20-5111.2

Sporthalle Lienaustraße sichern Auskunftsersuchen des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-5111) wurde als interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 16.11.2017 beraten.

- In der Sitzung wurden als weitere Antragsteller die CDU-Fraktion und die Fraktion Die Linke aufgenommen.

- Der Regionalausschuss hat die Vorlage unter Änderung der Vorlagenart zum Auskunftsersuchen einstimmig beschlossen.

In Berne wurde der Schulstandort Lienaustraße aufgegeben. Die Schulsporthalle ist jedoch für den Vereinssport weiterhin extrem wichtig. Unter anderem nutzt der TuS Berne den Standort für seine Vereinsangebote.

Die zuständige Finanzbehörde beantwortet Fragen der Bezirksversammlung zu weiteren Planungen hinsichtlich des Schulgebäudes Lienaustraße zögerlich. Die Drs. 20-4718 wird irritiert zur Kenntnis genommen.

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, mitzuteilen,

  1. Welche Absprachen mit dem TuS Berne aktuell hinsichtlich der weiteren Nutzung der Sporthalle Lienaustraße bestehen und bis wann die weitere Nutzung voraussichtlich möglich ist? Wie ist die Laufzeit ggf. bestehender Vereinbarungen?
  1. Sind an die Finanzbehörde Überlegungen zur weiteren Nutzung des Schulgebäudes und der umliegenden Flurstücke herangetragen worden? Wenn ja, welche, wann und durch wen?
  1. Befassen sich Dienststellen der FHH in absehbarer Zeit mit der weiteren Nutzung? Wenn ja, welche, wann, womit und warum?
  1. Kann das Denkmalschutzamt der FHH sicherstellen, dass an die weitere Nutzung des Schulgebäudes denkmalrechtlich vergleichbare Anforderungen hinsichtlich der denkmalrechtlichen Auflagen für eine Nutzung gestellt werden, wie dies für das angrenzende Flächendenkmal der Fall ist?
  1. Hat sich das Denkmalschutzamt im letzten Jahr mit dem Schulgebäude Lienaustraße befasst? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
  1. In der Drs. 20-4718 teilt die Finanzbehörde mit (zu 5.) der genannte Behördenmitarbeiter habe „nicht als Vertreter des Senats Stellung genommen“. Teilt die Schulbehörde den Inhalt dieser Aussage?

Die Finanzbehörde nimmt in Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien (Denkmalschutzamt) und der Behörde für Schule und Berufsbildung wie folgt Stellung (05.01.2018):

Es besteht eine Verständigung darüber, dass die Nutzung durch den TuS Berne auch nach der Schließung des Schulstandortes Lienaustraße bis zum 31. März 2018 möglich ist. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befasst sich aktuell mit der weiteren Entwicklung des Schulgebäudes und der umliegenden Flächen einschließlich der Sporthalle. Der LIG ist bestrebt, alle Flächen im Sinne eines tragfähigen Gesamtkonzeptes einer Nutzung zuzuführen. Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

Als Eigentümerin des Objekts tritt die Stadt Hamburg gemäß § 1 Denkmalschutzgesetz durch vorbildliche Unterhaltungsmaßnahmen für den Wert des kulturellen Erbes ein. Das Denkmalschutzamt hat in diesem Jahr mit potenziellen Nutzern und dem LIG das Schulgebäude besichtigt und erläutert, dass es sich um ein wichtiges, innen und außen ausgesprochen gut erhaltenes Denkmal handelt, das einer vorbildlich denkmalgerechten Nutzung zugeführt werden muss.

Darüber hinaus hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

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