Unklare Genehmigungspraxis bei Nachnutzung ehemaliger Gartenbaubetriebe durch Vereinigungen
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.5
Große Anfrage
der BAbg.Brodbeck und GRÜNE Fraktion Bergedorf
In Bezug auf die Ausführungen des Bezirksamts Bergedorf in der Drucksache 22-0537.01 sowie die Auskünfte des Bezirksamts Altona in der Drucksache 22-0522.01 ergeben sich bei einer Gegenüberstellung dieser beiden Verwaltungsvorgänge mehrere erhebliche Unklarheiten. Diese betreffen nicht nur die rechtliche Einordnung einzelner Genehmigungsschritte, sondern berühren wesentliche und gesamtgesellschaftlich relevante Fragen – insbesondere die Grundzüge des Erhalts unserer Kulturlandschaft und die Frage, wie landwirtschaftsnahe oder gemeinwohlorientierte Nutzungen ehemaliger Gartenbaubetriebe künftig ermöglicht oder erschwert werden. Da beide Drucksachen in wesentlichen Punkten unterschiedliche Aussagen zu Genehmigungsbedürftigkeit, Verfahrenstiefe und behördlicher Kommunikationspflicht enthalten, ergeben sich für uns wichtige Nachfragen zur baurechtlichen Bewertung, zur Verwaltungspraxis sowie zum verwaltungsrechtlichen Vertrauensschutz.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
• gemeinschaftliche Gemüseproduktion,
• Erhalt alter Sorten,
• ähnliche landwirtschaftsnahe Vereine?
Bitte um klare Differenzierung.
• ein vollständiges baurechtliches Nutzungsänderungsverfahren durchlaufen zu müssen und
• umfassende immissionsschutzrechtliche Gutachten (z. B. zu Geruch und Lärm) vorzulegen?
• verständlich,
• vollständig und
• belastbar
sein müssen und dass Antragsteller auf den Inhaltsgehalt eines Verwaltungsaktes vertrauen dürfen, sofern dieser nicht offensichtlich unvollständig oder falsch ist.
Wie bewertet das Bezirksamt Bergedorf diesen verwaltungsrechtlichen Vertrauensschutz im vorliegenden Fall?
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.