20-1253.05

Nachnutzung des DIMA-Centers - weitere Nachfragen (II)

Antwort

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Leider hat der Senat nicht auf alle Fragen unseres Auskunftsersuchens (Drs. 20-1253.03) ge-antwortet, sodass einige Nachfragen zu stellen sind.

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen Drucksach 20-1254.03 vom 29.01.2018 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Sind seit dem Februar 2017 weitere Investitionen in das Objekt getätigt worden? Wenn ja, wofür und in welcher Höhe?

 

Es wurden notwendige Reparaturen an der Lichtschalttafel für ca. 410 € vorgenommen, außerdem Aufräumarbeiten nach Vandalismus in Höhe von 2.500 €. Weiterhin wurden durch die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH Heizungs-, Abwasser-, sowie weitere Instandsetzungs– und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

 

 

  1. Welche Optionen für eine Anschlussnutzung prüft die Behörde aktuell? (Hiermit ist ausdrücklich nicht gemeint, mit welchen Interessenten der Senat in Vertragsverhandlungen steht oder stand, sondern welche Nutzungsoptionen der Senat grundsätzlich sieht).

 

  1. Wenn aktuell eine kostendeckende Vermietung erfolgt und ein Mietvertrag bis 2026 geschlossen ist, warum prüft die Behörde dann bereits jetzt Optionen für eine Anschlussnutzung?

 

Die Anmietung des sog. „Dima-Centers“ erfolgte als Notfall-/Reservestandort für die Unterbringung von Flüchtlingen. Die aktuelle Zugangssituation von Flüchtlingen nach Hamburg und die Belegungssituation lassen eine Notwendigkeit, diese Notfall-/Reservefunktion in Anspruch nehmen zu müssen, derzeit eher unwahrscheinlich erscheinen. Aktuell erfolgt daher eine Zwischennutzung des Objektes für verschiedene Zwecke, unter anderem für die Lagerung von Material aus Flüchtlingsunterkünften, durch die örtliche Polizei für Sicherheitstrainings und für bezirkliche Katastrophenschutzausstattung. Für diese Zwecke ist das  Objekt gut geeignet, so dass eine  Fortführung dieser  Nutzungen grundsätzlich möglich ist. Allerdings prüfen die zuständigen Stellen im Rahmen einer  möglichst optimalen und  wirtschaftlichen Immobiliennutzung beständig die aktuellen Nutzungen und  Alternativen von Standorten der Flüchtlingsunterbringung, so auch für das sog. „Dima-Center“. Soweit sich im Rahmen dieser Prüfungen optimierte oder wirtschaftlich vorteilhaftere Nutzungen, ggf. auch Verwertungsmöglichkeiten ergeben, werden diese weiter verfolgt. Hierbei kann es sich  um eine weitere städtische Nutzung  handeln, z.B. als zentraler Lagerort für Katastrophenschutzgerät der Stadt, für Notfallmaterial zur Flüchtlingsunterbringung oder andere städtische Zwecke, wie auch eine Nutzung für private gewerbliche Nutzungen, soweit diese unter wirtschaftlichen (Mietzins/Kaufpreis/adäquate gewerbliche Zwecke) Gesichtspunkten sinnvoll erscheinen. Aktuell liegen Interessenanfragen oder Angebote, die eine  anderweitige wirtschaftlich sinnvolle Nutzung zum Gegenstand haben, nicht vor.

 

 

  1. Ist der Behörde oder dem LIG bekannt, dass es Interesse an Teilen des DIMAGrundstücks gibt?

 

  1. Gab es in der Vergangenheit Interesse an dem Objekt und sind hierzu getätigte Verhandlungsverfahren bereits abgeschlossen? Wenn ja, woran sind diese letztlich gescheitert?

 

Es gab Interessenbekundungen. Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Einzelabwägungen und behördeninternen Abstimmungsverfahren zu noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen. Im Übrigen siehe SKA 21/7961.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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