21-0644.01

Änderungsantrag zur Drucksachen-Nr.: 21-0644 Antrag der CDU-Fraktion "Tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten in den Rahmenzuweisungen berücksichtigen"

Antrag

Letzte Beratung: 17.12.2020 Hauptausschuss Ö 11.8.1

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Petersen-Griem und SPD-Fraktion

BAbg. Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Krönker und Fraktion Die Grünen

 

Am 1. Januar 2020 ist der Tarifvertrag der Länder für den Sozial- und Erziehungsdienst TV-LS in Kraft getreten. Die durch die Überleitung in den TV-LS eingetretenen Tarifsteigerungen verschärfen die ohnehin angespannte finanzielle Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), der Familienförderung und der sozialräumlichen Angebote.

 

In diesem Jahr konnte die Unterfinanzierung bei den freien Trägern der OKJA und der Familienförderung noch durch Rückflüsse und Umstrukturierung ausgeglichen werden. Dies insbesondere deshalb, weil viele Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden konnten. Die Unterdeckung entsteht nicht durch eine Ausweitung der Angebote in der OKJA, der Familienförderung oder der sozialräumlichen Angebote. Sie ist strukturell bedingt. Und 2021 werden die Personalkosten um weitere 1,4 % durch Tariferhöhungen steigen. Die Hochrechnung für das Haushaltsjahr 2021 weist eine Unterfinanzierung der Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit allein für die Personalkosten der OKJA und der Familienförderung in Höhe von 328.852 € aus. Darin nicht enthalten die allgemeinen Steigerungen der Betriebskosten im Schnitt von 5 % jährlich. 

 

Gerade die Jugend- und Familieneinrichtungen mit ihren offenen und niedrigschwelligen Angeboten leisten einen wertvollen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Und gerade heute sind die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einer starken Persönlichkeit sowie Bildungsangebote und betreute Freizeitangebote von herausragender Bedeutung.

 

Insofern ist für eine umfassende, auskömmliche Finanzierung der OKJA, der Familienförderung und der sozialräumlichen Angebote in ganz Hamburg und in Bergedorf Sorge zu tragen.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksversammlung Bergedorf fordert die Fachbehörde, die Bürgerschaft und den Hamburger Senat auf,

  1. die Rahmenzuweisungen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung (OKJA, FamFö und SAE) für den Doppelhaushalt 2021/2022 deutlich zu erhöhen, um eine umfassende und auskömmliche Finanzierung zu ermöglichen.
  2. sicherzustellen, dass Tarifsteigerungen sowie Mehrbedarfe durch steigende Miet- und Betriebskosten sowohl im Haushalt 2021/2022 als auch in künftigen Haushalten ausglichen werden.

 

 

 

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