Pflege- und Entwicklungsplan für den Hohendeicher See (Oortkatensee)
Letzte Beratung: 11.02.2020 Regionalausschuss Ö 8.1
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Drucksache 21-0195.01 vom 28.11.2019 wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die BUE ist für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß Wasser- und Naturschutzrecht sowie die Badegewässerverordnung zuständig. Für Gespräche oder das Vorstellen der Untersuchungen im Rahmen eines Runden Tisches stehen die Abteilungen Wasserwirtschaft und Naturschutz der BUE selbstverständlich zur Verfügung. Die Initiierung eines Runden Tisches sollte durch das Bezirksamt Bergedorf erfolgen.
Zu 2.:
Die BUE/Abteilung Wasserwirtschaft plant, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Bergdorf, die Vergabe einer Untersuchung, welche die Gewässerstruktur des Hohendeicher Sees aufnimmt und Maßnahmenvorschläge zu deren Verbesserung gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) darstellen soll. Der Fokus der Untersuchung richtet sich hierbei auf folgende Punkte:
Es sollte das gemeinsame Ziel des Bezirksamtes Bergedorf und der BUE sein, Maßnahmen zur schonenden Gewässerunterhaltung sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung infolge von Freizeit- und Erholungsaktivitäten (Konzept zur Strukturverbesserung und Nutzungsregulierung) zu erarbeiten und umzusetzen, um mittelfristig die Vorgaben der EG-WRRL zu erreichen und die Wasserqualität des Sees für die Badegewässernutzung und damit einhergehend auch für andere Nutzungen zu erhalten bzw. zu verbessern.
Da die BUE die Fragestellung „Wieviel Nutzung verträgt der See und in welcher Intensität“ mit bearbeiten wird, empfiehlt sie dem Bezirksamt Bergedorf zu überlegen, ob eine zusätzliche Beauftragung für einen Pflege- und Entwicklungsplan noch erforderlich sein wird. Doppelarbeit sollte vermieden werden.
Die Zielrichtung der Untersuchung des Hohendeicher Sees durch die BUE sollte eng mit dem Bezirksamt abgesprochen werden, und es sollte gemeinsam so kommuniziert werden, dass keine falschen Erwartungen geweckt werden.
Zu 3.:
Die Ergebnisse der Untersuchungen sollten nach Abschluss durch die Abteilungen Wasserwirtschaft und Naturschutz der BUE im Bezirk vorgestellt werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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