21-0582

Sachstand Kirchwerder 34

Große Anfrage nach § 24 BezVG

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Gremium
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29.10.2020
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Noetzel, Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 wurde Ende des Jahres 2014 eingeleitet. Es steht in Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder und schließt die dadurch entstehende Baulücke zum Karkenland.

 

Leider kommt das Planverfahren kaum voran, da mit den weiteren Planungsschritten im Bezirksamt abgewartet werden soll, bis die Ausschreibung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt und ein Investor gefunden wurde. Die erste Ausschreibung, die an 27.09.2019 erfolglos endete, hatte sich bereits erheblich verzögert. Auch hat sich bisher kein Investor gefunden. Die Gründe dafür sind vielschichtig.

 

Damit sich die Entwicklung des Plangebiet nicht noch deutlich verzögert, fragen wir:

 

1) Inwiefern erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen Bezirksamt und LIG um das Planverfahrens Kirchwerder 34 voran zu treiben?

2) Wann wird die zweite Ausschreibung durch die LIG erfolgen?

3) Wie sieht der aktualisierte Zeitplan im weiteren Bebauungsplanverfahren aus?

4) Wie geht die Verzögerung einher mit der dringend benötigten Herstellung von Wohnraum und dem Wohnungsbauprogramm, um die jährlichen Zahlen zu erfüllen?

5) Inwiefern ist vereinbart oder geplant, nach erfolgreicher Vergabe eine Frist für den Baubeginn zu vereinbaren, um nicht weitere Jahre in Verzug zu geraten?

6) Aus welchen Gründen ist es aus Sicht von Bezirksamt und LIG dazu gekommen, dass sich bisher kein Investor im Rahmen der Ausschreibung beworben hat.

7) Wird es Änderungen an den bisherigen Ausschreibungskriterien geben? Wenn ja, welche?

8) Welche weiteren Schritte wären zur Änderung der Ausschreibungskriterien nötig?

9) Inwieweit ist es aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll, den Bebauungsplan notfalls unabhängig von der Ausschreibung der LIG weiterzuführen (Angebots-B-Plan)?

10) Es gibt großes Interesse von Einzelpersonen, Grundstücke im Plangebiet zu erwerben und zu bebauen. Inwiefern ist es möglich, dass die öffentliche Hand die Erschließung übernimmt und die Grundstücke einzeln vermarktet?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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