Nachnutzung des DIMA-Centers - weitere Nachfragen
Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Noetzel, Froh und Fraktion der CDU
In ihrer Juni-Sitzung hatte die Bergedorfer Bezirksversammlung mehrheitlich den Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass sich Behörde und Bezirksamt proaktiv darum bemühen, die DIMA-Fläche samt Gebäude zu vermarkten, bzw. einer neuen Nutzung zuzuführen. Leider wurde diesem Beschluss nur ungenügend nachgekommen. Durch eine Mitteilung erklärte die Behörde zwar, dass eine Vermarktung aktuell nicht möglich sei, da das Objekt als „Reservekapazität zum Betrieb einer Unterbringung von Geflüchteten bis zum 30. April 2026 vermietet“ sei. Gleichzeitig wird aber mitgeteilt, dass „darüber hinaus (…) zurzeit verschiedene Optionen für eine Anschlussnutzung geprüft“ würden. Die Planungen und Überlegungen hierzu seien noch nicht abgeschlossen. Allein hieraus ergibt sich, dass sehr wohl eine Nachnutzung vor dem Jahr 2026 möglich zu sein scheint, zumal die Behörde bereits in Gesprächen mit einem möglichen Nachnutzer ist
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Finanzbehörde beantwortet das Auskunftsersuchen vom 7. November 2017 wie folgt:
Das Gelände ist an die Behörde für Inneres und Sport – Einwohnerzentralamt vermietet und wird zur Lagerung von Gegenständen und Materialien aus bereits aufgelösten Flüchtlingsunterkünften genutzt. Die aktuellen Unterhaltskosten (Betriebs-/Nebenkosten, Kosten für Bewachung) betragen rund 7.000 Euro / Monat und werden durch die Mieteinnahmen gedeckt. Die jährlichen Abschreibungen belaufen sich auf 191,1 Tsd. Euro. Die Mieteinnahmen stehen in einem angemessenen Verhältnis zu Kaufpreis und Unterhaltskosten.
Dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen liegen Interessentenbekundungen für das Objekt vor. Der Senat sieht zur Wahrung seiner zukünftigen Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu noch nicht abgeschlossenen Verhandlungsverfahren Stellung zu nehmen.
Der Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf zur Ansiedlung von Gewerbenutzung orientiert sich an der geltenden Planrechtsausweisung. Dies wird bei entsprechenden Überlegungen für eine mögliche Anschlussnutzung berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/7961 (http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56612/nutzung-des-dima-sportcenters-in-bergedorf.pdf).
Ergänzung zu Frage 11:
Das Bezirksamt erklärt, dass beim Bezirksamt keine entsprechenden Anfragen vorliegen.
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