Sicher und barrierefrei zum Sport - Sanierung des Zugangsweges zur Sporthalle am Katendeich
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.26 (Drs. 22-0977) wie folgt Stellung:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Dem Bezirksamt ist der Zustand des angrenzenden Verbindungsweges vom Katendeich zum SVNA bekannt. Der Verbindungsweg befindet sich auf einer öffentlichen Sportanlage und dient überwiegend als Zuwegung zum Parkplatz sowie zur Sportanlage. Zudem ist der Weg als Rettungsweg ausgeschildert.
Vor einigen Wochen kam es auf dem Weg zu einer Versackung mit einem offenen Loch. Die Schadstelle wurde noch am selben Tag fachgerecht geschlossen. Derzeit fehlt an dieser Stelle lediglich noch die abschließende Asphaltierung. Die entsprechenden Arbeiten sind bereits beauftragt und sollen zeitnah durchgeführt werden. Die betreffende Stelle ist etwa 2 x 2 Meter groß. In ihrem derzeitigen Zustand stellt sie keine Gefahr dar; der Weg ist begeh- und befahrbar. Beschwerden, insbesondere seitens der Feuerwehr, liegen dem Bezirksamt hierzu nicht vor.
Unabhängig von der zwischenzeitlich behobenen Schadstelle besteht aus Sicht des Bezirksamtes ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf für die gesamte Auffahrt bzw. Zuwegung. Eine umfassende Sanierung kann durch das Bezirksamt allerdings nicht umgesetzt werden. Die Zuständigkeit dafür liegt beim bezirklichen Sportstättenbau. Dieser Sanierungsbedarf wird daher mit dem Beschluss der Bezirksversammlung an M/BS zur weiteren Prüfung und Berücksichtigung weitergegeben. Die Realisierung ist dabei von den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen abhängig.
De kurzfristige Behebung der aktuellen Schadstelle durch die noch ausstehende Asphaltierung wird unabhängig davon weiterverfolgt.
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