Umsteuerung Spielhaus Kurt-Adams-Platz Korrektur des Petitums
Letzte Beratung: 30.03.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 2.2
Mit der Drs. 21-0750 hat das Bezirksamt den Jugendhilfeausschuss gem. § 71 (3) SGB VIII über die Umsteuerungsvorhaben am Spielhaus Kurt-Adams-Platz informiert und diesen im Petitum um Zustimmung zu dem geplanten Vorhaben gebeten.
Da es sich bei der Einrichtung nicht um eine aus den im Rahmen der dem Bezirksamt für die Aufgaben der Jugendhilfe zugewiesenen Mittel geförderte Einrichtung handelt, verfügt der Jugendhilfeausschuss gem. § 71 (3) SGB VIII in dieser Angelegenheit über kein Beschlussrecht.
Das Bezirksamt ändert daher das Petitum der Drs. 21-0750 wie folgt:
Der Jugendhilfeausschuss erhält/erhielt die dargestellte Präsentation zur bedarfsgerechten Umsteuerung des Spielhauses Kurt-Adams-Platz zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Korrektur zur Kenntnis.
Keine.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.