21-0750.01

Umsteuerung Spielhaus Kurt-Adams-Platz Korrektur des Petitums

Mitteilung

Letzte Beratung: 30.03.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

 

Mit der Drs. 21-0750 hat das Bezirksamt den Jugendhilfeausschuss gem. § 71 (3) SGB VIII über die Umsteuerungsvorhaben am Spielhaus Kurt-Adams-Platz informiert und diesen im Petitum um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben gebeten.

 

Da es sich bei der Einrichtung nicht um eine aus den im Rahmen der dem Bezirksamt für die Aufgaben der Jugendhilfe zugewiesenen Mittel geförderte Einrichtung handelt, verfügt der Jugendhilfeausschuss gem. § 71 (3) SGB VIII in dieser Angelegenheit über kein Beschlussrecht.

 

Das Bezirksamt ändert daher das Petitum der Drs. 21-0750 wie folgt:

 

Der Jugendhilfeausschuss erhält/erhielt die dargestellte Präsentation zur bedarfsgerechten Umsteuerung des Spielhauses Kurt-Adams-Platz zur Kenntnis.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Korrektur zur Kenntnis.

 

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Anhänge

 

Keine. 

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