21-0582.01

Sachstand Kirchwerder 34

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.01.2021
01.12.2020
Ö 5.6
26.11.2020
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Noetzel, Froh, Pelch, Garbers, Capeletti, Woller und der CDU-Fraktion

 

Das Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34 wurde Ende des Jahres 2014 eingeleitet. Es steht in Zusammenhang mit der Entwicklung der neuen Stadtteilschule in Kirchwerder und schließt die dadurch entstehende Baulücke zum Karkenland.

 

Leider kommt das Planverfahren kaum voran, da mit den weiteren Planungsschritten im Bezirksamt abgewartet werden soll, bis die Ausschreibung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durchgeführt und ein Investor gefunden wurde. Die erste Ausschreibung, die an 27.09.2019 erfolglos endete, hatte sich bereits erheblich verzögert. Auch hat sich bisher kein Investor gefunden. Die Gründe dafür sind vielschichtig.

 

 

Die Beantwortung dieser Großen Anfrage gem. § 24 BezVG erfordert die Mitwirkung und Beteiligung der Finanzbehörde bzw. des LIG.

Da trotz Nachfrage des Bezirksamtes bei dem Fragesteller ein hierfür gebotenes Auskunftsersuchen nicht gewünscht wurde, können alleine durch das Bezirksamt nicht alle Fragen beantwortet werden.

 

Im Übrigen hat das Bezirksamt großes Interesse an der Erarbeitung eines Bebauungsplans, nicht zuletzt, weil er die planungsrechtliche Grundlage für einen Schulweg zwischen dem Ortskern und der neuen Stadtteilschule unabhängig vom Kirchwerder Heerweg schaffen soll.

 

Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Große Anfrage vom 16.10.2020 wie folgt:

 

Damit sich die Entwicklung des Plangebiet nicht noch deutlich verzögert, fragen wir:

 

1)                 Inwiefern erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen Bezirksamt und LIG um das Planverfahrens Kirchwerder 34 voran zu treiben?

 

Das Ausschreibungsverfahren wird federführend vom LIG durchgeführt. Das Bezirksamt arbeitet dem LIG stets zeitnah und sachgerecht zu.

 

 

2)                 Wann wird die zweite Ausschreibung durch die LIG erfolgen?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

3)                 Wie sieht der aktualisierte Zeitplan im weiteren Bebauungsplanverfahren aus?

 

Das weitere Vorgehen wird nach Auswahl eines Vorhabenträgers abgestimmt.

 

 

4)                 Wie geht die Verzögerung einher mit der dringend benötigten Herstellung von Wohnraum und dem Wohnungsbauprogramm, um die jährlichen Zahlen zu erfüllen?

 

Nach Stand der Planung können im Plangebiet ca. 70 Wohneinheiten entwickelt werden. Diese Größenordnung befindet sich im Bereich jährlicher Schwankungen der Bergedorfer Wohnungsbauzahlen.

 

 

5)                 Inwiefern ist vereinbart oder geplant, nach erfolgreicher Vergabe eine Frist für den Baubeginn zu vereinbaren, um nicht weitere Jahre in Verzug zu geraten?

 

Die Festlegung eines Baubeginns im Anschluss an das Vergabeverfahren wäre verfrüht, da zunächst ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden muss. Das Erfordernis und die Angemessenheit einer Frist werden im Bebauungsplanverfahren geklärt.

 

 

6)                 Aus welchen Gründen ist es aus Sicht von Bezirksamt und LIG dazu gekommen, dass sich bisher kein Investor im Rahmen der Ausschreibung beworben hat.

 

Dem Bezirksamt sind keine Gründe hierfür bekannt.

 

 

7)                 Wird es Änderungen an den bisherigen Ausschreibungskriterien geben? Wenn ja, welche?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

8)                 Welche weiteren Schritte wären zur Änderung der Ausschreibungskriterien nötig?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

9)                 Inwieweit ist es aus Sicht des Bezirksamtes sinnvoll, den Bebauungsplan notfalls unabhängig von der Ausschreibung der LIG weiterzuführen (Angebots-B-Plan)?

 

Ein Angebotsbebauungsplan gewährleistet nicht die Realisierung des Neubaugebiets.

 

 

10)             Es gibt großes Interesse von Einzelpersonen, Grundstücke im Plangebiet zu erwerben und zu bebauen. Inwiefern ist es möglich, dass die öffentliche Hand die Erschließung übernimmt und die Grundstücke einzeln vermarktet?

 

Diese Frage kann das Bezirksamt nicht beantworten. Siehe Vorbemerkung.

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---