Nachnutzung des DIMA-Centers - weitere Nachfragen (II)
Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Noetzel, Froh und Fraktion der CDU
Leider hat der Senat nicht auf alle Fragen unseres Auskunftsersuchens (Drs. 20-1253.03) ge-antwortet, sodass einige Nachfragen zu stellen sind.
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen Drucksach 20-1254.03 vom 29.01.2018 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Es wurden notwendige Reparaturen an der Lichtschalttafel für ca. 410 € vorgenommen, außerdem Aufräumarbeiten nach Vandalismus in Höhe von 2.500 €. Weiterhin wurden durch die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Heizungs-, Abwasser-, sowie weitere Instandsetzungs– und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Anmietung des sog. „Dima-Centers“ erfolgte als Notfall-/Reservestandort für die Unterbringung von Flüchtlingen. Die aktuelle Zugangssituation von Flüchtlingen nach Hamburg und die Belegungssituation lassen eine Notwendigkeit, diese Notfall-/Reservefunktion in Anspruch nehmen zu müssen, derzeit eher unwahrscheinlich erscheinen. Aktuell erfolgt daher eine Zwischennutzung des Objektes für verschiedene Zwecke, unter anderem für die Lagerung von Material aus Flüchtlingsunterkünften, durch die örtliche Polizei für Sicherheitstrainings und für bezirkliche Katastrophenschutzausstattung. Für diese Zwecke ist das Objekt gut geeignet, so dass eine Fortführung dieser Nutzungen grundsätzlich möglich ist. Allerdings prüfen die zuständigen Stellen im Rahmen einer möglichst optimalen und wirtschaftlichen Immobiliennutzung beständig die aktuellen Nutzungen und Alternativen von Standorten der Flüchtlingsunterbringung, so auch für das sog. „Dima-Center“. Soweit sich im Rahmen dieser Prüfungen optimierte oder wirtschaftlich vorteilhaftere Nutzungen, ggf. auch Verwertungsmöglichkeiten ergeben, werden diese weiter verfolgt. Hierbei kann es sich um eine weitere städtische Nutzung handeln, z.B. als zentraler Lagerort für Katastrophenschutzgerät der Stadt, für Notfallmaterial zur Flüchtlingsunterbringung oder andere städtische Zwecke, wie auch eine Nutzung für private gewerbliche Nutzungen, soweit diese unter wirtschaftlichen (Mietzins/Kaufpreis/adäquate gewerbliche Zwecke) Gesichtspunkten sinnvoll erscheinen. Aktuell liegen Interessenanfragen oder Angebote, die eine anderweitige wirtschaftlich sinnvolle Nutzung zum Gegenstand haben, nicht vor.
Es gab Interessenbekundungen. Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelabwägungen und behördeninternen Abstimmungsverfahren zu noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen. Im Übrigen siehe SKA 21/7961.
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