Unterstützungs-, Schutz- und Distanzierungsangebote für Menschen, die sich aus rechtsextremen beziehungsweise gesichert demokratiefeindlichen Strukturen lösen wollen, sowie Präventions-, Beratungs- und Demokratieförderangebote im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Brodbeck, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs und Fraktion Die Linke
der BAbg. Momenzada, Veit, Kramer und SPD-Fraktion
Rechtsextreme Netzwerke und gesichert demokratiefeindliche Milieus stellen seit Jahren eine ernstzunehmende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Sicherheit vieler Menschen dar. Sie reichen von offen gewaltbereiten Gruppierungen bis in gesellschaftliche und politische Zusammenhänge hinein, in denen menschenfeindliche Narrative normalisiert oder verharmlost werden.
Davon klar zu unterscheiden ist rechtlich zulässiges und demokratisch legitimiertes politisches Engagement. Dieses Auskunftsersuchen setzt legale politische Betätigung ausdrücklich nicht mit Extremismus gleich. Es wirft jedoch die Frage auf, wie staatliche Stellen Menschen unterstützen können, die sich ursprünglich in gutem Glauben politisch engagiert haben, später jedoch feststellen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend radikalisiert hat oder von demokratiefeindlichen beziehungsweise menschenfeindlichen Strömungen geprägt wird. Gerade für diese Menschen müssen glaubwürdige, niedrigschwellige und sichere Wege bestehen, sich zu distanzieren und demokratisch neu zu orientieren.
Aus Gesprächen im kommunalpolitischen Kontext des Bezirks Bergedorf berichten die Auskunftsersuchenden von sehr unterschiedlichen Wahrnehmungen und Positionierungen innerhalb entsprechender politischer Milieus. Dabei reichen die Äußerungen von einer erkennbaren Distanzierung gegenüber einzelnen Entwicklungen bis hin zu einer Übernahme menschenfeindlicher Narrative. Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit fielen unter anderem Aussagen wie:
„Es gefällt mir ja auch nicht alles, was meine Partei zur Migrationspolitik sagt.“
„Das finde ich auch nicht alles richtig, was bei uns im Bereich Migrationspolitik gesagt wird.“
„Ich bin ja nicht bei dem Flügel, der jede Migration verhindern will.“
„Ich kam in die Politik, als meine Partei noch einfach nur euroskeptisch war. Ich habe nichts damit zu tun, was dort inzwischen gegen Ausländer gesagt oder gefordert wird.“
Demgegenüber begegneten den Auskunftsersuchenden auch Aussagen wie:
„Wir wollen nicht alle abschieben, nur diejenigen, die nicht nützlich sind.“
beziehungsweise
„Die, die nützlich sind, dürfen bleiben.“
Diese Spannbreite verdeutlicht, dass sich innerhalb entsprechender politischer Milieus sowohl Menschen befinden, die Entwicklungen ihres politischen Umfeldes zunehmend kritisch sehen und nach Möglichkeiten der Distanzierung suchen, als auch Personen, die entsprechende Narrative übernommen haben oder aktiv vertreten. Gerade diese Gemengelage kann es Ausstiegswilligen zusätzlich erschweren, ihre Zweifel offen zu äußern oder Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Auch wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Analysen weisen darauf hin, dass sich politische Organisationen und Milieus im Laufe der Zeit verändern können und innerorganisatorische Machtverschiebungen dazu führen können, dass radikalere Strömungen an Einfluss gewinnen, während gemäßigtere Positionen an Bedeutung verlieren. So beschreibt etwa ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), dass sich innerhalb der dort untersuchten Partei radikalere Kräfte zunehmend durchgesetzt hätten und sich dadurch das politische Gesamtprofil verändert habe. Unabhängig von der Bewertung dieses Gutachtens verdeutlicht es beispielhaft, dass sich Menschen, die sich ursprünglich aus demokratischen und legitimen politischen Motiven engagiert haben, im Laufe der Zeit in einem politischen Umfeld wiederfinden können, dessen Entwicklung sie weder beabsichtigt noch mitgetragen haben.
Dies gilt insbesondere für Menschen, die bereits politisch aktiv sind, öffentliche Sichtbarkeit erlangt oder innerhalb entsprechender Strukturen Funktionen übernommen haben. Wer sich in einer solchen Situation von menschenfeindlichen oder demokratiefeindlichen Positionen distanzieren möchte, muss häufig nicht nur soziale und persönliche Loyalitätskonflikte befürchten, sondern gegebenenfalls auch politische, berufliche oder finanzielle Nachteile.
Gerade Menschen, die sich ursprünglich aus legitimen politischen Motiven engagiert haben, sich jedoch im Laufe der Zeit in rechtsextremen beziehungsweise rechtspopulistischen Milieus wiederfinden oder feststellen müssen, dass sich ihr politisches Umfeld zunehmend verhärtet und radikalisiert hat, benötigen niedrigschwellige, glaubwürdige und sichere Möglichkeiten zur Distanzierung.
Zugleich brauchen wir wirksame Präventions-, Beratungs- und demokratiefördernde Angebote, die verhindern können, dass Menschen überhaupt in entsprechende Netzwerke und Zusammenhänge geraten.
Prävention und Intervention sind unterschiedlichen Zuständigkeiten zugeordnet: Präventions-, Bildungs- und Demokratieförderangebote liegen schwerpunktmäßig im Bereich der Sozialbehörde, während Schutz, Gefahrenabwehr und sicherheitsbezogene Ausstiegsbegleitung in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport fallen. Wir richten dieses Auskunftsersuchen daher an beide Behörden und bitten um eine entsprechend zugeordnete Beantwortung. Soweit Maßnahmen weitere Ressorts berühren, bitten wir um eine ressortübergreifende Beantwortung.
Ein besonderes Interesse gilt der Wirksamkeit der bestehenden Demokratieförderung und der Demokratiepartnerschaft mit Bezug zum Bezirk Bergedorf. Wir möchten nachvollziehen, welche Wirkungen bestehende Angebote bislang konkret entfaltet haben und an welchen Stellen sie sinnvoll weiterentwickelt werden können.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den Fragen 1. bis 5. wie folgt Stellung:
Mit dem Landesprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von Rechtsextremismus „Hamburg – Stadt mit Courage“ (Drs. 21/18643) hat der Senat die Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit für ganz Hamburg aufgestellt. Sämtliche von der Sozialbehörde geförderten Präventionsprojekte sind auch in Bergedorf aktiv und ansprechbar.
Kurswechsel – Ausstiegsarbeit Rechts (Träger: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V.) berät und unterstützt hamburgweit Menschen, die sich von ihren eigenen rechtsextremen oder gruppenbezogen menschenfeindlichen Einstellungen distanzieren oder aus rechtsextremen Strukturen aussteigen möchten. Im Tätigkeitsschwerpunkt perspek‘tif:a berät Kurswechsel Menschen mit extrem rechten Einstellungen mit Migrationsbezug. Kurswechsel bietet auch für Angehörige, Peers, Bezugspersonen und Fachkräfte Beratung an. Die Beratung ist vertraulich und kostenfrei. Zum Angebot von Kurswechsel gehören weitere thematische Beratungsschwerpunkte, Bildungsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Kurswechsel wird mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und mit Mitteln der Sozialbehörde gefördert. Im Jahr 2026 beträgt die bewilligte Fördersumme 610.806,92 €. Die Beratungsstelle ist mit 5,18 VZÄ ausgestattet.
Die Partnerschaft für Demokratie im Sinne des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ besteht im Bezirk Bergedorf seit 2025 mit Beginn der dritten Förderperiode des Bundesprogramms. Das Zuwendungsverfahren findet direkt zwischen Bund und Bezirk statt. Die Sozialbehörde beteiligt sich weder finanziell noch inhaltlich an der Partnerschaft für Demokratie. Der Sozialbehörde liegen daher keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Darüber hinaus stellt die Sozialbehörde Angebote wie Fach- und Beratungsstellen zur Verfügung, die sich auf Hamburg insgesamt beziehen, s. auch Antwort zu Fragen 1, 3 und 4. Konkrete Angaben zu den Ergebnissen und Wirkungender Arbeitmit Bezug zum Bezirk Bergedorf oder auch zu den im Bezirk Bergedorferreichten Personen liegen der Sozialbehörde nicht vor und werden nicht regelhaft erfasst.
Neben Kurswechsel stehen weitere Präventionsprojekte in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft hamburgweit und damit auch in Bergedorf zur Verfügung.
Im Bereich der Rechtsextremismus-Prävention zählen dazu unter anderem das Mobile Beratungsteam gegen Rechtsextremismus (MBT) sowie die Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt empower (beide in Trägerschaft von Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V.), das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus sowie die zugehörige Koordinierungsstelle Hamburg vernetzt gegen Rechts und die Hinweisstelle Hamburg für antisemitische, rassistische und rechte Vorfälle – HiNT (beide in Trägerschaft der Johann Daniel Lawaetz-Stiftung).
Die genannten Projekte werden mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und der Sozialbehörde gefördert. Die Finanzierung hängt wesentlich von der Verfügbarkeit der Bundesmittel ab. Die Antragstellung erfolgt jährlich.
Kurswechsel betreibt eine eigene Website und ist auf Social Media vertreten. Auf der Website werden verschiedene Kontaktmöglichkeiten angeboten, nämlich E-Mail, Telefon, Messenger Chat (Signal) oder eine anonyme Online-Beratung. Kurswechsel Hamburg | Ausstiegsarbeit Rechts
Die Sozialbehörde stellt zudem auf hamburg.de eine Übersicht der Fach- und Beratungsstellen in Hamburg zur Verfügung. Übersicht der Fach- und Beratungsstellen in Hamburg - hamburg.de
Zugangswege zur Beratungsstelle sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Thematik oder Beratungskontext. Personen, die Beratungsbedarf hinsichtlich der eigenen rechtsextremen Einstellungen oder der Mitgliedschaft in rechtsextremen Strukturen haben, werden überwiegend aus sog. Zwangskontexten wie z.B. Justizvollzug oder Schule an die Beratungsstelle vermittelt.
Darüber hinaus finden Beratungsnehmende zumeist über Netzwerke, (Online-)Recherche oder über Bildungsveranstaltungen und Projektvorstellungen zu Kurswechsel.
Die Sozialbehörde stellt Angebote zur Verfügung, die sich auf Hamburg insgesamt beziehen, s. auch Antwort zu Frage 1. An die von der Sozialbehörde geförderten Fach- und Beratungsstellen können sich bei Bedarf auch Schulen, Jugend- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Bergedorf wenden. Gleichermaßen können diese Stellen in die lokalen Präventions- und Demokratiefördermaßnahmen eingebunden werden. Darüber hinaus liegen der Sozialbehörde keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
Ergänzender Beitrag des Bezirksamt Bergedorf:
Das Bezirksamt Bergedorf hält im Rahmen seiner Zuständigkeiten keine speziell auf junge Erwachsene ausgerichteten Präventions- oder Ausstiegsangebote im Sinne der Fragestellung vor. Demokratiebildung und die Förderung demokratischer Teilhabe sind jedoch wesentliche Bestandteile der Regelangebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Insbesondere in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) werden demokratische Grundwerte, Partizipation, Mitbestimmung, Konfliktlösung sowie der respektvolle Umgang mit Vielfalt kontinuierlich im pädagogischen Alltag vermittelt und eingeübt. Die Angebote fördern die Beteiligung junger Menschen, stärken ihre sozialen Kompetenzen und bieten Räume für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen und politischen Themen.
Ergänzend stehen die Angebote der Familienförderung sowie die Erziehungsberatungsstelle zur Verfügung. Diese unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien bei individuellen oder familiären Problemlagen, fördern Erziehungskompetenzen und tragen durch Beratung, Begleitung und Prävention zur Stärkung demokratischer und respektvoller Formen des Zusammenlebens bei.
Schulen sowie weitere Bildungs- und Jugendeinrichtungen werden im Rahmen der örtlichen Netzwerkarbeit und der Zusammenarbeit nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten in Maßnahmen der Prävention und Demokratieförderung einbezogen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit arbeitet hierbei bedarfsorientiert mit Schulen und weiteren Kooperationspartnern im Sozialraum zusammen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu den Fragen 6. bis 9. wie folgt Stellung:
Personen, die infolge eines Ausstiegs aus einem demokratiefeindlichen oder gewaltorientierten Milieu Bedrohungen, Einschüchterungen oder sonstigen Gefährdungen ausgesetzt sind, können im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen Schutzmaßnahmen der Polizei in Anspruch nehmen. Die Entscheidung über Art und Umfang möglicher Schutzmaßnahmen erfolgt stets auf Grundlage einer einzelfallbezogenen Gefährdungsbewertung, einer fortlaufenden Bewertung der konkreten Gefährdungslage und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Beratungsstellen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Sicherheit und das Wohl der Betroffenen bestmöglich zu gewährleisten und ihnen einen erfolgreichen Neuanfang außerhalb des demokratiefeindlichen Milieus zu ermöglichen.
Die Polizei prüft nach Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte die Erforderlichkeit geeigneter gefahrenabwehrender und strafverfolgender Maßnahmen. Hierzu können insbesondere eine individuelle Sicherheitsberatung, Maßnahmen des Objekt- oder Personenschutzes, gefahrenabwehrende Maßnahmen gegenüber möglichen Störern sowie – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – weitere polizeiliche Schutzmaßnahmen gehören. Sofern strafbare Handlungen vorliegen oder bekannt werden, erfolgt deren konsequente Verfolgung. Aus Gründen des Schutzes betroffener Personen sowie zur Wahrung polizeitaktischer Belange werden Einzelheiten zu konkreten Schutzmaßnahmen oder den zugrunde liegenden Bewertungsmaßstäben grundsätzlich nicht öffentlich dargestellt.
Grundsätzlicher Anlass für den operativen Opferschutz besteht dann, wenn aufgrund einer vom Landeskriminalamt durchgeführten individuellen Risikoanalyse eine konkrete erhebliche Gefährdung für Leib und Leben der betroffenen Person festgestellt wird (§ 3 SOG). Abhängig von der jeweiligen Gefährdungslage und den gesetzlichen Voraussetzungen kommen besondere Schutzmaßnahmen, etwa im Rahmen des Zeugenschutzes, in Betracht. Bedingung ist in beiden Fällen ein Mitwirken der betroffenen Person und eine festgestellte Eignung für die Maßnahmen; ein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen besteht nicht. Ergänzend können rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, etwa durch die Beantragung gerichtlicher Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, die Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber den Tätern ermöglichen.
Unterstützungsangebote zu einem Ausstieg bzw. zu einer Distanzierung aus demokratiefeindlichen Strukturen werden für den Bereich der politisch motivierten Kriminalität -Rechts- von „Kurswechsel“ (Hamburg) und von „Wendepunkt“ (bundesweit) bereitgestellt. Weitere spezialisierte Programme bieten sowohl psychosoziale Unterstützung als auch praktische Hilfestellung. Beratungsstellen wie EXIT-Deutschland, lokale Aussteigerprogramme oder Opferhilfeeinrichtungen wie WEISSER RING e.V. unterstützen bei der Bewältigung von Bedrohungslagen und helfen beim Aufbau eines neuen sozialen Umfelds.
Für Bergedorf liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg Erkenntnisse zu mehreren rechtsgerichteten bzw. rechtsextremistischen, teilweise nur sporadisch in Erscheinung getretenen Jugendcliquen vor, die dem Bereich des subkulturell geprägten Rechtsextremismus zugeordnet werden (zu dieser Szene s. VSB 2025, S. 97 – 100). Angehörige dieser nur sehr lose organisierten Gruppen kennen sich zum Teil untereinander, bilden jedoch kein gemeinsames Aktionspotential. Auch verfügen nur wenige der in diesem Kontext auffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen über Verbindungen zu organisierten rechtextremistischen Strukturen (z.B. Parteien oder Vereine), die es speziell in Bergedorf jedoch auch nicht gibt.
In den zurückliegenden Monaten suchten diese zum Teil im einschlägigen Skinhead-Look auftretenden jugendlichen Rechtsextremisten in kleinen Gruppen gezielt und proaktiv den öffentlichen Raum und provozierten mit lautstarkem Gegröle und rechtsextremistischen Parolen, was zu einer gesteigerten Wahrnehmung bzw. nach entsprechenden Rückmeldungen auch zu einem erhöhten subjektiven Bedrohungsgefühl im Bezirk führte.
Gleichzeitig ist Bergedorf in Bezug auf rechtsmotivierte Straftaten – in Relation zur Einwohnerzahl – Hamburg weit – nicht überrepräsentiert. Nach polizeilichen Maßnahmen, insbesondere durch die Inhaftierung einer Führungsfigur, sind die öffentlichen Aktivitäten dieser Szene stark zurückgegangen.
Darüber hinaus ist mit „Abtrimo“ die derzeit einzige aktive Rechtsrock-Band Hamburgs in Bergedorf zu verorten. Sie tritt jedoch äußerst selten öffentlich in Erscheinung: Vereinzelte Konzertaktivitäten fanden allesamt außerhalb Hamburgs statt.
Darüber hinaus sind im Raum Bergedorf im Phänomenbereich des Islamismus auch Anhänger der Hizb ut-Tahrir (HuT) wiederholt durch Rekrutierungsversuche, speziell gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, aufgefallen. In diesem Zusammenhang ist die von der Polizei in einer Sporthalle am Ladenbeker Furtweg aufgelöste Veranstaltung vom 08.02.2025, mit rund 270 männlichen Teilnehmern, zu nennen.
Das LfV Hamburg würde Personen mit einem derartigen Wunsch an die bekannten zivil-gesellschaftlichen Träger verweisen. Eine statistische Erhebung der Inanspruchnahme von
Ausstiegs- oder Distanzierungsangebot erfolgt hier nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. und 7.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den Fragen 10. und 11. wie folgt Stellung:
Für die Prävention von Rechtsextremismus ist die Sozialbehörde federführend zuständig. Die Umsetzung der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung findet in Hamburg über die Fach- und Beratungsstelle Kurswechsel in zivilgesellschaftlicher Trägerschaft statt (s. Frage 1). Sofern der Sozialbehörde Lageberichte der Beratungsstelle vorliegen, die auch für die Belange der BJV oder der BWFG relevant sind, werden diese proaktiv geteilt.
Zur überbehördlichen Vernetzung koordiniert die Sozialbehörde das Behördenkompetenznetzwerk Rechtsextremismus. Die fachlichen Arbeitsgruppen im Behördenkompetenznetzwerk dienen dem Austausch und der Vernetzung sowie der bedarfsgerechten Entwicklung von Maßnahmen. Einmal jährlich findet ein Fachtag statt. Ein behördenübergreifender Steuerungskreis, bestehend aus Staatsrätinnen und Staatsräten sowie den Amts- und Abteilungsleitungen der betroffenen Behörden trifft sich mehrmals jährlich, um über das Vorgehen bezüglich aller extremistischen Phänomenbereiche zu beraten.
Die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, die Behörde für Kultur und Medien, die Senatskanzlei, die Bezirksämter und die Sozialbehörde sind fester Bestandteil des Netzwerkes. Hamburger Behördenkompetenznetzwerk Rechtsextremismus - hamburg.de
Bei Bedarf können für die Sitzungen des Steuerungskreises von allen teilnehmenden Behörden und Ämtern besondere Schwerpunktthemen bei der koordinierenden Sozialbehörde angemeldet werden. Beispielsweise fand am 25. Juni 2026 ein Steuerungskreis auf Ebene der Staatsrätinnen und Staaträte statt, in dessen Rahmen u.a. die Lage im Bezirk Bergedorf thematisiert wurde. Zuvor hatte hierzu ein fachlicher Austausch im Rahmen einer Sitzung verschiedener Arbeitsgruppen des Steuerungskreises stattgefunden.
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