22-0916

Unterstützungs-, Schutz- und Distanzierungsangebote für Menschen, die sich aus rechtsextremen beziehungsweise gesichert demokratiefeindlichen Strukturen lösen wollen, sowie Präventions-, Beratungs- und Demokratieförderangebote im Bezirk Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Brodbeck, Potthast und Fraktion der GRÜNEN

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion Die Linke

der BAbg. Momenzada, Veit, Kramer und SPD-Fraktion

Rechtsextreme Netzwerke und gesichert demokratiefeindliche Milieus stellen seit Jahren eine ernstzunehmende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherheit vieler Menschen dar. Sie reichen von offen gewaltbereiten Gruppierungen bis in gesellschaftliche und politische Zusammenhänge hinein, in denen menschenfeindliche Narrative normalisiert oder verharmlost werden.

Davon klar zu unterscheiden ist rechtlich zulässiges und demokratisch legitimiertes politisches Engagement. Dieses Auskunftsersuchen setzt legale politische Betätigung ausdrücklich nicht mit Extremismus gleich. Es wirft jedoch die Frage auf, wie staatliche Stellen Menschen unterstützen können, die sich ursprünglich in gutem Glauben politisch engagiert haben, später jedoch feststellen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend radikalisiert hat oder von demokratiefeindlichen beziehungsweise menschenfeindlichen Strömungen geprägt wird. Gerade für diese Menschen müssen glaubwürdige, niedrigschwellige und sichere Wege bestehen, sich zu distanzieren und demokratisch neu zu orientieren.

Aus Gesprächen im kommunalpolitischen Kontext des Bezirks Bergedorf berichten die Auskunftsersuchenden von sehr unterschiedlichen Wahrnehmungen und Positionierungen innerhalb entsprechender politischer Milieus. Dabei reichen die Äerungen von einer erkennbaren Distanzierung gegenüber einzelnen Entwicklungen bis hin zu einer Übernahme menschenfeindlicher Narrative. Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit fielen unter anderem Aussagen wie:

Es gefällt mir ja auch nicht alles, was meine Partei zur Migrationspolitik sagt.“

Das finde ich auch nicht alles richtig, was bei uns im Bereich Migrationspolitik gesagt wird.“

Ich bin ja nicht bei dem Flügel, der jede Migration verhindern will.“

Ich kam in die Politik, als meine Partei noch einfach nur euroskeptisch war. Ich habe nichts damit zu tun, was dort inzwischen gegen Ausländer gesagt oder gefordert wird.“

Demgegenüber begegneten den Auskunftsersuchenden auch Aussagen wie:

Wir wollen nicht alle abschieben, nur diejenigen, die nicht nützlich sind.“

beziehungsweise

Die, die nützlich sind, dürfen bleiben.“

Diese Spannbreite verdeutlicht, dass sich innerhalb entsprechender politischer Milieus sowohl Menschen befinden, die Entwicklungen ihres politischen Umfeldes zunehmend kritisch sehen und nach Möglichkeiten der Distanzierung suchen, als auch Personen, die entsprechende Narrative übernommen haben oder aktiv vertreten. Gerade diese Gemengelage kann es Ausstiegswilligen zusätzlich erschweren, ihre Zweifel offen zu äern oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Auch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Analysen weisen darauf hin, dass sich politische Organisationen und Milieus im Laufe der Zeit verändern können und innerorganisatorische Machtverschiebungen dazu führen können, dass radikalere Strömungen an Einfluss gewinnen, während gemäßigtere Positionen an Bedeutung verlieren. So beschreibt etwa ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass sich innerhalb der dort untersuchten Partei radikalere Kräfte zunehmend durchgesetzt hätten und sich dadurch das politische Gesamtprofil verändert habe. Unabhängig von der Bewertung dieses Gutachtens verdeutlicht es beispielhaft, dass sich Menschen, die sich ursprünglich aus demokratischen und legitimen politischen Motiven engagiert haben, im Laufe der Zeit in einem politischen Umfeld wiederfinden können, dessen Entwicklung sie weder beabsichtigt noch mitgetragen haben.

Dies gilt insbesondere für Menschen, die bereits politisch aktiv sind, öffentliche Sichtbarkeit erlangt oder innerhalb entsprechender Strukturen Funktionen übernommen haben. Wer sich in einer solchen Situation von menschenfeindlichen oder demokratiefeindlichen Positionen distanzieren möchte, muss häufig nicht nur soziale und persönliche Loyalitätskonflikte befürchten, sondern gegebenenfalls auch politische, berufliche oder finanzielle Nachteile.

Gerade Menschen, die sich ursprünglich aus legitimen politischen Motiven engagiert haben, sich jedoch im Laufe der Zeit in rechtsextremen beziehungsweise rechtspopulistischen Milieus wiederfinden oder feststellen müssen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend verhärtet und radikalisiert hat, benötigen niedrigschwellige, glaubwürdige und sichere Möglichkeiten zur Distanzierung.

Zugleich brauchen wir wirksame Präventions-, Beratungs- und demokratiefördernde Angebote, die verhindern können, dass Menschen überhaupt in entsprechende Netzwerke und Zusammenhänge geraten.

Prävention und Intervention sind unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeordnet: Präventions-, Bildungs- und Demokratieförderangebote liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Sozialbehörde, während Schutz, Gefahrenabwehr und sicherheitsbezogene Ausstiegsbegleitung in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport fallen. Wir richten dieses Auskunftsersuchen daher an beide Behörden und bitten um eine entsprechend zugeordnete Beantwortung. Soweit Maßnahmen weitere Ressorts berühren, bitten wir um eine ressortübergreifende Beantwortung.

Ein besonderes Interesse gilt der Wirksamkeit der bestehenden Demokratieförderung und der Demokratiepartnerschaft mit Bezug zum Bezirk Bergedorf. Wir möchten nachvollziehen, welche Wirkungen bestehende Angebote bislang konkret entfaltet haben und an welchen Stellen sie sinnvoll weiterentwickelt werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständigen Fachbehörden:

  1. Fragen an die Fachbehörde für Soziales, Gesundheit und Integration:
    1. Welche Präventions-, Beratungs- und Demokratieförderangebote bestehen im Bezirk Bergedorf für Menschen, die sich aus rechtsextremen oder gesichert demokratiefeindlichen Strukturen lösen wollen, und wie sind diese personell und finanziell ausgestattet?
    2. Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen hat die Demokratiepartnerschaft beziehungsweise die geförderte Demokratieförderung mit Bezug zum Bezirk Bergedorf in den vergangenen fünf Jahren erzielt (etwa Zahl der geförderten Projekte, erreichte Personen und vorliegende Evaluationsergebnisse)?
    3. Mit welchen zivilgesellschaftlichen Trägern und Beratungsstellen arbeitet die Sozialbehörde mit Bezug zum Bezirk Bergedorf zusammen, und wie ist deren Finanzierung mittelfristig gesichert?
    4. Über welche niedrigschwelligen Informations- und Zugangswege werden ausstiegswillige Personen frühzeitig über bestehende Hilfsangebote erreicht?
    5. Welche spezifischen Angebote bestehen für junge Erwachsene, und wie werden Schulen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Bergedorf in Präventions- und Demokratiefördermaßnahmen einbezogen?
  1. Fragen an die Behörde für Inneres und Sport:
    1. Welche sicherheitsbezogenen Ausstiegs- und Distanzierungsangebote stehen Menschen mit Bezug zum Bezirk Bergedorf zur Verfügung, die sich aus gesichert rechtsextremistischen Strukturen lösen wollen?
    1. Welche Schutzmaßnahmen können Betroffene in Anspruch nehmen, wenn sie infolge eines Ausstiegs Bedrohungen, Einschüchterungen oder Druck ausgesetzt sind?
    2. Welche Erkenntnisse liegen über gesichert rechtsextremistische Netzwerke mit Bezug zum Bezirk Bergedorf vor, soweit eine Darstellung im Rahmen dieses Auskunftsersuchens möglich ist?
    3. In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren Ausstiegs- oder Distanzierungsangebote von Personen mit Bezug zum Bezirk Bergedorf in Anspruch genommen, soweit hierzu statistische Erkenntnisse vorliegen?
  1. Ressortübergreifende Fragen:
    1. Inwiefern sind die Justizbehörde (etwa im Bereich Opfer- und Zeugenschutz sowie ausstiegsbezogener Hilfen) und die für Antidiskriminierung zuständige Behörde in die Distanzierungs- und Schutzarbeit mit Bezug zum Bezirk Bergedorf eingebunden?
    1. Wie werden die Maßnahmen der genannten Behörden ressortübergreifend koordiniert, und welche gemeinsamen Strukturen oder Ansprechstellen bestehen hierfür?
Petitum/Beschluss

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