21-1270.01

Tempo-30-Zone Weberade und Umgebung

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28.04.2022
Sachverhalt

 

Drs. 21-1270

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten,

 

1. sich bei der Behörde für Inneres und Sport und der unteren Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass eine Tempo-30-Zone für den Bereich Weberade, Lohbrügger Landstraße (Nebenfahrbahn) sowie Bodestraße und Rudorffweg (jeweils südlicher Teil) eingerichtet wird.

 

2. dem Ausschuss für Verkehr und Inneres der Bezirksversammlung zeitnah über ihre Bemühungen zu berichten.

 

Zum Beschluss der Bezirksversammlung Drs. 21-1270 nimmt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.:

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Verkehrsbetriebe haben einer Tempo-30-Zone in der Weberade und Umgebung bereits im Vorwege der Anfrage zugestimmt. Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung liegt ebenfalls bereits vor. Die Umsetzung liegt nun in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf.

 

Das Bezirksamt ergänzt:

Das Bezirksamt hat die Maßnahme am 22. März 2022 umgesetzt.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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