22-1871

Sporthalle Glückstädter Weg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.01.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 11.11

Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 15.01.2026 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 22-1681B beschlossen.

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 16.02.2026 wie folgt Stellung genommen:

Die für Sport zuständige Fachbehörde ist Mieterin der Sporthalle Glückstädter Weg 75. Die IVS Immobilienverwaltung für Sport GmbH und Co. KG tritt als Vermieterin auf. Für die Vermieterin übernimmt GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) die Aufgaben als Gebäudeunterhalterin und Realisierungsträgerin des Mietobjektes. Nach Prüfung durch GMH war die kurzfristige Schließung der Sporthalle erforderlich, da die Prüfung des Hallenbodens das Überschreiten der sicherheitsrelevanten Grenzbereiche zum Ergebnis hatte und die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler in der Halle nicht mehr gewährleistet werden kann.

Provisorische Reparaturmaßnahmen zur Herstellung einer Wiedernutzbarmachung können nicht umgesetzt werden. Insbesondere die Wiederherstellung des Sportbodens kommt einer Sanierung des Bodens gleich, welche sich als unwirtschaftlich darstellt und zeitlich kurzfristig nicht umsetzbar ist. Eine kurzfristige Ertüchtigung vor Ort wäre nicht fachgerecht und nicht geeignet, um die erforderliche Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Auch eine Teilnutzung der Sporthalle kommt nicht in Betracht. Die Betreiberpflicht zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist nicht übertragbar und kann auch nicht durch Haftungsverzichtserklärungen aufgehoben werden. Selbst bei Einverständniserklärungen bliebedie Nutzung einer objektiv nicht verkehrssicheren Sportfläche nicht genehmigungsfähig.

Die Gesamtsanierung der Halle ist bereits durch GMH in Auftrag gegeben und die Planungen hierzu laufen. Die Planungsergebnisse zur Sanierung der Sporthalle liegen Mitte des Jahres vor. Auf Grundlage dieser Planung gehen der verbindliche Zeitplan der vollständigen Sanierung der Sporthalle sowie die Sanierungskosten hervor. Eine zügige Sanierung der Sporthalle ist Bestandteil der Planungsaufgabe. Über den Zeitplan setzt dier Sport zustände Fachbehörde das Bezirksamt Altona rechtzeitig und fortlaufend in Kenntnis.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 11.11
Lokalisation Beta
Glückstädter Weg

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