Tarifbedingte Steigerung der Personalkosten in den Rahmenzuweisungen berücksichtigen
Letzte Beratung: 30.03.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 5
Petitum/Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert die Fachbehörde, die Bürgerschaft und den Hamburger Senat auf,
1. die Rahmenzuweisungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung (OKJA, FamFö und SAE) für den Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich zu erhöhen, um eine umfassende und auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen.
2. sicherzustellen, dass Tarifsteigerungen sowie Mehrbedarfe durch steigende Miet- und Betriebskosten sowohl im Haushalt 2021/2022 als auch in künftigen Haushalten ausglichen werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu o. g. Beschluss Drucksache 21-0644.01 wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Zuletzt wurde insbesondere die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die gewachsene Anzahl junger Menschen und Mehrkosten zu berücksichtigen. Das Bezirksamt Bergedorf hat jeweils den üblichen Anteil der Mittel erhalten.
Der Senatsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2021/2022 sieht für die drei Rahmenzuweisungen erneut eine erhebliche Erhöhung vor - um rund 1,639 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2020. In dieser Erhöhung ist eine Nachsteuerung der Tarifsteigerungen explizit berücksichtigt. Die Mittel für den Bezirk Bergedorf sollen in 2021 um 158 Tsd. Euro auf 3,610 Mio. Euro steigen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Für das Jahr 2022 ist eine Absenkung um 150 Tsd. Euro vorgesehen, die auf der Annahme beruht, dass die Angebote im Quartier am Mittleren Landweg im Zuge der Umwandlung von einer Flüchtlingsunterkunft in regulären Wohnraum und der damit einhergehenden Änderung der Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner reduziert werden können.
Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushalt 2021/2022 werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Bei Bedarf können voraussichtlich zusätzliche Mittel des Quartiersfonds eingesetzt werden.
Sachverhalt:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert die Fachbehörde, die Bürgerschaft und den Hamburger Senat auf,
1. die Rahmenzuweisungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung (OKJA, FamFö und SAE) für den Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich zu erhöhen, um eine umfassende und auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen.
2. sicherzustellen, dass Tarifsteigerungen sowie Mehrbedarfe durch steigende Miet- und Betriebskosten sowohl im Haushalt 2021/2022 als auch in künftigen Haushalten ausglichen werden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu o. g. Beschluss Drucksache 21-0644.01 wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Zuletzt wurde insbesondere die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die gewachsene Anzahl junger Menschen und Mehrkosten zu berücksichtigen. Das Bezirksamt Bergedorf hat jeweils den üblichen Anteil der Mittel erhalten.
Der Senatsbeschluss zum Haushaltsentwurf 2021/2022 sieht für die drei Rahmenzuweisungen erneut eine erhebliche Erhöhung vor - um rund 1,639 Mio. Euro gegenüber dem entsprechenden Haushaltsansatz 2020. In dieser Erhöhung ist eine Nachsteuerung der Tarifsteigerungen explizit berücksichtigt. Die Mittel für den Bezirk Bergedorf sollen in 2021 um 158 Tsd. Euro auf 3,610 Mio. Euro steigen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Für das Jahr 2022 ist eine Absenkung um 150 Tsd. Euro vorgesehen, die auf der Annahme beruht, dass die Angebote im Quartier am Mittleren Landweg im Zuge der Umwandlung von einer Flüchtlingsunterkunft in regulären Wohnraum und der damit einhergehenden Änderung der Struktur der Bewohnerinnen und Bewohner reduziert werden können.
Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft über den Haushalt 2021/2022 werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Bei Bedarf können voraussichtlich zusätzliche Mittel des Quartiersfonds eingesetzt werden.
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