiven

engagiert haben, im Laufe der Zeit in einem politischen Umfeld wiederfinden können, dessen Entwicklung sie weder beabsichtigt noch mitgetragen haben.

Dies gilt insbesondere für Menschen, die bereits politisch aktiv sind, öffentliche Sichtbarkeit erlangt oder innerhalb entsprechender Strukturen Funktionen übernommen haben. Wer sich in einer solchen Situation von menschenfeindlichen oder demokratiefeindlichen Positionen distanzieren

möchte, muss häufig nicht nur soziale und persönliche Loyalitätskonflikte befürchten,

sondern gegebenenfalls auch politische, berufliche oder finanzielle Nachteile.

Gerade Menschen, die sich ursprünglich aus legitimen politischen Motiven engagiert haben, sich jedoch im Laufe der Zeit in linksextremen Milieus

wiederfinden oder feststellen müssen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend verhärtet und radikalisiert hat, benötigen niedrigschwellige, glaubwürdige und sichere Möglichkeiten zur Distanzierung.

Zugleich brauchen wir wirksame Präventions-, Beratungs- und demokratiefördernde Angebote, die verhindern können, dass Menschen überhaupt in entsprechende Netzwerke und Zusammenhänge geraten.

Prävention und Intervention sind unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeordnet: Präventions-, Bildungs- und Demokratieförderangebote liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Sozialbehörde, während Schutz, Gefahrenabwehr und sicherheitsbezogene Ausstiegsbegleitung in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport fallen. Wir richten dieses Auskunftsersuchen daher an beide Behörden und bitten um eine entsprechend zugeordnete Beantwortung.

Soweit Maßnahmen weitere Ressorts berühren, bitten wir um eine ressortübergreifende Beantwortung.

Ein besonderes Interesse gilt der Wirksamkeit der bestehenden Demokratieförderung und der Demokratiepartnerschaft mit Bezug zum Bezirk Bergedorf. Wir möchten nachvollziehen, welche Wirkungen bestehende Angebote bislang konkret entfaltet haben und an welchen Stellen sie sinnvoll weiterentwickelt werden können.

Die Sozialbehörde beantwortet die an sie gerichteten Fragen wie folgt:

I. Fragen an die Fachbehörde für Soziales, Gesundheit und Integration:

1. Welche Präventions-, Beratungs- und Demokratieförderangebote bestehen im Bezirk Bergedorf für Menschen, die sich aus linksextremen oder gesichert demokratiefeindlichen Strukturen lösen wollen, und wie sind diese personell und finanziell ausgestattet?

Mit der Drucksache „Konsequenzen aus den gewalttätigen Ausschreitungen während des G20-Gipfels“ (Drs. 21/19404) hat der Senat eine „Doppelstrategie zur Vorbeugung und Bekämpfung von linker Militanz sowie nicht-politisch motivierter Gewalttaten von Jugendlichen und Jungerwachsenen innerhalb von Protestgeschehen“ vorgelegt, die ganz Hamburg adressiert, und im Februar 2025 zum Umsetzungstand dieser Doppelstrategie berichtet (siehe Drs. 22/18164).

Im Übrigen siehe Stn. Sozialbehörde zu der Drs. 22-0543.

2. Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Demokratiepartnerschaft beziehungsweise die geförderte Demokratieförderung mit Bezug zum Bezirk Bergedorf in den vergangenen fünf Jahren erzielt (etwa Zahl der geförderten Projekte, erreichte Personen und vorliegende Evaluationsergebnisse)?

Die Sozialbehörde stellt Angebote wie Fach- und Beratungsstellen zur Verfügung, die sich auf Hamburg insgesamt beziehen, siehe auch Antwort zu Frage 1. Konkrete Angaben zu den Ergebnissen und Wirkungen der Arbeit mit Bezug zum Bezirk Bergedorf oder auch zu den im Bezirk Bergedorf erreichten Personen liegen der Sozialbehörde nicht vor und werden nicht regelhaft erfasst.

3. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Trägern und Beratungsstellen arbeitet die Sozialbehörde mit Bezug zum Bezirk Bergedorf zusammen, und wie ist deren Finanzierung mittelfristig gesichert?

Durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ werden allgemein demokratiefördernde Maßnahmen und Projekte gefördert – insbesondere auch in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg – welche durch Ansätze und Maßnahmen wie Sensibilisierung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, Demokratieförderung, politische Bildung, allgemeine Gewaltprävention und Qualifizierung von Fachkräften auch einen Beitrag zur Vorbeugung von Linksextremismus und linker Militanz leisten (siehe Drs. 23/3340, 22/18164, 21/19404). Die Finanzierung hängt wesentlich von der Verfügbarkeit der Bundesmittel ab. Die Antragstellung erfolgt jährlich (siehe Drs. 22-0916).

4. Über welche niedrigschwelligen Informations- und Zugangswege werden ausstiegswillige Personen frühzeitig über bestehende Hilfsangebote erreicht?

Ausstiegswillige Personen im Bereich Linksextremismus können sich an das Ausstiegsprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz wenden (siehe Drs. 22/18164 und 21/19404).

5. Welche spezifischen Angebote bestehen für junge Erwachsene, und wie werden

Schulen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Bergedorf in Präventions- und Demokratiefördermaßnahmen einbezogen?

Die Sozialbehörde stellt Angebote zur Verfügung, die sich auf Hamburg insgesamt beziehen, siehe auch Antwort zu Frage 1. An die von der Sozialbehörde geförderten Fach- und Beratungsstellen können sich bei Bedarf auch Schulen, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Bergedorf wenden. Gleichermaßen können diese Stellen in die lokalen Präventions- und Demokratiefördermaßnahmen eingebunden werden. Darüber hinaus liegen der Sozialbehörde keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die an sie gerichteten Fragen wie folgt:

II. Fragen an die Behörde für Inneres und Sport:

6. Welche sicherheitsbezogenen Ausstiegs- und Distanzierungsangebote stehen Menschen mit Bezug zum Bezirk Bergedorf zur Verfügung, die sich aus gesichert linksextremistischen Strukturen lösen wollen?

Neben dem vorrangig zu nutzenden Aussteigerprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht Betroffenen auch das Hinweistelefon des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg unter 040-244443 zur Verfügung. Eine erste Kontaktaufnah-me kann zudem über die E-Mail-Erreichbarkeiten des LfV auf der Homepage erfolgen (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/aemter/landesamt-fuer-verfassungsschutz-hamburg). Informationen zum Aussteigerpro-gramm des BfV finden sich unter: https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/aussteigerprogramm-fuer-linksextremisten/aussteigerprogramm-linksextremisten_node.htmlNeben dem vorrangig zu nutzenden Aussteigerprogramm Linksextremismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) steht Betroffenen auch das Hinweistelefon des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg unter 040-244443 zur Verfügung. Eine erste Kontaktaufnahme kann zudem über die E-Mail-Erreichbarkeiten des LfV auf der Homepage erfolgen (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/aemter/landesamt-fuer-verfassungsschutz-hamburg). Informationen zum Aussteigerprogramm des BfV finden sich unter:

https://www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/aussteigerprogramm-fuer-linksextremisten/aussteigerprogramm-linksextremisten_node.html

7. Welche Schutzmaßnahmen können Betroffene in Anspruch nehmen, wenn sie infolge eines Ausstiegs Bedrohungen, Einschüchterungen oder Druck ausgesetzt sind?

Personen, die infolge eines Ausstiegs aus einem demokratiefeindlichen oder gewaltorientierten Milieu Bedrohungen, Einschüchterungen oder sonstigen Gefährdungen ausgesetzt sind, können im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen Schutzmaßnahmen der Polizei in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über Art und Umfang möglicher Schutzmaßnahmen erfolgt stets auf Grundlage einer anlassbezogenen, individuellen Gefährdungseinschätzung, einer fortlaufenden Bewertung der konkreten Gefährdungslage und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Beratungsstellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Sicherheit und das Wohl der Betroffenen bestmöglich zu gewährleisten und ihnen einen erfolgreichen Neuanfang außerhalb des demokratiefeindlichen Milieus zu ermöglichen.

Die Polizei prüft nach Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte die Erforderlichkeit geeigneter gefahrenabwehrender und strafverfolgender Maßnahmen. Hierzu können insbesondere eine individuelle Sicherheitsberatung, Maßnahmen des Objekt- oder Personenschutzes, gefahrenabwehrende Maßnahmen gegenüber möglichen Störenden sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – weitere polizeiliche Schutzmaßnahmen gehören. Sofern strafbare Handlungen vorliegen oder bekannt werden, erfolgt deren konsequente Verfolgung. Aus Gründen des Schutzes betroffener Personen sowie zur Wahrung polizeitaktischer Belange werden Einzelheiten zu konkreten Schutzmaßnahmen oder den zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäben generell nicht öffentlich dargestellt.

Grundsätzlicher Anlass für den operativen Opferschutz besteht dann, wenn aufgrund einer vom Landeskriminalamt durchgeführten individuellen Risikoanalyse eine konkrete erhebliche Gefährdung für Leib und Leben der betroffenen Person festgestellt wird (§ 3 SOG). Abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage und den gesetzlichen Voraussetzungen kommen besondere Schutzmaßnahmen, etwa im Rahmen des Zeugenschutzes, in Betracht. Bedingung ist in beiden Fällen ein Mitwirken der betroffenen Person und eine festgestellte Eignung für die Maßnahmen; ein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen besteht nicht. Ergänzend können rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa durch die Beantragung gerichtlicher Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, die Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber den Tätern ermöglichen.

8. Welche Erkenntnisse liegen über gesichert linksextremistische Netzwerke mit Bezug zum Bezirk Bergedorf vor, soweit eine Darstellung im Rahmen dieses Auskunftsersuchens möglich ist?

Ausschließlich im Bereich Bergedorf agierende Gruppen/Einzelpersonen sind dem LfV Hamburg nicht bekannt. Es liegen jedoch Erkenntnisse zu Gruppen vor, welche neben anderen Stadtteilen vereinzelt auch in Bergedorf agieren. Alle offenen Informationen sind auf der LfV-Homepage sowie im aktuellen Verfassungsschutzbericht zu finden (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/vsb-2025-1175766).

9. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Ausstiegs- oder Distanzierungsangebote von Personen mit Bezug zum Bezirk Bergedorf in Anspruch genommen, soweit hierzu statistische Erkenntnisse vorliegen?

Das LfV Hamburg würde Personen mit einem derartigen Wunsch an die bekannten zivil-gesellschaftlichen Träger verweisen. Die erfragten Daten werden seitens der Sicherheitsbehörden nicht erfasst. Im Übrigen siehe Antworten zu 6 und 7.

Die Sozialbehörde beantwortet die ressortübergreifenden Fragen wie folgt:

III. Ressortübergreifende Fragen:

10. Inwiefern sind die Justizbehörde (etwa im Bereich Opfer- und Zeugenschutz sowie ausstiegsbezogener Hilfen) und die für Antidiskriminierung zuständige Behörde in die Distanzierungs- und Schutzarbeit mit Bezug zum Bezirk Bergedorf eingebunden?

11. Wie werden die Maßnahmen der genannten Behörden ressortübergreifend koordiniert, und welche gemeinsamen Strukturen oder Ansprechstellen bestehen hierfür?

Zur überbehördlichen Vernetzung koordiniert die Sozialbehörde eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe, die sich mehrmals jährlich mit aktuellen Themen und Herausforderungen im Themenfeld linke Militanz und Linksextremismus befasst.

Darüber hinaus tagt mehrmals jährlich ein behördenübergreifender Steuerungskreis, bestehend aus Staatsrätinnen und Staatsräten sowie den Amts- und Abteilungsleitungen der betroffenen Behörden (die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, die Behörde für Kultur und Medien, die Senatskanzlei und die Sozialbehörde) und einer Vertretung der Bezirksämter, um über das Vorgehen bezüglich aller extremistischen Phänomenbereiche zu beraten. Beispielsweise fand am 25. Juni 2026 ein Steuerungskreis auf Ebene der Staatsrätinnen und Staaträte statt, in dessen Rahmen u.a. die Lage im Bezirk Bergedorf thematisiert wurde. Zuvor hatte hierzu ein fachlicher Austausch im Rahmen einer Sitzung verschiedener Arbeitsgruppen des Steuerungskreises stattgefunden.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

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