20-1253.01

Nachnutzung des DIMA-Centers

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.06.2017, Drucksache 20-1253, wie folgt Stellung:

 

Der Gebäudekomplex befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen und wird vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen verwaltet. Das Objekt ist als Reservekapazit zum Betrieb einer Unterbringung von Geflüchteten bis zum 30. April 2026 vermietet, insoweit ist eine Vermarktung derzeit nicht möglich. Darüber hinaus werden zurzeit verschiedene Optionen für eine Anschlussnutzung geprüft. Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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